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Wie kann ich relativ günstig den Wert meines Elternhauses schätzen lassen ?

Da es weder verkauft noch beliehen werden soll, kommen Makler und Banken schon

mal nicht in Frage. Es geht einfach darum, für eine Notargebühr den "Verkehrswert"

festzustellen. Es ist eine relativ komplizierte Angelegenheit, da mein Opa das Haus

selbst gebaut hat (ohne Architekt) und so viel ich weiß noch nicht mal ein Bauplan

existiert.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Frag mal bei der Stadt, was der qm Bauland kostet. Es gibt auch sog. Bodenrichtwertkarten. Den qm-Preis mit der Grundstücksgröße multipliziert ergibt den Bodenwert.

    Pro qm Wohnfläche würde ich ca. € 700 bis

    € 800 ansetzen, da es sich scheinbar nicht um ein neues Objekt handelt. Wohnfläche mit € 750 multiplizieren ergibt den Bauwert. Boden- und Bauwert addiert ergibt etwa den Verkehrswert. Überlege dann, ob du das Haus samt Grundstück zu diesem Preis theoretisch verkaufen würdest. Einfach mal mit dem Notar sprechen. Der Wert dient ja als Basis für seine Berechnung. Wird er zu niedrig angesetzt, verdient er zu wenig an dem Fall. Oft kann man sich auch auf einen Wert "einigen", der allen Seiten gerecht wird.

    Quelle(n): bin Banker
  • vor 7 Jahren

    In manchen Gemeinden gibt es über den Gemeinderat Gutachter für Gebäude/Grundstücke.

    War bei uns so bei einer Erbschaftsangelegenheit.

  • vor 7 Jahren

    Ein Bauplan muß existieren, sonst hätte er keine Baugenehmigung bekommen, denn die braucht man, um ein Haus zu bauen. Auch früher war dies schon so.

    Du kannst einen privaten Gutachter bestellen.

  • vor 7 Jahren

    Es gibt zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung

    Zum Beispiel den hier:

    http://www.gebaeude-wert.de/taetigkeit.html

    Ich habe den ausgewählt, weil er in meiner Nähe als Gutachter aufscheint.

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  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Mach das selbst . Die Formel heisst :

    pi mal Daumen..

    Kann aber zu grösseren Abweichungen führen .

  • vor 7 Jahren

    Ein Architekt übernimmt das, was vom Notar anerkannt wird.

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