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Rechtliche lage bei Zahlungsaufforderung?
Tach zusammen
hab gerade ein wenig stress mit so ner Anwaltskanzlei namens
KSP Rechtsanwälte
laut google haben die leute schon so einen schlechten ruf allerdings haben die tatsächlich einige ansprüche im meinem fall.
hier die ganze story
am 3.02.2014 hab ich bei Apodiscounter (online Apotheke) so ein paar Abnehm tabletten für meine Mutter bestellt
das ganze per Lastschriftverfahren
am 13.02.2014
und am 12.03.2014
wurde versucht das geld vom meinem Konto abzubuchen (genau 1 tag bevor das konto wieder gedeckt war)
davon hab ich selber nix mitbekommen weil ---> keine mahnung -----> keine mail
lediglich 3 € Benachrichtigungsentgeld die mir die sparkasse abgefuchst hatt.
(ja sehr dumm von mir eigentlich hätte ich hier schon was merken sollen)
so dann kahm heute per post und per mail ein schreiben der KSP Rechtsanwälte mit der Zahlungsaufforderung von 109,19 €
ziemlich viel dafür dass die pillen nur 21,19 € gekostet haben
hier was im brief steht
aktuelle Hauptforderung EUR 21,94
Rücklastschriftkosten EUR 10,00
Summe Verzugszinsen EUR 0,15
vorgerichtl. Kosten EUR 15,00
Gebühr * in Höhe von EUR 51,75
Auslagenpauschale EUR 10,35
Gesamtbetrag EUR 109,19
ist dieser Betrag überhaupt gerechtfertigt ? vor allem da ich keine einzige Mahnung bekommen habe.
Ich wär ja bereit um die 35 € zu zahlen aber doch keine 109 €
jemand ne ahnung wie ich jetzt am besten vorgehen sollte ?
6 Antworten
- TifiLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Die Gebühr * in Höhe von EUR 51,75 steht in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Und ohne Mahnbescheid können die dir gar nix.
Kein vollstreckbarer Titel...
Wenn du wenig Geld hast, geh bitte zum Rechtspfleger beim Amtsgericht vor Ort.
Dann kannst du diesen Abzockern selber mit einem (kostenlosen) Anwalt aufs Dach steigen ...
Medien einschalten könntest du nebenbei auch noch - da freut sich das regionale Fernsehen und die Tagesszeitung.
- Anonymvor 7 Jahren
Verbraucherzentrale...
oder...
Rechtsanwalt...!
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Es hätte schon eine Mahnung von der Apotheke kommen müssen. Danach kommt Inkasso als Geldeintreiber. Wenn dann immer noch nicht gezahlt wird danach Rechtsanwalt . Zuletzt Gerichtsverhandlung. Da stimmt also was nicht bei dir.
- Janet MLv 7vor 7 Jahren
Ich würde warten bis ein gelber Brief (gerichtlicher Mahnbescheid) kommt.
Und dann erstmal in Widerspruch gehen.
Dann musst du die überzogenen Mahnkosten nämlich nicht zahlen ;-)
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- SprendlingerLv 7vor 7 Jahren
Da wirst Du nicht rum kommen. Das Konto hatte keine Deckung obwohl Du von der Abbuchung wusstest. Nur glaube ich, dass die Rücklastschiftskosten heute nicht mehr erhoben werden dürfen.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Zurückgebuchte Sachen kosten immer Geld. Eine Mahnung braucht es da nicht, weil der Schaden ja schon entstanden ist.
Wenn du eine Abbuchung zulässt, musst du dafür sorgen, dass das Konto gedeckt ist. Stell dir vor, du hättest einen ungedeckten Scheck ausgestellt. Das wäre noch teurer.