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Rechtliche lage bei Zahlungsaufforderung?

Tach zusammen

hab gerade ein wenig stress mit so ner Anwaltskanzlei namens

KSP Rechtsanwälte

laut google haben die leute schon so einen schlechten ruf allerdings haben die tatsächlich einige ansprüche im meinem fall.

hier die ganze story

am 3.02.2014 hab ich bei Apodiscounter (online Apotheke) so ein paar Abnehm tabletten für meine Mutter bestellt

das ganze per Lastschriftverfahren

am 13.02.2014

und am 12.03.2014

wurde versucht das geld vom meinem Konto abzubuchen (genau 1 tag bevor das konto wieder gedeckt war)

davon hab ich selber nix mitbekommen weil ---> keine mahnung -----> keine mail

lediglich 3 € Benachrichtigungsentgeld die mir die sparkasse abgefuchst hatt.

(ja sehr dumm von mir eigentlich hätte ich hier schon was merken sollen)

so dann kahm heute per post und per mail ein schreiben der KSP Rechtsanwälte mit der Zahlungsaufforderung von 109,19 €

ziemlich viel dafür dass die pillen nur 21,19 € gekostet haben

hier was im brief steht

aktuelle Hauptforderung EUR 21,94

Rücklastschriftkosten EUR 10,00

Summe Verzugszinsen EUR 0,15

vorgerichtl. Kosten EUR 15,00

Gebühr * in Höhe von EUR 51,75

Auslagenpauschale EUR 10,35

Gesamtbetrag EUR 109,19

ist dieser Betrag überhaupt gerechtfertigt ? vor allem da ich keine einzige Mahnung bekommen habe.

Ich wär ja bereit um die 35 € zu zahlen aber doch keine 109 €

jemand ne ahnung wie ich jetzt am besten vorgehen sollte ?

6 Antworten

Bewertung
  • Tifi
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Die Gebühr * in Höhe von EUR 51,75 steht in keinem Verhältnis zum Streitwert.

    Und ohne Mahnbescheid können die dir gar nix.

    Kein vollstreckbarer Titel...

    Wenn du wenig Geld hast, geh bitte zum Rechtspfleger beim Amtsgericht vor Ort.

    Dann kannst du diesen Abzockern selber mit einem (kostenlosen) Anwalt aufs Dach steigen ...

    Medien einschalten könntest du nebenbei auch noch - da freut sich das regionale Fernsehen und die Tagesszeitung.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Verbraucherzentrale...

    oder...

    Rechtsanwalt...!

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es hätte schon eine Mahnung von der Apotheke kommen müssen. Danach kommt Inkasso als Geldeintreiber. Wenn dann immer noch nicht gezahlt wird danach Rechtsanwalt . Zuletzt Gerichtsverhandlung. Da stimmt also was nicht bei dir.

  • vor 7 Jahren

    Ich würde warten bis ein gelber Brief (gerichtlicher Mahnbescheid) kommt.

    Und dann erstmal in Widerspruch gehen.

    Dann musst du die überzogenen Mahnkosten nämlich nicht zahlen ;-)

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  • vor 7 Jahren

    Da wirst Du nicht rum kommen. Das Konto hatte keine Deckung obwohl Du von der Abbuchung wusstest. Nur glaube ich, dass die Rücklastschiftskosten heute nicht mehr erhoben werden dürfen.

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Zurückgebuchte Sachen kosten immer Geld. Eine Mahnung braucht es da nicht, weil der Schaden ja schon entstanden ist.

    Wenn du eine Abbuchung zulässt, musst du dafür sorgen, dass das Konto gedeckt ist. Stell dir vor, du hättest einen ungedeckten Scheck ausgestellt. Das wäre noch teurer.

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