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Mein Vermieter hat mir ab sofort?

die Nebenkosten um 76,00€ erhöht. Ist das rechtens???

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Nur wenn sich aus deiner letzten Abrechnung ein entsprechend hoher Nachzahlungsbetrag ergeben hat ...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Kann schon sein, daß es in Ordnung ist. Du mußt die Abrechnung prüfen oder prüfen lassen.

  • vor 7 Jahren

    Die Betriebskosten können § 560 BGB durch beide Vertragspartner angepasst werden. Grundlage für die Anpassung ist die letzte Jahresabrechnung und gilt nur für die Zukunft - also nicht rückwirkend.

    Quelle(n): Sachverständiger für Betriebskosten
  • vor 7 Jahren

    ja, wenn deine Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind und du dafurch eine hohe Nachzahlung hattest

    rechne mal deine Jahreskosten , also alle Betriebskosten, wie Heizung, Müll, Wasser, Abwaser , Versicherungen usw.

    und teile die durch 12, das sollte man dann in etwa als Vorauszahlung nehmen

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  • vor 7 Jahren

    Die Nebenkosten müssen den Umlagen der letzten Umlagenabrechnung angepasst werden. Es kommt auf Deine Nachzahlung an. 76 €wären über 800€ Nachzahlung gewesen.

    Grob gerechnet sollte man die jährlichen Nebenkosten durch 11 teilen. Dann hat man ganz grob die Höhe der Monatsumlagen im neuen Abrechnungsjahr

  • vor 7 Jahren

    Kommt darauf an, hast du gerade die NK-Abrechnung erhalten und musstest nachzahlen? Dann kann der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen.

    Erhöht er einfach so ohne Abrechnung die Abschlagszahlungen, muss er es gut begründen wie Müllgebühren steigen. Ohne nachvollziehbare Begründung dürfen die Abschlagszahlungen angemessen sein.

  • ?
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Wieviel musstest den nachzahlen bei der letzten Abrechnung?

    Daran errechnet sich die Erhöhung der Nebenkosten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wäre dir lieber wenn du nächstes Jahr 800€ nachzahlst?

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Warum kein E-Mail? Das ist hier die Frage.

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