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Australien Work and Travel Visum möglich, wenn auf Bewährung?
ich habe vor mit meiner freundin nach australien zu reisen, um im rahmen eines work & travel visums (WHA) das land zu erkunden und gleichzeitig ein wenig geld zu verdienen.
die australische einreisebehörde ist jedoch relativ strikt und klar, wenn es um vorstrafen geht.
mein fall stellt sich wie folgt dar:
ab juli 2011 lief gegen mich ein verfahren wegen btm handel von cannabis. der prozess fand im april 2012 statt, zu dessen schluss ich zu 3 jahren freiheitsstrafe auf bewährung verurteilt wurde, die im april 2015 abgeschlossen sein wird.
bereits zum zeitpunkt des prozesses hatte ich schon lange mit diesem lebenskapitel abgeschlossen. dieser abstand zu jeglicher kriminalität und drogenkonsum hat sich in den letzten 2 jahren dementsprechend noch weiter vergrössert. deswegen habe ich bis auf monatliche strafzahlungen für den zeitraum der bewährung keinerlei sonstigen auflagen und kann das land auch frei verlassen.
drum stellt sich nur an der australischen grenze das problem auf, ob ich in das land gelassen werde. ich habe natürlich keinerlei intention zu lügen, sondern möchte auf ehrliche weise meine umstände offenlegen. jedoch würde ich zum reisezeitpunkt immernoch auf bewährung sein, was sicherlich nicht für einen positiven ausgang meines falles spricht.
meine frage lautet also:
Was soll ich tun? Habe ich überhaupt eine chance?
ich hoffe sehr, dass vielleicht jemand mit ähnlichen erfahrungen mir davon berichten kann und mir im besten fall sogar guten rat geben könnte......
danke schonmal im voraus
7 Antworten
- John DDLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Die Probleme bekommst du nicht bei der Einreise, sondern bei der Erteilung des Visums - es wird dir wahrscheinlich verweigert werden.
Einen australischen Grenzbeamten wirst du also nie zu Gesicht beklommen
- vor 7 Jahren
Keine Chance, da Vorstrafen bzw. Bewährung im Führungszeugnis stehen, welches unabdingbar für ein Visum ist.
- Ralf E <><Lv 7vor 7 Jahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafaussetzung_zur_B...
Zitat: "Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden."
Also: was stimmt an deiner Geschichte nicht?
- Anonymvor 7 Jahren
Du wirst schon gar nicht ins Flugzeug kommen, da dir das Visum verweigert wird....
Speziell bei Drogenvergehen sind die Australier sehr penibel.
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- ProfessoressaLv 7vor 7 Jahren
Vergiß es. Mit Vorstrafe kein Visum. Und mit der Rechtschreibung auch nicht.
- BerniLv 7vor 7 Jahren
Australien u n d die USA lassen niemals "Vorbestrafte" rein. Das kannst du getrost vergessen.
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Du erzählst Käse von A ...bis ...Zett ..
Es gibt keine Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung ...
so geht`s schon mal los ...
und der Rest ist genauso erfunden .....