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Sozialamt rät meiner Freundin ihren Lebensgefährten nicht zu verlassen?
Hallo!
Eine liebe Freundin von mir möchte sich von ihrem Lebensgefährten trennen. Die beiden sind nicht verheiratet weil er das nicht wollte und es ihr nicht so wichtig war.
Heute hatte sie deswegen einen Beratungstermin beim Sozialamt. Obwohl sie natürlich Anspruch auf Unterstützung hätte hat man ihr dort geraten ihren Lebensgefährten nicht zu verlassen da sie selbst vermutlich nicht in der Lage wäre die 4 Kinder finanziell zu versorgen.
Dazu muss man vielleicht wissen, dass der Lebensgefährte sie nicht schlägt, immer arbeitet und finanziell gut für die Familie sorgt. Leider ist dass auch schon alles. Er hilft ihr nicht mit den Kindern, sie musste ihren Job aufgeben weil er nicht gewillt war die Kinder auch nur ein mal pro Woche in die Kita zu bringen. Am Wochenende unternimmt er nie etwas mit der Familie, oft kommt er Abends einfach nicht nach Hause. Anfangs suchte meine Freundin dann noch nach ihm, doch jetzt hat sie es schon aufgegeben. Außer mir, hat sie keine Freunde mehr weil er nicht möchte dass sie jemanden anderen trifft.
Es gibt von diesem Mann keine Zuneigung oder Liebe für die Kinder oder meine Freundin und ich fürchte dass es ein böses Ende nehmen wird wenn sie es nicht hin bekommt ihn zu verlassen.
Daher meine Frage. Bekommt eine Frau mehr Unterstützung wenn sie geschlagen wird? Darf das Sozialamt überhaupt jemandem raten in einer Lieblosen Beziehung zu bleiben?
Danke für jede Antwort!
@ Ich muss gestehen dass ich nicht weiß wer meine Freundin da beraten hat. War es nur eine Schreibkraft oder so jemand wie ein Sozialarbeiter??? Bräuchte man den für eine Schreibkraft dort einen Termin? Ich kann nur das sagen was mir meine Freundin am Telefon erzählt hat. Es will mir nicht mehr aus dem Kopf gehen.
Blauclever: Ja - war ja klar dass hier wieder geglaubt wird man schreibt von sich selbst, keine Ahnung war. Ist auch egal. Und nein, natürlich weiß ich dass das so "Schmarrn" ist. Damit wollte ich eigentlich Fragen ob es da so etwas wie eine "Dringlichkeits-Abstufung" gibt.
12 Antworten
- ChristaLv 6vor 7 JahrenBeste Antwort
Das darf kein Amt vorschlagen- denn es geht um das Wohl der Kinder
Wenn er sich wirklich so verhält - ist es seelische Grausamkeit und ein Grund sich zu trennen, zum wohl der Kinder
ob verheiratet oder nicht - sie bekommt die gleiche Unterstützun von den Behörden , wie eine Frau die sich scheiden lassen will - hat genauso ein Recht auf Unterhalt für sich, wenn sie nicht in der gemeinsamen Zeit gearbeitet hat und nun kein Einkommen hätte-
Ich habe alles hinter mir - waren auch nicht verheiratet
Als erstes habe ich mir ein eignes Konto angelegt und das Kindergeld darauf buchen lassen - war ihm garnicht recht
Dann habe ich mir einen Anwalt genommen und der hat alles andere veranlaßt - dass er die Wohnung zu verlassen hat - habe ihm einen Einkommensnachweis vom Mann gegeben, damit er Unterhalt für die Kinder beantragen konnte und Unterhalt für mich- habe ja auch seid Monaten nicht mehr gearbeitet wegen unserem 6 Jährigem Kind -
Er war auch gegen eine Trennung aber als er merkte, ich ziehe es durch - hat er sich gefügt und ist ausgezogen- nun hatte ich ja kein Geld um alles alleine zu bezahlen und bis dass alles so durch ist um Unterhalt zu bekommen brauchte ja seine Zeit
Da bin ich zur Hartz4 Stelle gegangen und um sofortiege Unterstützung zu bekommen - bekam ich auch und die zahlten auch gleich die Miete, bis der Antrag durch ist
Es war eine schwere Zeit und brauchte Monate bis alles durch war - ich muste auf vieles verzichten
Aber es war eine gute Entscheidung damals vor 10 Jahren
Helfe Deiner Freundin und geht zusammen zum Anwalt- sie muss keine angst haben, dass sie ohne das Einkommen vom Mann nicht mehr weiter kommt
Den Anwalt muss sie nicht bezahlen -
- Anonymvor 7 Jahren
War die Fragestellerin dabei, als das Sozialamt der Freundin den "Rat" gab oder stützt sich die Frage nur auf die Aussage der "liebenFreundin" ?
