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wer hat das Sorgerecht bzw. die Erziehungsberechtigung?

Hallo

wir sind verheiratet und haben ein Kind. Diese Kind bekommt vom Jugendamt "Hilfen zur Erziehung", nun sind wir uns mit dem Jugendamt über die Art bzw. Anzahl der Hilfen nicht einig. Das Jugendamt hat uns mitgeteilt, Zitat:Welche Hilfe die geeignete ist, entscheidet das Jugendamt intern. das heißt das Jugendamt entscheidet, das heißt doch das Jugendamt ist jetzt Erziehungsberechtigt, dann darf ich auch nichts unterschreiben wo eien Unterschrift des Erziehungsberechtigten verlangt wird, oder sehe ich das falsch?

Lg

Update:

muss leider weiter fragen, es geht darum dass unser Sohn eine sogenannte Teilleistungsstörung hat, nämlich Legasthenie, eir als Eltern sind der Meinung er braucht in seinem Leben die Fähigkeit Lesen und Schreiben zu können, das Jugendamt sieht das offenbar anders und unterstützt ihn nur in seiner emotionalen und sozialen Entwicklung.

5 Antworten

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  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Das Erziehungsrecht ist gem. § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts.

    Das Jugendamt hat vor einem Entzug der elterlichen Sorge Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) anzubieten.

    Bei einem Entzug der elterlichen Sorge ist dem Minderjährigen ein Vormund zu bestellen, der dann die Erziehungsberechtigung hat (§ 1800 BGB).

  • vor 7 Jahren

    die eltern haben das sorgerecht

  • vor 7 Jahren

    Solange euch vom Jugendamt nicht das Erziehungsrecht entzogen wurde, seid ihr erziehungsberechtigt.

    Das Jugendamt stellt euch nur Hilfe zur Verfügung, weil es anscheinend Probleme gibt.

    Wenn sie schreiben, dass das Jugendamt intern entscheidet, welche Art von Hilfe notwendig ist, heißt das nur, dass sie eigenständig entscheiden, welche Hilfe in eurem Fall notwendig ist.

    Und nicht euer Kind bekommt "Hilfen zur Erziehung", sondern ihr als Eltern.

    Für euer Kind soll damit sichergestellt werden, dass die Probleme mit Hilfe des Jugendamtes angegangen werden, die es anscheinend in der Erziehung gibt, damit eine positive Entwicklung des Kindes sichergestellt wird.

    Wenn ihr die Hilfen nicht annehmt oder euch nicht kooperativ zeigt, dann kann es natürlich passieren, dass das Jugendamt beim Gericht die Übertragung des Erziehungsrechts auf das Jugendamt überträgt.

    Soweit würde ich es an eurer Stelle nicht kommen lassen.

  • vor 7 Jahren

    Das Kind hat eine Krankheit- Lernschwieriegkeiten - deshalb schaltet sich kein Jugendamt ein

    Nur wenn man als Eltern versagt hat oder das Kind soziale schwierigkeiten auf weist -

    Also erzähle uns nichts vom Pferd !!

    Da es aber nur Leistungsstörungen hat und vileicht auch leichte Verhaltensstörung - dann muss er einen Phychologen vorgestellt werden - der ihn testet auf welcher geistiegen höhe er steht und es wird entschieden dass er vileicht auf eine Förderschule kommt

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  • vor 7 Jahren

    solange man euch das sorgrerecht nicht offiziell entzogen hat,seit ihr weiter erziehungsberechtigt.

    mit der geeigneten hilfe ist gemeint was die für richtig halten.oft haben eltern keinen überblick,was man für maßnahmen ergreifen kann und sollte.das muß nicht unbedingt negativ gemeint sein.

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