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Rente ab wann?
Ich bin geb. 1966. Kann ich nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren in Rente gehen? Also dann mit 62, wenn ich mit 17 Jahren angefangen habe zu arbeiten -Frage gilt für den neuen Gesetzesentwurf-?
3 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Du kannst mit deinem Geburtsjahr erst mit 65 Jahren in Rente gehen!
Besonders langjährig Versicherte, die bis zum vollendeten 63. Lebensjahr bereits 45 Versicherungsjahre (inklusive Arbeitslosigkeit und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) nachweisen können, werden künftig bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Tatsächlich trifft das aber nur auf die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 zu. Jahrgang 1951 kann ab 1.7.2014 nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren (also am 1.7. bis 31.12.1951 geborene und besonders langjährig Versicherte) in Rente gehen. Jahrgang 1952 ein Jahr später. Für alle jüngeren Jahrgänge erhöht sich das sog. Zugangsalter für eine abschlagsfreie Rente stufenweise bis auf 65 Jahre ab Jahrgang 1964. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: "Das Zugangsalter, ab dem der abschlagsfreie Rentenzugang möglich ist, wird schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf 65 Jahre angehoben".
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Das Geschenk der abschlagfreien Rente mit 63 bekommen jetzt erst mal nur ganz wenige Jahrgänge ...
Das ist perfekt dargestellt in dem Text von Jürgen aus NRW ..
Aber wie`s weitergeht hängt davon ab, ob die SPD vor der nächsten Wahl noch ein paar Wählerstimmen braucht ...
..und wenn ja, dann wird die Regelung sicher ausgedehnt ...
Noch kannst Du also hoffen .....
- ?Lv 6vor 7 Jahren
Träum weiter. Vor 65 auf keinen Fall und bis dahin ist das Renteneintrittsalter auf mind. 70 Jahre angehoben worden. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dieses Gesetz in 20 Jahren noch gilt!?