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Kann mir jemand bei der Prüfungsvorbereitung helfen?

Huhu Leute, ich bin grad in den Semester Ferien und fleißig am lernen

aber ich hänge grad bei folgendem Fall und komme absolut nicht weiter. Es geht um öffentliches Recht.

A ist als Rentenberater im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und Inhaber eines Rentenberatungsbüros. Doch kurz darauf kommt es zu einer Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und die Eintragungsmöglichkeit für Rentenberater wird aus dem RDG wegen erfolgreicher Arbeit der Rechtsanwälte gestrichen. Bisher eingetragene Rentenberater können noch für 3 Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung weiterarbeiten und sollen mit Rechtsanwälten kooperieren, wobei sie nur noch als Angestellte tätig sein können.

Sobald die 3 Jahre abgelaufen sind, darf die Berufsbezeichnung Rentenberater nicht mehr geführt werden, d.h. eine selbstständige Tätigkeit wird dadurch ausgeschlossen.

Verstößt die Änderung des RDG gegen Art. 14 GG?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Du scheinst (außer bei Piercing-Fragen) keine beste Antwort zu wählen, also .....

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nein .

    Die Übergangsregelung ist lange genug ...

    ..und der Gesetzgeber darf auch den Zugang zu einzelnen Berufen schliessen, die Voraussetzungen ändern usw ...

    Der Zugang zum VBP wurde vor einigen Jahren auch wieder eröffnet, nachdem er schon mal geschlossen worden war ...und dann wieder geschlossen ....

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