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Muss ich das Gemüsebeet beim Auszug aus der Wohnung wieder in Rasen verwandeln?
Hallo, ich bin dabei ein Gemüsebeet im Gartenstück anzulegen und der Vermieter möchte eine schriftliche Einverständniserklärung von mir, dass ich das Gemüsebeet wieder in Rasen verwandel, wenn ich ausziehe. Bin ich dazu verpflichtet? Ich bin ja schließlich auch für mein Gartenstück verantwortlich und pflege es ja auch.
Grüße!
11 Antworten
- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Dieses Recht steht dem Vermieter zu und ich betrachte das nicht als kleinlich. In dem Sinn ist das nicht anders als mit baulichen Ver'nderungen, die du wieder zurueckbauen musst, wenn der Vermieter das fordert.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Ich denke schon, dass er das verlangen kann,
denn auch der Rasen ist, wie das Haus, sein
Eigentum und ohne sein Einverständnis ist
eine Umfunktionierung nicht erlaubt.
Ich würde sagen, dass es ähnlich ist wie beim
Einreißen einer Wand. Oder besser, bei der
Verpflichtung so zu renovieren wie die Wohnung
vor dem Einzug war......
- ProfessoressaLv 7vor 7 Jahren
Ja, bist Du, denn Du hast Rasen üvbernommen und den will er wieder haben, wenn Du weg bist.
- ascalon2607Lv 7vor 7 Jahren
Mieter sind bei Auszug verpflichtet, alle von ihnen veranlassten Veränderungen am Mietobjekt zu entfernen und mitzunehmen.
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- Anonymvor 7 Jahren
Ja, ist völlig normal
- Anonymvor 7 Jahren
Sicher schon, auf alle Fälle!
- pikasLv 7vor 7 Jahren
Wenn der Vermieter das ausdrücklich wünscht!
Ansonsten kann man ja beim Auszug auch den Nachmieter fragen, der vielleicht auch Interesse an Gemüseanbau hat!
Wirklich sehr kleinkariert, dein Vermieter!
- SprendlingerLv 7vor 7 Jahren
Das kommt auf Deinen Vertrag an. Darfst Du den Garten nur nutzen, oder wurde er mit vermietet. Im gemieteten Garten darf man anpflanzen was man will. Darfst Du den GArten nur nutzen kann der Vermieter Dir das vorschreiben.
- TulpenzwiebelLv 6vor 7 Jahren
Vielleicht kannst Du es mit Tinte unterschreiben, die innerhalb einiger Tage wieder unsichtbar wird.