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Unverschuldet in Schuld geraten ? Wer kennt sich aus ?

Habe von meinem Stromanbieter zirka 400 EUR zurück erhalten mit der Mitteilung , das dies auf meinem Konto gut geschrieben wurde . Ich habe mich natürlich gefreut und habe es auch für andere Zwecke genutzt.Nun stellte sich lange Zeit später heraus , das dieses Geld meine monatlichen Abschlagszahlung waren.Und der Stromanbieter forderte somit sein Geld was er mir überwiesen hat zurück.Somit bin ich unverschuldet in Schuld geraten. ...ich suche einen Paragraphen über Unverschuldet in Schuld geraten .Kennt sich jemand aus ??

LG

10 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Du hast doch sicher einen Bescheid bekommen, wo Du die Abschlagszahlungen ersehen kannst.

    Da hätte es dann "klick" machen müssen und ein Anruf bei den Stadtwerken hätte Klarheit gebracht.

    Jetzt heißt es bezahlen, denn sonst sperren sie Dir den Strom.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Dir musste klar sein, dass du monatliche Abschlagszahlungen leisten musst.

    Ein Vergleich der Kontoauszüge mit früheren Monaten hätte das leicht gemacht.

    Die Schuld liegt also an dir.

    Zahle das zu Unrecht erhaltene Geld zurück.

    Und die Sache hat sich.

  • vor 7 Jahren

    Verstehe ich nicht so ganz,

    sicher hast Du die 400 Euro verjuxt,

    doch da bleibt Dir doch immer noch,

    die eiserne Reserve, wenn nicht,

    Mußt Du halt, um Ratenzahlung bitten.

  • vor 7 Jahren

    Unverschuldet? Wieso schiebst du anderen die Schuld dafür zu, dass du nicht bis 3 zählen kannst, oder einfache Taxte nicht verstehst. Du hättest auch deinen Stromanbieter fragen können, ob die Summe korrekt ist.

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  • vor 7 Jahren

    Du suchst Unsinn. Dem Stromanbieter ist ein Irrtum unterlaufen, den dieser nun korrigiert. Das ist ein normaler Fehler, der auch ab und an bei anderen Rechtsgeschäften vorkommt.

    Blöd ist nur, dass du jedes bisschen Geld gleich auf den Kopf haust. Zahlen musst du aber trotzdem. Würdest du das tun hättest du dich ungerechtfertigt bereichert und der Stromanbieter kann die Summe einklagen.

  • vor 7 Jahren

    Unverschuldet, Aprilscherz ist vorbei, du musst doch wissen was du zu bezahlen hast, außerdem hättest du

    Rückfragen können, ob dies seine Richtigkeit hat.

  • ?
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    LOL, unverschuldet in schulden...

    Ein Tipp: Der günstigste Weg aus Schulden ist sie sofort zu begleichen!!!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du hast in gutem Glauben gehandelt und das Geld ausgegeben. Geh zu einer Verbraucherberatung,

    deine Chancen stehen nicht schlecht.

  • PARLA
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Rechtsberatungen darf nur ein Jurist geben. Jeder andere ist dazu nicht berechtigt.

  • vor 7 Jahren

    Leichtfertig in Schuld geraten ist die richtige Bezeichnung und dafür existiert kein eigener Paragraph. Bereits bei einem glatten Betrag von 400 € hättest du logisch denkend mehr als stutzig werden müssen. Zudem bekommst du immer eine komplette Abrechnung am Ende des Rechnungszeitraumes, in der der Gesamtverbrauch, entstandene Verbrauchskosten, minus Abschlagszahlungen, Summe der Nach- oder Rückzahlung aufgelistet ist. In der Rechnung wird dann darauf hingewiesen, dass ein zuviel bezahlter Betrag komplett auf bekanntes Konto überwiesen wird. Dazu wird dir der genaue Betrag für die neuen Abschlagszahlungen mitgeteilt.

    Wenn du lediglich einen Betrag auf deinem Konto vorfindest, ohne dazu eine schriftliche Benachrichtigung zu erhalten, musst du immer von einem bedauerlichen Irrtum ausgehen.

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