Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Was soll das für ein Verfahren denn werden ?

Am Ostersamstag folgendes Schreiben vom RP :

Geplantes Bussgeldverfahren: ich soll Zitat "VOR" dem 03.02.2014, richtig, vor dem 2. Februar 2014, mit meinem LKW XX-YY 123

Zitat "Elektrogeräte erfasst" haben.

Es wird weder ein genauer Tatzeitpunkt genannt, noch wo das passiert sein soll.

Ich wurde auch noch NIE mit diesem meinem LKW angehalten und kontrolliert. Abgesehen davon ist es ein Fahrzeugtranporter/Abschleppwagen.

Und Elektrogeräte nehme ich sowieso nicht mit, erstens weil es verboten ist und zweitens, weil da kaum Fe-Schrott dran ist, und ich mir sowieso nicht die Arbeit mache, diese Geräte zu zerlegen, und nach Metallen zu trennen.

Ticken die noch richtig, und was läuft da jetzt in diesen Behörden ab ?

Update:

Wörtlich steht da:"" Sie haben vor dem 03.02.2014 als Halter des LKW XX-YY 123 Elektrogeräte erfasst.""

Es geht um das "Kreislaufwirtschaftsgesetz" (KrWG), um das Sammeln von Schrott und Altmetallen. Das fällt in den Zuständigkeitsbereich des RP.

Ich bin weder irgendwo geblitzt worden, noch kam ich in eine Kontrolle.

Ort und genauer Zeitpunkt der Owi fehlen.

Update 2:

Absender ist das Regierungspräsidium.

10 Antworten

Bewertung
  • savage
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    wenn du nix gemacht hast, dann musst du auch nichts zahlen. allerdings wirst du erstmal den ärger aus der welt schaffen müssen. wenn ich du wäre, würde ich denen wegen falscher verdächtigung auf die pelle rücken. dem einen oder anderen sesselfurzer scheint´s wohl langweilig zu sein.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Klingt für mich nach einem astreinen Betrugsversuch, denn wenn irgendwelche Behörden Dir etwas vorwerfen, machen sie das mit genauen Orts- und Zeitangaben, und werden garantiert nicht von einem "geplanten" Bußgeldverfahren sprechen! Ich rate Dir,mit diesem Schreiben zum nächsten Polizei-Revier zu gehen, klingt nämlich so, als ob der Absender den Namen des Regierungs-Präsidiums mißbraucht hat - und wenn festgestellt wird, daß das tatsächlich so ist, kann der Absender mit einer Menge Ärger rechnen!

  • vor 7 Jahren

    Da kann man sich der Antwort von @jossip27 nur noch vollumfänglich anschließen...!! Selbstverständlich DH.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn Du mit Deinem Schleppwagen Schrott sammelst, dann ist es Dir unbenommen, daß Du Dir unterwegs bei jemandem eine gebrauchte Waschmaschine kaufst, und diese dann mit zu Dir nach Hause nimmst.

    Andersrum: es ist Dir unbenommen, auf Deinem Schleppwagen für Dich persönlich einen gebrauchten Herd oder eine gebrauchte Spülmaschine zu transportieren, und daß Du bei der Gelegenheit die Klingel rausholst, und versuchst, ein bißchen Schrott zu sammeln...den Gewerbeschein vorausgesetzt, versteht sich.

    Dieses bescheuerte KrWG verbietet es in der Tat, beim Schrotteln Elektrogeräte mitzunehmen. DENN, es befinden sich in diesen Geräten wertvolle, sprich teure Metalle, wie Alu, Kupfer, Silber, Gold, etc.

    Und diesen Markt reißen sich jetzt die Kommunen unter den Nagel. Sie, bzw. ihre kommunalen Entsorgungsbetriebe wittern da das große Geschäft mit Edelmetallen, die in Elektrogeräten eine immer wichtigere Rolle spielen.

    Eine meiner Standartantworten auch hier: ich hoffe, Du bist im Rechtsschutz. Geh zu einem Anwalt. Der soll Akteneinsicht anfordern, und dann sollen DIE mit genauen Orts- und Zeitangaben und Zeugenbenennung, bzw. Beweisphotos darlegen, wann Du wo und was "verbrochen" haben sollst.

    Dieser Bürokratenterror in diesem Land ist hanebüchen. Als ob dieser Staat keine anderen Kriminalfälle zu lösen hätte...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja und ich würde dann noch einen Dolmetscher verlangen sonst kommst du nicht weit!

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Also solch ein komisches Schreiben hast du garantiert von keiner Behörde bekommen. Wenn die schreiben, steht da schon drin um was es geht und auch mit Uhrzeit usw.

    Wenn die nichts genaues wissen, sollst du dich zu einem Vorfall äußern. Gucke noch mal nach, da steht bestimmt etwas genaueres. ansonsten rufe dort an.

  • pikas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nicht du hast Elektrogeräte erfasst, sondern Elektrogeräte dich, weil du wahrscheinlich zu schnell gefahren bist oder bei rot über eine Ampel.

  • vor 7 Jahren

    Ja, die ticken nicht richtig und da musst du durch!

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Du bist geblitz worden und dein Deutsch ist zu schlecht, als dass du den Sinn der Sätze verstanden hättest.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Irgendwie hast Du dich da vertickt ...

    Derartiges fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich eines RP ,

    und eine dt. Behörde würde nie ein Schreiben verfassen in einer

    Angelegenheit, in der sie sachlich nicht zuständig ist ...

    ERSTE Frage jedes Beamten . Bin ich dafür zuständig ? Nein ?

    Erledigt, Fall vom Tisch .....

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.