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Fritz
Lv 4
Fritz fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 7 Jahren

Was ist bei folgendem Vorhaben zu beachten, arbeitsrechtlich, haftungsrechtlich, etc ?

Anlegen eines Nutzgartens gegen Erntebeteiligung.

Ich stelle das Land zur Verfügung und das Saatgut, Jungpflanzen, etc. sonst nichts.

Der Anleger bringt sein Knowhow, seine Gartengeräte und seine Zeit ( nach seinem Ermessen ) ein.

2 Antworten

Bewertung
  • Dark
    Lv 4
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Erstmal ist wichtig alles schriftlich fest zu halten von beiden Seiten.

    Dann ist es wichtig zu schauen, falls die Gartenlaube (oder ähnliches) nur angemietet ist ob du das laut Mietvertrag darfst. Da hilft dir der Vermieter in den falle gerne.

    Falls es Privat Grundstück ist, ist es wichtig das ihr Euch versicherungstechnisch absichert falls was bei der Gartenarbeit passieren sollte. Es bleibt immerhin noch dein Grundstück, also wenn dort was Passiert bis du dafür erstmal schuld, bis bewiesen ist das es eigen verschulden ist. Ergo mit der Versicherung reden.

    Rechtlich ist auch zu beachten das er nicht irgendwelche Sachen dort anbaut bzw unterbringt die Gesetzlich nicht gestattet sind. Falls er das Macht bist du auch mit am *****. Egal ob du es wusstes oder nicht.

    Ergo zusammengefasst:

    Vertrag machen und versicherung.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Naja wenn du etwas schriftlich fixierst, solltest du schon einen Haftungsausschluß mit einfügen, für den Fall das der Arbeitende sich verletzt. Der Zeitaufwand " nach seinem Ermessen" kann dann auch bedeuten das er über längere Zeit nichts tut, bspw. Urlaub im Sommer - wer gießt dann ?

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