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Mein Vermieter hat meine Nebenkosten-?

vorauszahlung erhöht und dazu geschrieben " Dieser Bescheid ist nicht anfechtbar.Sollten Sie nicht einverstanden sein , so ist es Ihnen möglich, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer FRist , zu kündigen" Was heißt das genau ? Ich kann von heute auf Morgen kündigen und wann ist egal?Wenn ich zB zum 1.5.2014 ausziehen möchte , reicht es dann wenn er die Kündigung bis zum 30.4.2014 erhält???Danke für die Antworten!

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Anfechten: Wenn die NK-Vorauszahlungen zu Unrecht erhöht wurden, kannst du sehr wohl dagegen vorgehen.

    Vorauszahlungen bedingen ja auch einer jährlichen Abrechnung. In der der tatsächliche Verbrauch mit den vorab getätigten Zahlungen abgeglichen wird.

    Hast du mehr verbraucht, musst du nachzahlen.

    DANN darf er auch die Vorauszahlungen erhöhen, um zu gewährleisten, dass die nächste Abrechnung passt.

    Hast du weniger verbraucht, bekommst du das mehr erstattet, bzw es wird mit den nächsten Zahlungen verrechnet.

    DANN darf er natürlich auch nicht erhöhen. In DEM Fall kannst du dagegen vorgehen.

    Und wenn du gar keine Endabrechnung hattest, darfst du sie sowieso anfechten.

    Und eine Abrechnung einfordern, um deinen Verbrauch und deine tatsächlichen Kosten (Guthaben, Nachzahlung) einsehen zu können.

    Anders sähe es auch, würdest du keine VORAUSZAHLUNG leisten, sondern einen Pauschalbetrag. DANN müsste er auch keine Abrechnung erstellen. Du zahltest immer den Betrag X, egal, wieviel Wasser, Heizung du verbrauchst und wie sich die anderen NK verteilten.

    Man kann also gar nicht sagen, dass der Bescheid nicht anfechtbar sein.

    Aber man kanns ja versuchen...

    trage nach, welche Abrechnung bei dir vorliegt.

    Und bedenke immer. Selbst wenn du Recht zugesprochen bekommst, ist das Mieter-Vermieter-Verhältnis zerrüttet. SO willst du dann nicht leben. Das wird Terror hoch 10...

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ja, richtig .

    Dein Vermieter gestattet es dir damit, das Mietverhältnis einseitig fristlos zu kündigen ....,

    und das kann auch heissen von heute auf heute Abend ..

    ... oder bis 30.4.2014 zum 30.4.2014, 24.oo Uhr .... ..

  • vor 7 Jahren

    ja,so ist es

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Ja, das reicht. Denn eine Kündigungsfrist

    gibt es in Deinen Fall nicht.

    LG Marita

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  • vor 7 Jahren

    Die Frage ist möchtest du da Wohnen bleiben ,wenn ja, kannst du das

    Anfechten.Aber laß Dir zuerst Bitte das mit der Kündigung und alles

    andere schriftlich geben.

  • vor 7 Jahren

    Ein Bescheid ist IMMER anfechtbar.

    Dein Vermieter will Dich los werden.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wer soll für Dich die von Dir verursachten Mietnebenkosten bezahlen?

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