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Undichte Silikonfuge hat Wasserschaden verursacht,wer zahlt den Schaden?

Meine Cousine,die in ihrer Mietwohnung,selbst die Silikonfugen ausgetauscht hatte,(Sie dachte das fällt unter Schönheitsreperaturen und sie müsse es selbst tun),weil diese schon etwas schimmelig waren,hat leider dadurch,da diese Fugen nichz ganz dicht waren,einen Wasserschaden verursacht.

Das Wasser ist dadurch beim duschen unter die Wanne gelaufen und der Untermieter hat nun einen nassen Fleck an seiner Wand.

Das Problem worum es sich letztendlich dreht ist,dass die nicht Haftpflicht versichert ist und aus Erwerbsminderungsgründen (psychische Behinderung) nur eine Grundsicherung bezieht.

Nun steht sie da und weiss nicht wie es weiter geht,da sie nicht weiss,wie sie den Schaden bezahlen soll,da sie ja nur den Regelsatz bezieht und sie hat den Schaden ja verursacht,also wird sie ihn wohl auch zahlen müssen.

Gibt es dafür nicht sowas wie eine Gebäudeversicherung?

Was kann ich ihr raten?

Update:

@ Ulli ja sie ist sich relativ sicher,denn sie hatte schon von Anfang an ein schlechtes Gefühl mit dem Fugenziehen,aber sie hatte aber auch keine Lust mehr ihrem Vermieter für alles hinterher zu laufen ,denn die Wohngesellschaft,woher sie ihre Wohnung bezieht,lässt sie ständig im Regen stehen,wenn irgendetwas in der Wohung kaputt ist oder ausgewechselt werden muss (es ist ein älteres Haus),da musste immer wieder so einiges getan werden,aber entweder wurde sie immer abgewimmelt oder musste erst mit Anwälten drohen,bevor der Vermieter überhaupt etwas gemacht hat.Deswegen hat sie es diesmal dann auch selbst gemacht,da die Mitarbeiter,nach mehreren Anfragen auf Beseitigung gewisser Mängel mit der Zeit sogar "Frech" am telefon werden

Update 2:

@ Kapaun Ein Gutachter ist bisher noch nicht da gewesen,aber ich selbst habe mir ihre Fugen auch mal angeschaut und sie waren an einigen Stellen wirklich nicht ausreichend ausgefüllt,ich bin aber kein Experte,aber es wäre sehr gut Möglich,das dort Wasser durchläuft meiner Meinung nach

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, das zahlt nicht die Gebäudeversicherung. Die zahlt nur Schäden, die IN der Wand entstehen. Also Leitungsbruch. Die hat bei uns nicht einmal den Schaden bezahlt, der durch einen Radialbruch eines Regenfallrohres, das im Haus verläuft, entstanden ist. Es war kein Abwasser und auch kein Leitungsschaden.

    Deine Freundin wird den Schaden selbst zahlen müssen und sie sollt sich dringend für die Zukunft eine Haftpflichtversicherung zulegen. Wir haben diese als Verpflichtung mit Vorlage in den Mietvertrag aufgenommen, eben aus einem Schaden, der uns durch einen Mieter entstanden ist.

    Das Problem deiner Freundin ist, daß sie die Fugen nicht hat von einem Fachmann machen lassen, sondern das selbst gemacht hat. Es geht dabei gar nicht mehr darum, daß Fugen nicht immer 100 % dicht wären. Was übrigens nicht stimmt. Sind sie undicht, war es Pfusch oder eben ein Haftpflichtfall des Handwerkers. Aber sie hat sie als Laie selbst gemacht und muß nun auch dafür gerade stehen.

    Wie sie das finanzieren soll, kann ich dir auch nicht sagen. Wenn sie Grundsicherung bekommt, wäre eine Möglichkeit beim Jobcenter wegen einem zinslosen Kredit nachzufragen.

  • vor 7 Jahren

    Ich denke die Haftung ist klar, aber wo michts ist kann man auch nichts holen. Ich hab selbst vor kurzem einen Titel über 4000 Euro verloren weil bei dem Kerl über 20 Jahre nix zu holen war.

  • vor 7 Jahren

    Bei einer Gebäudeversicherung sind nur die Leitungen versichert und keine undichte Silikonfuge. Eine Silikonfuge fällt nicht unter die Schönheitsreparatur aber meist unter den Kleinreparaturparagrafen. So war es gut, dass sie es selber gemacht hat. Nur kann ich mir nicht erklären, wieviel Wasser durch die Fuge gekommen ist bis es unten rauskommt. Der Verdacht einer kaputtenen Leitung besteht weiter.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wasserschäden deckt die Gebäudeversicherung, sie soll sich an den Vermieter wenden. Der Vermieter wird den Schaden seiner Versicherung melden und ob die wegen eines relativ geringen Schadens die Ursache gründlich erforschen, das kann ich dir nicht sagen.

    Kann sich deine Cousine denn überhaupt so sicher sein, dass sie wegen einer Fuge die Wohnung darunter bewässert hat? Wäre es nicht möglich, dass nicht noch eine andere Ursache hinzugekommen ist?

    Quelle(n): http://www.versicherung-check.net/wasserschaden-ge... @Tim, der Schaden muss gemeldet werden, die Nässe breitet sich doch aus! Kann sich deine Cousine nicht mit den Leuten unter ihr gemeinsam darum kümmern? http://www.anwalt.com/urteil-13470-gebaeudeversich...
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  • kurt j
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    wemnn ich schon lese selbstgemacht weil es schimmelig ausgesehen hat, Silicon schimmelt nicht das ist Unsauberkeit, und den schaden muss sie zahlen hoffe sie hat eine versicherung

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Da muss ich dem Ulli zustimmen: Silikonfugen sind eigentlich nie völlig dicht, sobald sie mal älter als ein oder zwei Jahre sind. Wenn das gleich einen Wasserschaden verursachen würde, gäbe es andauernd überall Wasserschäden. Also: Seid ihr sicher, dass es da nicht eine andere Ursache gibt?

  • vor 7 Jahren

    Den Schaden dem Vermieter melden.

    Der Vermieter kann dies der Gebäudeversicherung bzw. der Hausverwaltung melden.

    Schäden am Gebäude werden i.d.R. übernommen.

    Die Eigen- und Fremdschäden würden die Hausrat, oder eventl. eine Haftpflichtversicherung übernehmen. Ansonsten haben die Geschädigten Pech.

    Der Nachbar müsste dann seine Schadenersatzsansprüche beim Verursacher einfordern.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
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