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Dürfen gemeinnützige Organisationen Werbung für eine kommerzielle Veranstaltung machen?

Dürfen gemeinnützige Organisationen Werbung für eine Veranstaltung machen, wenn die Einnahmen der Veranstaltung zu 100% als Spende an die gemeinnützige Organisation geht?

Und wie sieht die Sache aus, wenn diese Veranstaltung eine Vorveranstaltung für eine andere, diesmal kommerzielle Veranstaltung ist.

Die gemeinnützige Organisation würde nur die Veranstaltung bewerben von der sie profitiert, gleichwohl stehen beide Veranstaltungen in Zusammenhang.

Gibt es da Probleme mit der Abgabenordnung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit?

2 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    1. Fall : Der Veranstalter * spendet * den gesamten Überschuss ( es wird ja nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten geben ... ) an den gemeinnützigen Verein ?

    .. und der Verein * macht die Werbung * für diese Veranstaltung ?

    Vorsicht, Vorsicht : Man ( = das FA ) könnte auf die Idee kommen, dass es sich bei den Werbemassnahmen um eine steuerpflichtige Leistung des gemeinnützigen Vereins handelt ...( Umsatzsteuer ! ) , der eine körperschaftsteuerpflichtige Einnahme zugrunde liegt auf Grund einer gewerblichen, auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit ( Durchführung der Werbung ... ) und somit KEINE Spende vorliegt ....

    Ein Verein kann steuerlich verschieden Bereiche haben : einen gemeinnützigen .. und einen gewerblichen ... ... und einen unternehmerischen , der aber nicht auf steuerpflichtige Gewinnerzielung gerichtet ist ...

    Beispiel : Ein gemeinnütziger Verein ... veranstaltet ein Sommerfest , um die Kasse aufzubessern ...

    DAS ist umsatzsteuerlich eine unternehmerische Tätigkeit; bei der KöSt gibt es mWn eine Geringfügigkeitsgrenze ...

    aber hier aufgepasst : DAS bringt die Gemeinnützigkeit nicht insgesamt in Gefahr ...

    2. Fall : Im Prinzip gleiche Beurteilung, die sich allerdings dann verändern könnte, wenn man den Zusammenhang zwischen Veranstaltung 1 und V2 kennt ....

    Mein Tipp : VORHER einen StB konsultieren, der sich mit Vereinsbesteuerung auskennt; Vorsicht : Da gibt es nicht allzu viele , da idRegel eine nur mässig ertragreiche Sondermaterie ....

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    ja

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