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2 Parteien vereinbaren müdlich?

2 Parteien vereinbaren sich mündlich zu einem " Deal"

Die eine Partei hat den Teil erfüllt, der andere nur halb.

In diesem Fall: Die Chefin eines Computerhandels bestellte einen Gärtner zu sich nach Hause, um mit dem Gärtner anfallende Arbeiten zu besprechen.... Der Gärtner kommt... ein Wort gibt das andere und so vereinbarte man sich mündlich: Computerhandel stellt dem Gärtner ein neues Notebook bereit...einige andere Arbeiten ( Von einem anderen Notebook Trojaner entfernen usw Gärtner hat sein Notebook und alle Arbeiten erledigt bekommen.)

Der Garten, der vom Gärtner hergerichtet werden sollte... hat die Arbeiten nur zur Hälfte erledigt...weil, wie er sagte er noch andere Termine hätte. In der Folge rief man Ihn immer wieder an,( 7 mal) doch den Rest der Arbeiten zu erledigen... es kamen immer wieder andere Ausreden...einmal Betreibsfereien, dann sollte man warten, bis der Herbst kommt, ein andermal sagte er, erst wenn das Laub komplett weg ist. ein andermal... Die Bäume und Sträucher sollten den ersten Frost haben.... so ging das fast ein Jahr lang. Auf anrufe reagierte der Gärtner nun gar nicht mehr.

In der Folge berechnete ihm die Computerfirma die Hälfte der bereits geleisteten Arbeiten und das Notebook....

Damit war der Gärtner nicht einverstanden. Im Gegenteil....er schrieb fast ein Jahr nach den Gartenarbeiten ein überzogene Rechung so das die Computerfirma noch ca. 40 euro drauf zahlen sollte....

Das ließ sich die Computerfirma nicht gefallen und schrieb eine Mahnung ...und da die Arbeiten im Garten immer noch nicht erledigt sind, schrieb man dem Gärtenr, das die Arbeiten ihm auch noch berechnet werden....

.Meine Frage...hat die Computerfirma eine Chance oder nicht???

Danke euch für eure Antworten

Update:

Beweise habe ich, Der Gärtner hat in seinem letzten Brief geschrieben, das es ihm leid täte, das er seine Arbeiten nicht zuende gemacht hat. Von ihm selbst geschrieben. Im Gegenzug kann er selbst beweisen, das er die Leistungen erhalten hat... Wenn er es leugnen würde, wäre er meineidig.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html

    Vor Gericht braucht man im Bestreitensfall Beweise.

    In Deutschland herrscht Formfreiheit bei Verträgen. Somit bindet eine mündliche Vereinbarung genau wie eine schriftliche Vereinbarung, aber du kannst sie nicht beweisen.

    Das ist schön das du den Brief hast, aber du kannst den Vertragsinhalt nicht beweisen. Jeder Richter musste an dieser stelle sagen. Der Vertragsinhalt ist unklar. Was den Meineid angeht : Die ZPO lässt zwar einen Vereidigungsantrag der Parteien zu, aber wenn die Gefahr eines Meineides besteht, darf er garnicht vereidigen.

    Ich persönlich würde jegliche Geschäftsbeziehung abbrechen und die Sache auf sich beruhen lassen, denn vor Gericht wirst du höchstens einen Vergleich raus bekommen. Und das bedeutet das du auch einen Teil der kosten zählst und das rechnet sich nicht.

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    ich seh es so ähnlich wie Fish,

    keine der beiden Seiten wird Chancen haben, irgendwas durchzusetzen.

    Die Computerfirma sagt: Wir haben alles vereinbarte erledigt., der Gärtner nur die Hälfte.

    Der Gärtner sagt, er habe auch alles vereinbarte erledigt.

    Warum sollte ein Richter der einen Seite mehr glauben, als der anderen.

    Wenn ich behaupten würde, ich hab noch 100 € von Dir zu kriegen, müsste ich beweisen können, dass es wirklich so ist. Sonst könnte ja jeder kommen. ;-)

  • horsch
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Grundsätzlich stellt sich die Frage ob das alles offiziell "gelaufen" ist (steuerrechtlich). Wnn nicht, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

  • vor 7 Jahren

    Ich glaube, daß der Gärtner einen "schlechten" Charakter hat und sich auf Kosten anderer Vorteile verschaffen will. Da er nun mal nicht zu den Prominenten gehört, wird er negativ verurteilt.

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das war doch abgesprochene Schwarzarbeit.

    Wo welchem Gericht wollt Ihr das denn verhandeln? Lol.... :)))

    Ihr seid ja lustig !!

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