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Dürfen Innenaufnahmen von Gebäude ohne Zustimmung des Eigentümers veröffentlicht werden?

Dürfen Innenaufnahmen von Gebäude ohne Zustimmung des Eigentümers veröffentlicht werden?

Haben richtig Ärger mit einem Handwerker der in unserem Haus fürchterlich gepfuscht hat. Er muss zahlreiche Mängel beseitigen und es sieht so aus, als wenn die Sache vor Gericht landet!

Nun wollen wir dem nichts mehr schenken und haben durch einen Zufall festgestellt, dass er nun ausgerechnet von unsere Baumaßnahme, trotz des strittigen Verfahrens, Innenraumfotos auf seine Webseite gestellt hat um so auch mit guter Leistung zu glänzen! Es sei nur am Rande erwähnt, dass die Mängel auf diesen Fotos natürlich nicht zu sehen sind!

Meine Frage. Darf der ohne unsere Zustimmung und ohne unser Wissen diese Foto veröffentlichen? Habe mal gelesen, dass man Gebäude fotografieren darf wenn man es von öffentlichen Plätzen aus macht. Das dürfte aber meines Erachtens nicht für Innenräume gelten, zumal er dafür keine Genehmigung hat. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken auch nicht genehmigt worden.

Weiß jemand wie es sich genau verhält?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren

    Nach dem du schreibst , das es vor Gericht geht. Melde das deinem Anwalt. Der macht das schon.

    Immer nur mit der Ruhe.

  • Dark
    Lv 4
    vor 7 Jahren

    Ich bin kein spezialist, allerdings darf der Bau Herr seine eigne Arbeit frei Dokumentieren und öffentlich auf seine Internet Seite präsentieren.

    Hierbei ist nur wichtig, dass nicht klar sein darf wo diese Wohnung sich befindet.

    Also ala Wohnung von Frau und Herr Mustermann, Muster Str. etc.

    Solange auch keiner von Euch mit aufn Foto ist, ist es auch nicht verboten.

    Aber da dies nicht der fall ist darf die Fotos frei verwenden.

  • vor 7 Jahren

    Nein dürfen Sie nicht man braucht immer die zustimmung des Eigentümers

  • vor 7 Jahren

    Hier sind rechtlich Hinweise sowie Gerichtsurteil aufgelistet.

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