Insgesamt klingt die Geschichte unglaubwürdig.
- blaucleverLv 7vor 7 Jahren
Dem Sozialamtsmitarbeiter geht es wohl vor allem um deine finanzielle Sicherheit.
Die Frage in den Details ist ein Schmarrn.
Und das weißt du auch schon selbst längst.
- uweelenaLv 7vor 7 Jahren
Lach, klar versucht das Sozialamt zu sparen. Wenn der Lebensgefährte bleibt ist es für das Amt viel billiger.
Ohne Lebensgefährte würde das dem Amt wesentlich mehr kosten.
So ein Rat wie dieser, kommt da öfters. Obwohl es dem Amt nichts angeht.
Es ist und bleibt deiner Freundin und dem Lebensgefährten selbst überlassen, auch wenn es andere so wie sie meinen es zu tun haben.
Ich kenne das auch aus anderen Bereichen, wo diese Personen versuchen sich in Privat Dinge einzumischen.
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- Willi WissLv 4vor 7 Jahren
ich glaube ein Sozialamt rät zu Nichts ,dafür sind Pssyschologen da und Eheberater
- Anonymvor 7 Jahren
er schlägt sie nicht aber dann im lauf deines textes schreibst du ob sie mehr unterstützung (vom sozialamt) bekommt wenn sie geschlagen wird, für mich klingt das so als ob du bereits eine falschanschuldigung des mannes dir zurecht legst weil es finanziel lohnend ist. männer als freiwild?
geh doch zum familiengericht und verklag ihn auf alimente. die gesetze sind eh männerfeindlich, es muss immer der mann bezahlen, nicht die frau und wenn er immer schön fleissig arbeitet, kannst du ihm kopfüber das geld aus den taschen hauen. ist doch eh seine schuld wenn er es sich nicht verkneifen konnte.
das sozialamt kann dich gar nicht dazu zwingen mit einem mann zusammen zu wohnen. schreib das sozialamt per einschreiben an mit deinem anliegen, dass du dich von dem typen trennen willst und eine eigene wohnung haben möchtest, weil wenn du deine sache nur mündlich vorträgst, schicken die dich eh nur wegg, weil es dann für deren fehler keinen SCHRIFTlichen (akten-)nachweise gibt und eine gerichtsklage einfach abgewiesen werden würde (falls die klage nicht abgewimmelt wird).
im regelfall sollte das sozialamt dir zurückschreiben, dass du wenn du eine ZUSAGE für eine wohnung bekommst, mit den unterlagen (kaution, mietpreis etc) zum sozialamt kommen sollst und wenn der preis nicht zu hoch ist, sagt das sozialamt dann in der regel zu. wenn die die die eine antwort zurückschreiben mit bla bla bla bla bla abwimmelei etc oder einfach nur eine absage, kopier den brief und schick den zum sozialgericht und schreib warum es notwendig ist das du dich trennst und eine eigene wohnung haben willst.
übrigens, der Mann arbeitet sehr viel wenn er dich, vier kinder und sich selbst finanziell versorgt, wenn er dann von der arbeit nach hause kommt (wenn man das überhaupt zu hause nennen kann), ist er kaputt und will sich erholen. was machst du die ganze zeit während er malocht?!? ein wenig solltest du auch deinen part übernehmen und im haushalt ebenso ARBEITen. er muss aber du musst nicht?!? wer legt denn solche standards fest aber das ist egal, weil du kannst ihm einen tritt geben und dir einen zusätzlichen geldesel suchen, während er alimente zahlen muss. vielleicht ist dir aber auch einfach nur dein job wichtiger, kannst ihn dann aber trotzdem als zahlmeister verwenden.
- vor 7 Jahren
Ich musste mit über 30 sogar bei den Eltern wohnen bleiben und durfte keine Wohnung haben, als ich arbeitslos war. Das A-Amt will doch nur, dass es für sie billiger kommt.
- vor 7 Jahren
Das geht das Amt doch nichts an, ob sie sich trennt oder nicht.
Sie sollte sich vor allem zwecks Kindesunterhalt etc. beraten lassen.