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Büromaterial kosten?
Guten Tag ,
Mal angenommen jemand gibt seinem Angestellten einen Auftrag etwas für das Büro zu kaufen ,weil der/die Angestellte auch für genau diesen Bereich eingestellt wurde.
Schließlich ist der gekaufte Gegenstand absolut falsch und ungeeignet, der/die Angestellte gesteht auch das er/sie seine Fähigkeiten in diesem Bereich absolut überschätzt hat und der/die Chef/in möchte nun nicht mehr an dem Geschäft fetshalten.
Der/die Angestellte hat allerdings im Namen von "Chef/in" gekauft.
Muss der/die Chef/in in diesem fikticen Fall für den Gegenstand ,an das Geschäft,zahlen ??
oder ist es möglich,dass der/die Angestellte die kosten selbst übernehmen muss , weil dieser schließlich ungeeignet von anfang an war,aber den/die Chef/in im glauben gelassen hat er/sie sei es.
Entschuldigt bitte meine herumspamerei, ich bin momentan am lernen ..
Liebe Grüße
12 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 Jahren
In diesem Fall handelt es sich um eine Artvollmacht.
Die Artvollmacht (auch Gattungsvollmacht) ist eine untergeordnete Art der Handlungsvollmacht. Die Artvollmacht berechtigt Angestellte, bestimmte wiederkehrende Rechtsgeschäfte dauernd zu erledigen. Eine Artvollmacht besitzen z. B. Verkäufer, Einkäufer, Kassierer. Sie wird häufig mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages erteilt.
Wenn der Handlungsbevollmächtigte im Umfange seiner Handlungsvollmacht Verträge mit Geschäftspartnern abschließt, berechtigt und verpflichtet er den Kaufmann, in dessen Namen und für dessen Rechnung er ausschließlich tätig wird. Allein der Kaufmann hat nach § 278, § 831 BGB für seine Handlungen, auch soweit er sie an Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte delegiert hat, einzustehen. Überschreitet der Handlungsbevollmächtigte seine Befugnisse, ist die Schadensverteilung eine andere. Beruht die Überschreitung auf positiver Kenntnis oder fahrlässiger Nichtkenntnis des Geschäftspartners, so haftet dieser für die eingetretenen Schäden.
- W5_K2Lv 4vor 7 Jahren
Ich sehe in dem Fall mindestens grobe Fahrlässigkeit des Angestellten (es sei denn, es hätte von Anfang an gesagt, er fühle sich mit dem Auftrag überfordert), eher aber sogar Täuschung des AG bezüglich der beruflichen Fähigkeiten und Eignung.
Der Chef muß erstmal zahlen, da das Geschäft rechtskräftig durch eine in seinem Auftrag handelnde Person zustande gekommen ist.
Als Chef würde ich die Person dann, falls noch in Probezeit, wegen Nichteignung kündigen. Ansonsten abmahnen und die Kompetenz zum Erteilen von Aufträgen entziehen.
Ob der Chef sich das Geld vom Angestellten zurück erstatten lassen kann, hängt von den genauen Details ab, die wir nicht kennen (bei arglistiger Täuschung über nicht vorhandenes Fachwissen ja, bei "nur" fahrlässigem Handeln wohl eher nicht).
- John DDLv 7vor 7 Jahren
Der Chef ist verpflichtet, die Fähigkeiten siener Mitarbeiter zu beurteilen. Wenn sie Mist bauen, geht das allein auf seine Kappe.
- Anonymvor 7 Jahren
Diese vielen "der - die's" gehen mir offen gestanden am Arsc* vorbei.
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- Anonymvor 7 Jahren
Der CHef hat im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ein unternehmerisches Risiko.
Auch wenn der MA im Auftrag gehandelt hat, so übernimmt er NICHT privat das Risiko.
@FOrsethi
Je nachdem würdest du dafür Gefahr laufen vor dem Arbeitsgericht zu landen.
Kommt aber auf den Einzelfall an - denn es kommt drauf an, ob es grob fahrlässig war, ob es dem Mitarbeiter zuzutrauen war oder ob es einfach nur ein Fehler war. War es ein einfacher "vergriffen", dann hast du einfach Pech gehabt.
- MaritaLv 7vor 7 Jahren
Wenn der Gegensatnd falsch war, damm muß er eben
umgetauscht werden.
Normalerweise schreibt die Chefin auf, was für das
Büro gebraucht wird.
Und den Zettel kann man dann im Geschäft
abgeben.
LG Marita
- SprendlingerLv 7vor 7 Jahren
Kein Chef kann seine Mitarbeiter zur Zahlung nötigen. Es ist erst nach einer Abmahnung möglich
- Slovak08Lv 7vor 7 Jahren
Wenn ein Mitarbeiter im Namen seines Betriebs einen erteilten Auftrag nach seinem besten Wissen und Gewissen erledigt, wird es zur Angelegenheit des Betriebes und dieser haftet auch dafür. Der Mitarbeiter hat nur als Erfüllungsgehilfe gehandelt.
Völlig anders sähe es aus, hat ein Mitarbeiter grob fahrlässig oder gar vorsätzlich so gehandelt.
- Anonymvor 7 Jahren
Hm, ich bin kein Rechtsexperte sondern Handwerker.
Wenn ich einen Mitarbeiter mit Gesellenbrief loschicke um z.B. farbe für eine ihm zugewiesene Arbeit zu kaufen kann ich davon ausgehen das er fachmann genug ist um das richtige material einzukaufen.
Kauft er statt dessen etwas völlig unbrauchbares von MEINEM Geld ließe ich ihn den mir entstandenen Schaden ersetzten, einschließlich seiner vergeudeten Arbeitsstunden, die ich ihm abziehen würde.
Wenn der/die Angestellte dem Chef gegenüber den Anschein gibt kompetent zu sein, es aber nicht ist und einen finanziellen Schaden aus Inkompetenz verursacht, so hat der die Angestellte den Chef belogen hinsichtlich der eigenen Kompetenz. Und hat den durch Inkompetenz entstandenen Schaden selbstverständlich zu ersetzen.