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Ist die Zwangsvollstreckung noch gültig?

Hallo an alle "Recht"-Wisser,

ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren ist mein Vater verstorben und ein paar Wochen später bekam meine Mutter ein Schreiben von einem Rechtsanwalt mit einem "Auszahlungsverbot", weil eines meiner Geschwister wohl sehr viel Schulden hat/te. Monate später stand der Gerichtsvollzieher bei meiner Mutter vor der Tür mit einem Zwangs- bzw. Pfändungsbescheid für den Erbanteil des Schuldners.

Da die Eltern ein Testament auf Gegenseitigkeit notariell hinterlegt haben, war meine Mutter bis zu ihrem Ableben alleinige Erbin. Die Kinder sind dort als "End-Erben" eingesetzt.

Jetzt, nachdem sie verstorben ist, und nachdem die von meinem Geschwister eingeleitete Privatinsolvenz nun schon einige Jahre zurückliegt (es sind aber meines Wissens nach noch keine 6 Jahre vergangen seit Eröffnung der Privatinsolvenz) erhebt sich bei mir die Frage, ob der Pfändungsbescheid noch Gültigkeit hat oder nicht. Wie ist, falls gültig, der Zwangsvoll-streckungsbescheid handzuhaben?

Stimmt es, daß aufgrund des Pfändungsbescheids der Erb-Anteil dieses verschuldeten Kindes auf den Pflichtteil zurückgesetzt wird?

Bedauerlicherweise hat dieses Geschwister den Kontakt zur Familie vor ca. 15 Jahren völlig abgebrochen, beantwortet keine Anrufe oder Briefe...... Wir übrigen Geschwister haben also keinerlei Möglichkeit, mit dem Betroffenen selbst zu kommunizieren.

Vielen und ganz herzlichen Dank für eine geduldige und klärende Antwort!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Der Sachverhalt stellt sich etwas verworren dar,- aber ich will mal versuchen, aus meiner

    beruflichen Erfahrung eine Antwort zu erstellen:

    1.Vater verstorben,- Mutter wird Erbin,- es liegt ein Schuldtitel gegen die Mutter vor ( Gründe sind bekannt

    aber in diesem Fall auch völlig nebensächlich) Schuldtitel wurde rechtskräftig

    Stellt sich die Frage, wer den Schuldtitel erwirkt hat ???

    2. Mutter auch verstorben,- Nachkommen werden automatisch Erben, sofern sie das Erbe nicht

    innerhalb der Aussschlagungsfrist ausgeschlagen haben.

    3. Der Gläubiger (der oder diejenige, der den Schuldtitel erwirkt hat ) kann die Vollstreckbarkeit

    gegen die Hinterbliebenen ( Erben ) beantragen.

    4. Bevor es zu einer Pfändung kommt, muss eine -oder mehrere - fruchtlose Zaangsvollstreckung

    und nachfolgend die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgt sein.

    Stellt sich die Frage, wer ist hier der/die Schuldner/in ???

    5. Sollte die genannte Schwester alleinige Schuldnerin sein, geht deren Vermögen (sofern vorhanden)

    in die Insolvenzmasse ein.

    Wenn Vermögenswerte vorhanden waren Sach-oderGeldwerte ) können diese gepfändet werden

    ind gehen zur Insolvenzmasse.

    Bleibt zu hoffen, dass der Fragesteller seinerzeit das Erbe ausgeschlagen hat ( gerichtlich ! )

    Dann kann ihm nichts passieren !

  • vor 7 Jahren

    Wichtig ist jetzt erst einmal was genau deine Mutter

    in ihrem Testament geschrieben hat.

    Nur sie konnte eine "ungleiche" Verteilung verfügen.

    Ob und in welchen Umfang Vollstreckungen

    durchgeführt werden, ist erst mal nicht eure

    Sache, sondern die des verschuldeten

    Geschwisterteiles. Denn nur auf dessen

    Erbanteil kann Anspruch erhoben werden.

  • vor 7 Jahren

    Da solltest du dich am Besten mit allen diesbezüglichen Unterlagen an einen Rechtsanwalt wenden.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Hast du das Erbe angenommen, bist du auch in der Pflicht. Eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht wäre wohl sinnvoll.

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  • vor 7 Jahren

    Mit der Annahme der Erbschaft hast du auch alle Schulden geerbt

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