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Stimmt es das man die Erhöhung?
der Nebenkosten nicht anfechten darf ,also keinen Widerspruch einlegen darf?So hat mein Vermieter es mir mitgeteilt.
5 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Du könntest schon einen Widerspruch gegen die Erhöhung anbringen. Aber dies macht keinen Sinn, weil die Abschlagszahlungen für die kommende Betriebskostenabrechnung angerechnet werden.
Das Recht zur Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung steht sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter zu. Der Mieter kann an höheren Vorauszahlungen interessiert sein, um seine Nachbelastung in der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden. Im Übrigen können die Parteien jederzeit vertraglich eine bestimmte Nebenkostenvorauszahlung frei vereinbaren, diese insbesondere erhöhen, aber auch erniedrigen.
- HausverwalterLv 7vor 7 Jahren
Grundsätzlich darf jeder Bürger allem widersprechen gegen was er möchte. Sind Einwände berechtigt werden sie von gegebener Stelle auch berücksichtigt werden.
Eine Erhöhung der Betriebskosten ist eine Forderung die sich aus der vorausgegangen Abrechnung ergibt und muss vom Vermieter gegenüber dem Mieter schriftlich erklärt werden. Siehe § 560 BGB, dies gilt auch für die seltenere Variante der Verringerung von Betriebskosten.
Der Mieter hat das Recht die Abrechnung zu prüfen und nach § 556 BGB das Recht bis zu 12 Monate nach Zustellung Einwände vorzubringen. Formelle Fehler sind anders als materielle Fehler zu bewerten.
Ein Widerspruch sollte fundierte Argumente enthalten, um Erfolg auf Wirksamkeit zu erreichen.
Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten - Detlef-1960Lv 6vor 7 Jahren
Man darf. Lasse Dir eine Aufstellung kommen und wenn etwas nicht korrekt erscheint verlange, zunächst höflich - bei Pampen des Vermieters auch per Anwalt, eine Erläuterung. Ist die Sache dann stimmig OK. Im Netz kann man sich Unterlagen suchen und auch der Mieterschutzbund leistet evtl. Schützenhilfe gegen Vermieter welche den Mieter bes----- wollen. Es gibt auch Aufstellungen im Netz denen zu entnehmen ist was in die Nebenkostenabrechnung gehört oder nicht. Liest Du gern selbst alles nach, Buchhandlungen sind auch ein angenehmer Ort zur Suche. Nun viel Vergnügen und möge das Recht mit Dir sein, oder so!
- SandraLv 7vor 7 Jahren
wenn du nachzahlen musst, hat der Vermieter das Recht, die Nebenkosten entsprechend dem Verbrauch anzupassen- steht glaube ich sogar in vielen Mietverträgen. Aber das Recht hat er auf jeden Fall.
Dennoch solltest du die Abrechnung einmal prüfen lassen, am besten beim Mieterschutzbund.
Jede 2. Abrechnung ist falsch und das kann ich nur bestätigen.
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- horschLv 6vor 7 Jahren
Eine Anfechtung ist möglich, wenn die Abrechnung auf der sie fußt nicht korrekt ist.