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Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ich habe mir Ende 2013 ein ASUS TF701 gekauft. Leider bemerkte ich recht schnell ein Problem mit dem Dock, weshalb ich es direkt bei ASUS einsendete. Es kam zurück, am Fehler wurde nichts geändert, er war noch schlimmer als vorher. Beim zweiten Versuch bedankte man sich dann höflichst in Form eines Display-Kratzers, der definitiv nicht von mir stammte.

Jetzt habe ich bei Cyberport eine Beschwerde eingelegt, es kam direkt eine Antwort samt Einsendemarke. Das habe ich dann heute auch gemacht. Jetzt ist die Frage, habe ich ein Anrecht auf die Rückerstattung des Kaufpreises? Auf dem Rücksendeformular habe ich keine Kontodaten angegeben, in dem Feld für "RÜckerstattungen". Da das Tablet zu keiner Zeit richtig funktioniert hat und neben den beschriebenen noch weitere Probleme auftreten, will ich lieber mein Geld anstatt mich weiter zu ärgern und ewig auf die "Reparaturen" warten, die letztendlich nichts ändern. Was muss ich machen, um meinen Anspruch geltend zu machen? Ein Anwalt wäre eine Option, doch wenn es auch so geht, wäre das für alle Parteien die beste Lösung.

5 Antworten

Bewertung
  • Marcel
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ein Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises hast du nicht- du wolltest schliesslich ein solches Gerät kaufen.

    Du hast aber nach 3-maligen (erfolglosen) Reparaturversuchen Anrecht auf ein tadelloses Neugerät.

  • vor 7 Jahren

    2-3 Versuche zur Nachbesserung sind dem Hersteller zu gewähren, danach hast du Anspruch auf ein neues Gerät des selben Models. Wird das Gerät nicht mehr hergestellt oder ist vergriffen, so ist das Nachfolgemodell zu liefern.

    Ein neues Gerät kommt den Hersteller billiger als die Erstattung des Kaufpreises. Im Kaufpreis ist auch der Händergewinn und der Service drin, während der Herstellungspreis eines neuen Gerätes wesentlich billiger ist. Ich denke also nicht, dass der Hersteller dir freiwillig den Kaufpreis erstattet.

    Wenn du deinen GArantieanspruch aber gegen den Händler geltend machst, dann sieht das etwas anders aus. Für den Händler kann es von Vorteil sein, wenn er den Preis erstattet und die Sache damit ein für alle mal erledigt ist. Bei großen Internetanbieter wie amazon ist das fast immer so.

    Man hat immer einen Anspruch auf Nachbesserung beim Händler UND beim Hersteller. Wen man beauftragt ist einem selber überlassen. Will man eine Reperatur sollte man sich an den hersteller werden. Will man eine Erstattung sollte man sich an den Händler wenden. Ein Anspruch besteht aber nur auf ein neues Ersatzgerät. Du kannst aber trotzdem die Erstattung verlangen. Mehr als Ablehnen können die auch nicht. KUndenzufriedenheit ist eine magische Waffe ;)

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ich hatte so einen ähnlichen GARANTIE-Fall mit einem SONY - Laptop, den ich bei Media-Markt

    gekauft hatte.

    Nach der nicht funktionierende 3.Garantie-Reparutur wollte ich, dass Media - Markt den SONY-Läppi

    zurück nimmt, die weigerten sich.

    Ich übergab den Fall einem Rechtsanwalt.

    Bei einer Reise durch Frankreich wurde mir das Teil gestohlen.

    Rechtsanwaltkosten € 190,00.

  • vor 7 Jahren

    Nach dreimaliger Ausbesserung kannst du vom Kaufvertrag zurück treten

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Bei mir funktionierte das bisher so, egal um welche Technik es ging:

    Mit dem Gerät in das Geschäft inklusive Kassenzettel hingehen, reklamieren und dann von denen das Geld zurückverlangen.

    Muss aber noch während der Garantiezeit geschehen.

    Inanna

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