Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ist Eigenenthaltung bei Vereinswahlen Pflicht?

Servus zusammen!

Sind die Kandidaten, die in einem Verein insb. in den Vorstand gewählt werden, zur "eigenen Enthaltung" verpflichtet oder ist dieser Term "bei eignener Enthaltung" nur eine gewisse Höflichkeit?

Ich stehe in einer Diskussion darüber und kann keinen Passus einer sog. Stimmenthaltungspflicht finden und meine grundsätzlich ist jedes Mitglied stimmberechtigt, auch die Kandidaten selber.

Bei der Entlastung des Vorstands enthält sich der Vorstand selbst seiner Stimme. Eine Entlastung des V. kann imho nur von ausserhalb des V. kommen. Das scheint mir logisch.

Danke im voraus und Gruß. Felix

5 Antworten

Bewertung
  • Sally
    Lv 6
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Bei der Entlastung des Vorstandes ist es tatsächlich so, dass niemand sich selber entlasten kann, sondern von den Vereinsmitgliedern entlastet werden soll.

    Bei Wahlen gibt es eigentlich nichts, was den zur Wahl-gestellten vorschreibt, sich selbst nicht zu wählen - außer ein Verein hat genau das explizit in seiner Satzung.

    Es ist ehr eine Frage der persönlichen Einstellung.

    Die einen sagen:

    Wenn ich schon nicht hinter mir selber stehe und dafür bin, dass ich diesen Posten bekomme, warum sollte ich mich dann aufstellen lassen. Ich wähle mich selber, weil schon Bismarck sich selber gewählt hat, da er sich für den besten Kandidaten für diesen Posten hielt.

    Die anderen sagen:

    Ich enthalte mich, weil es sich nicht gehört, sich selber zu wählen.

    Aber ein Gesetz, eine allgemeine Statute dazu gibt es m. E. nach nicht.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Bei der Wahl gibt es kein rechtliches Verbot, nicht selbst an der Wahl mit abzustimmen ... DAS wäre eine undemokratische Beschränkung der Rechte aus der Mitgliedschaft ...

    .. und eine solche Beschränkung gibt es nicht mal bei der Wahl des Bundeskanzlers: Adenauer hat mal die Wahl im BT mit einer Stimme Mehrheit gewonnen, und es ist nicht bekannt, dass er sich da der Stimmabgabe enthalten hätte .. oder diese ihm untersagt worden wäre ...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es wäre reichlich sinnlos, überhaupt eine Stimme abgeben zu dürfen, wenn vorgeschrieben wäre, wie diese Stimme zu lauten hat.

  • vor 7 Jahren

    Der Vorstand darf nur von den Mitgliedern entlastet werden, nicht von sich selber und nur wenn genügend Mitglieder anwesend sind, dass die Beschlussfähigkeit überhaupt vorhanden ist. Das steht in der Regel in den Vereinssatzungen.

    Dieses Sich-nicht-selber-wählen ist ein Mythos.

    Die einen halten es für moralisch negativ, tuen sie es und die anderen stehen meist sehr selbstbewusst dazu. Doch es gibt genügend, die das tun und feige schweigen;-)

    Alle drei Fälle sind gesetzlich nicht verboten, außer es steht explizit in den Vereinssatzungen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Steht in den jeweiligen Statuten!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.