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Kredit für Haus aufnehmen und anderen ins Grundbuch eintragen?
Hallo,
was passiert wenn ich einen Kredit für ein Haus aufnehme aber dann jemand anderes ins Grundbuch eintragen lasse um eine mögliche Pfändung im Vorhinein unmöglich zu machen?
Es geht darum Zum Beispiel die eigene Mutter einzutragen die schon 80 ist. Und da sie ja keine Schulden hat können Sie ihr das Haus auch nicht Pfänden.
Die banken wissen doch gar nicht um welches Grundstück es geht?
Wenn eine Hypthek bestehen würden in den meisten fällen dann müsste ein Gebäude nicht gepfändet werden da es ja im eigentum der Bank ist.
Das gehört sich nicht? Seit wann ist es verboten für jemand anderen was auf Kredit zu holen ? Also weder jemand anderen ins Grundbuch einzutragen noch ein fernseher auf Raten zu kaufen und dann zu verschenken wärend die Raten noch laufen ist doch kein Verbrechen ?
Ich glaube hier ist was missverständlich. Ich gehe doch erst zur Bank und sage ich will ein Haus bauen. Dann bekomm ich das geld und danach suche ich mir ein Grundstück und kaufe das. Aber nicht ich kaufe es sondern meine mutter mit dem geld das ich als kredit beklommen habe. Die bank weis also weder welches Grundstück noch wo es sich befindet.
Versteh ich nicht ich habe doch noch gar kein Grundstück und kein haus das kann ich doch erst kaufen wenn ich den Kredits habe. Und solange wie ich nichts bezahlt habe hat die Bank auch nichts wo sie sich ins Grundbuch eintragen kann. Also irgendwie funktioniert das nicht. Das heisst ja dann wenn ich kein Grundstück habe bekomme ich keinen Kredit und ohne Kredit kann ich mir kein Grundstück leisten.
13 Antworten
- Klaus LLv 6vor 7 JahrenBeste Antwort
Ein Kreditgeber steht im Grundbuch immer an erster Stelle. Darauf hast du keinen EInfluß oder bekommst keinen Kredit.
- BerniLv 7vor 7 Jahren
Das wäre gegenüber der Bank glatter vorsätzlicher Betrug !
Die Bank hätte dann einen Kredit gegeben, für den sie keinerlei Sicherheit erhalten hat. Solche Geschäfte sind kriminell. Außerdem halte die Banken nicht für dämlich. D i e werden nämlich die eigene Grundbucheintragung veranlassen.
- chrissyLv 4vor 7 Jahren
Da wird schon das Grundbuchamt nicht mitspielen und die Bank wird deine Mutter wegen ihres Alters nicht als Schuldner akzeptieren.
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- Anonymvor 7 Jahren
Du hast offenbar keinerlei Ahnung, wovon du redest. Banker mögen doof sein, aber doch nicht ganz so doof, wie du denkst.
- heinz 34Lv 6vor 7 Jahren
Dann wird das Haus quasi verschenkt. Und wenn, Deinem Beispiel nach die Mutter verstirbt, könnte sie es ja anderen vererben oder es sind nach der gesetzlichen Erbfolge einfach noch andere Erben da ist es besonders blöd gelaufen.
Und die Kreditschulden werden deswegen ja nicht weniger. Wenn die Hypothenzinsen nicht bezahlt werden, wird von der Bank das Haus einfach zwangsversteigert. Ich schätze da wurde die Hypothekenschuld mit ins Grundbuch eingetragen - so doof sind Bnken nicht.
Und wenn die Mutter das Haus geschenkt bekommt, fällz auch noch Erbschaftssteuer an - ch würd diesen "klugen" Plan verwerfen.
- Grüner HandkäsLv 7vor 7 Jahren
Keine Bank dieser Welt gibt dir soviel Geld
ohne eine Sicherheit !
Und ein Haus wäre eine Sicherheit.
Wenn du aber nicht als Eigentümer eintragen bist / wirst
gibts auch kein Geld.
WENN sich jemadn absichert, dann die Banken.
Und in diesem Fall mit Recht !
- horschLv 6vor 7 Jahren
Das funktioniert nicht! Die Eintragung der Grundschuld/Hypothek wird auf Grundlage des Darlehnsvertrages von der Bank veranlasst. Darlehnsnehmer/Vertragspartner bist Du!
- HausverwalterLv 7vor 7 Jahren
Vorausgesetzt der Kreditnehmer - dem eine Pfändung droht - bekommt einen Kredit, hat dann einen Kredit den er zurückzahlen muss und keinen Gegenwert, da im Grundbuch der Eigentümer eingetragen ist. Die Bank wird sich mindestens eine Grundschuld eintragen lassen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - Anonymvor 7 Jahren
1) Wer lässt schon eine fremde Schuld eintragen?
2) Deine Haftung besteht immer noch, da Du ja den Kredit aufgenommen hast.
Der Gläubiger wird aber der Einfachheit halber das belastete Grundstück verkaufen lassen.
Der Besitzer dieses Grundstücks kann dann das Geld bei Dir eintreiben durch Versteigerung Deines Hauses (wenn die Forderung entsprechend groß ist).
- vor 7 Jahren
also das glaube ich geht nicht,... denn dann bist ja nimmer Hauseigentümer sondern der drinnen steht,.. also so dumm darfst net sein,.