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Vor ca. drei Wochen habe ich die Nebenkostenabrechnung von meinem?

Vermieter, für das Jahr 2013, bekommen.Nun schreibt er mir das ich die Summe unverzüglich bezahlen soll , sonst wird er mir kündigen und der Boden wird auch nicht isoliert.

Ist das nicht schon eine Art DRohung ? Ich habe ja noch nicht mal Widerspruch eingelegt.Er weiß also gar nicht ob ich bezahle oder nicht.

Wie lange hat man Zeit die Nebenkosten nachzuzahlen?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Zu beachten ist, dass die Nebenkostenabrechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang fällig wird.

    Nachtrag: Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB.

  • vor 7 Jahren

    bisher hat jeder, der geantwortet hat einen Teil Recht!

    # nach deutschem Recht sollte die Nachforderung innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden = i.O.

    # du hast 12 Monate Zeit, deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen = i.O.

    # du solltest sofort prüfen, ob die Nebenkosten richtig abgerechnet sind; es muss für dich nachvollziebar sein, wie diese berechnet wurden, kannst du das nicht, ist die Abrechnung "formell" unrichtig und dein Vermieter hat diese zu korrigieren

    # Abrechnungsbelege zu den Nebenkosten kannst du bei deinem Vermieter einsehen und dir davon eine Kopie "per Handy" anfertigen; für eine Papierkopie kann er dir sonst eine Gebühr pro Seite in Rechnung stellen; die Kopie per Handy ist auch durch Gerichtsbeschluss rechtskräftig

    # wie sieht die Rechnung bzw. das Anschreiben zur Abrechnung aus? Ist darauf dieser Text enthalten evtl auch sinngemäß; denn nur dann kommst du mit deiner Bezahlung der Rechnung in Verzug!

    „Die Rechnungssumme ist fällig mit Zugang dieser Rechnung/Forderungsaufstellung, spätestens am XXX. Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug geraten, wenn Sie diese Rechnung nicht binnen 30 Tagen ausgleichen. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte und bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.“

    Ist dieser Zusatz nicht vorhanden, kannst du dir mit der Bezahlung Zeit lassen! Musst deinen Vermieter auch nicht auf das Fehlen aufmerksam machen!

    # kündigen wegen der Nichtzahlung einer Nachforderung ist auch nicht möglich, da diese keine Miete darstellt

    ich denke,ich habe alles in der schnelle aufgezählt; ansonsten bei Unklarheiten einefach zu einem Anwalt für Mietrecht oder Mieterverein gehen.

    Aber vorerst selbst schnellsten auf den Brief reagieren!

    Was die Isolierung deines Bodens angeht, ich denke du meinst Fußboden, so ist das unrelevant, da die zur Verfügungstellen (Inbesitznahme) des Mietobjektes davonnicht beeinträchtig ist; außer es wurde als Mangel bei der Wohnungsübergabe festgehalten; dann hättest du sogar das Recht zur Mietminderung!

    Quelle(n): eigene Hausverwaltung
  • Bolle
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ein Vermieter hat nur darauf Anspruch,wenn er die Abrechnung bis zum 31.12.2013 zugeschickt hat.Ob es 2013,2014 oder sonst ein Jahr ist.Bis zum 31.12.,muß eine Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein.Danach kann er nichts mehr verlangen.Das ist nun mal Gesetz.Erpressen lassen würdeich mich nicht.Für diese Drohung,kannst Du ihn anzeigen.Frage die Rechtsauskunft,oder den Verbraucherschutz.Die werden es bestätigen.Bin im Mieterverein,daher weiß ich es.

  • vor 7 Jahren

    Zunächst hat eine Sanierung in der Wohnung nichts mit den Nebenkosten zu tun.

    Allerdings läßt Deine Antwort oder besser Nichtantwort von 3 Wochen darauf schließen, daß Du nicht bezahlen willst.

    Wie das rechtlich geregelt ist kann ich nicht sagen, aber innerhalb von 3 Wochen könnte man als Mieter doch schon reagieren.

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  • vor 7 Jahren

    Zahlen musst Du spätesten 4 Wochen noch der Zustellung der Abrechnung. Deine Einspruchsfrist beträgt jedoch 1 Jahr. Dabei ist zu beachten, dass wenn Du länger wartest, die Erinnerung immer schlechter wird und Du nur auf die Belege des Vermieter angewiesen bist.

    Nach 4 Wochen kann Dir der Vermieter eine gerichtlichen Mahnbescheid schicken und das wird dann teuer

  • vor 7 Jahren

    Wenn im Mietvertrag nicht anders geregelt, muss innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden (dann sind sie auch unverzüglich fällig!). Wenn du noch kleinen Widerspruch eingelegt hast, kann er davon ausgehen, dass du fristgerecht zahlen musst. Nebenkosten sind keine Kosten, die der Vermieter nach seinem Ermessen einfordert, es ist dein tatsächlicher Verbrauch (z.B. von Heizkosten), die im Jahr 2013 angefallen sind. Dein Vermieter ist für dich in Vorleistung gegangen. Wenn du nicht zahlst, obwohl es rechtmäßig wäre, bleibt er auf DEINEN Kosten sitzen.

  • vor 7 Jahren

    Was soll das Gefrage? Zahl' gefälligst Deine Schulden !!

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