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Was passiert nach dem Ablauf des Krankengeldbezugs ?
Mein Vater bekommt derzeit KG, noch bis Ende des Jahres , wegen eines Rückenleidens und muß auch wieder operiert werden. Die Erwerbsfähigkeit wird als gefährdet betrachtet und ich frage mich wie es dann weitergeht. Soweit ich das verstehe bekäme er nach dem KG noch 2 Jahre ALG, aber was dann ? Er ist jetzt 58 und wäre nach Ablauf der vorgenannten Ansprüch erst 61, bekäme also noch keine Rente.
Würde er dann Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen können oder H4 bis er das Rentenalter erreicht ?
Wie ist die Vorgehensweise und wo kann man sich beraten lassen ? Ich verstehe das nicht so richtig
und meine Eltern sind damit überfordert.
Er hat aktuell 30 % Behinderung und ist gleichgestellt, ohne die Rückenerkrankung.
Ich bin dankbar für jede Hilfe oder Hinweis wo man beraten wird,vor allem wie man das angeht.
Hilft da die Krankenkasse oder der Hausarzt oder das Arbeitsamt.
Vielen Dank vorab.
Daniela
6 Antworten
- Anonymvor 7 JahrenBeste Antwort
Meine Erfahrung.
Unfall und Invalidität, ich wurde im EU-Ausland in meiner Freizeit überfahren, die Sehkraft eines Auges und die Beweglichkeit der Schultergelenke konnte teilweise wieder hergestellt werden.
Krankengeld, 18 Monate ALG1, dann ALG2, Hartz4.
2 Anträge auf Invalidenrente pauschal abgelehnt, dann geklagt, Klage abgewiesen mit dem "Argument" :
Der Kläger steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung für :
Leichte Tätigkeit, welche KEINE Anforderung an die REST-Sehkraft stellt, welche NICHT die Schulterhöhe erreicht, welche nicht länger als 1,5 Stunden sitzend oder stehend ausgeübt wird und nicht drei Std. täglich überschreitet".
Das es solche "Arbeit" nicht gibt ist jedem klar, aber das war das Urteil. Und ich ging nach 42 Jahren Arbeit und EINZAHLEN in Hartz4.
Es hat 7 Jahre und weitere Anträge und Prozesse erfordert, bis ich "Erwerbsunfähigkeitsrente" bekam.
Macht Euch auf Hartz4 und langwierige Kämpfe gefasst - und gebt nicht auf !
Zitat der Ärztin, die mich mehrmals zu "begutachten" hatte :
"Sie schon wieder ? Na, womit versuchen wir es denn diesmal ? Kein Wunder, das sie rechts nichts sehen, sie kneifen ja immer das Auge zu. Machen Sie das Auge auf, dann sehen Sie auch was."
Da ist kein Auge mehr zum Aufmachen, wenn ich das bemerken darf ...
- RralfLv 4vor 7 Jahren
Nach dem Ablauf des Krankengeldbezuges, gibt's kein Krankengeld mehr!
Kannst Du das verstehen?
- NiemandLv 5vor 7 Jahren
Ich denke, das Arbeitsamt ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechparnter. Um euch adäquat beraten zu lassen bitte an diese Stelle wenden. Hier bekommst du alle Auskünfte die du brauchst: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemei...
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- Anonymvor 7 Jahren
So nun weißt du es
Quelle(n): b - mausihundiLv 7vor 7 Jahren
Die Krankenkasse zahlt zur Zeit, also meldet sie sich automatisch, bei uns war dies nach ca. 1.Jahr, dass die Krankenkasse aufforderte, vorläufige Rente (bei uns 2 Jahre) zu beantragen.
Also einfach die Reaktion der Kranlenkasse abwarten, die schreibt, was zu tuen ist.
Quelle(n): eigene Erfahrung.