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wie kann ich über einPKW Kennzeichen den Halter rausbekommen ?

ich habe mein Auto verliehen, und meine Freundin ist damit nicht mehr unterwegs, vor ihrer Tür steht seit tagen ein anderes Auto, also gehe ich davon aus, das der Halter des PKWs der vor ihrer Tür steht ( haus mit ihrer Auffahrt )...mit meinem Auto unterwegs ist.

Ich habe da geklingelt und nach dem Halter des Autos gefragt, wie er heißt und wo er wohnt...da wurde mir nur lapidar gesagt...geht dich einen schwe**** Dreck an...

Jetzt dachte ich, wenn ich den Halter rausbekomme, weiß ich wo mein Auto steht...

zur Polizei wollte ich nicht.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Warum fragst du denn nicht deine Freundin? Versteh ich jetzt nicht, aber gut, wenn dem so ist, dass da jemand mit deinem Wagen fährt, den du nicht einmal kennst und dem du es auch nicht erlaubt hast, dann solltest du schnellst möglich zur Polizei gehen und dort notfalls Anzeige wegen Diebstahl machen.

    Stell dir bitte mal die Konsequenzen vor, wenn derjenige/diejenige, die zur Zeit mit seinem Auto unterwegs sind einen Unfall bauen, bei dem unter Umständen Personen verletzt werden und die Fahrer/in begehen dann Fahrerflucht. Was glaubst du wer dann derjenige ist, der zur Polizei muss und erst einmal beweisen muss dass er gar nicht gefahren ist??? Richtig, der Halter und das bist dann ja wohl du. Von der Frage wie das denn nun Versicherungstechnisch aussieht möchte ich hier gar nicht erst anfangen.

    Du hast nun also zwei Möglichkeiten. Entweder du fragst deine Freundin was da los ist und setzt eine Frist von 2 Stunden, in denen das Auto wieder bei dir zu sein hat, oder aber du gehst zur Polizei und erstattest Anzeige.

    Aber egal was du machst, mach es schnell, mach es SOFORT !!!

  • vor 7 Jahren

    Wenn du deiner Freundin dein Auto leihst dann darf sie es doch gar nicht ohne dein Einverständnis jemand anderem geben! Was ist dass denn für eine Freundin???

    Abgesehen davon kann es problematisch werden, je nachdem wie dein Versicherungsvertrag ist, wenn jemand anderes mit deinem Auto fährt der nicht als Fahrer bei der Versicherung registriert ist!

    Wenn du also dein Auto verleihst und der Fahrer baut einen Unfall bekommst du evtl. Ärger mit der Versicherung!

    Wie wäre es also wenn du zu deiner Freundin gehst und sie einfach fragst wer mit deinem Auto unterwegs ist. Außerdem solltest du dir dein Auto sofort zurück holen! Und der PKW der dort vor der Tür steht muss ja nicht demjenigen gehören der gerade dein Auto fährt - das würde doch gar keinen Sinn machen, denn wenn derjenige selber ein Auto hat warum sollte er denn dann mit deinem fahren?

  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    das kann dir wohl nur deine Freundin beantworten. Und wenn die sich verleugnen lässt oder dir keine Auskunft geben will, musst du wohl zur Polizei.

    Autos sollte man übrigends nicht verleihen! Das war schon sehr naiv von dir.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das mit dem Dreck hat deine Freundin gesagt?

    Dir wurde dein Auto entwendet und du hast keine Ahnung, was damit nun angestellt wird. Bring das zur Anzeige und kündige dieser Sippe die Freundschaft und beides ein bisschen plötzlich. Hast du denn überhaupt keinen Stolz und bist du dir nicht klar darüber, dass dieses Auto ein Wertgegenstand ist? Wie bitte willst du evtl. Schäden ersetzt bekommen, wenn du jetzt schon zulässt, dass man dich wie einen Fussabtreter behandelt? Warum fragst du nach dem Halter des fremden Autos und nicht nach deinem Wagen? Ganz ehrlich, da drängt sich der Verdacht auf, dass es um etwas ganz anderes geht (Eifersucht oder sowas in der Art).

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  • TWally
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Trau, schau wem. Zur "Freundin" gehen, Auto zurückfordern, wenn sie es dir nicht gibt, Anzeige bei der Polizei. Als Privatperson kannst du nicht legal herausbekommen, wem das fremde Auto gehört.

    Oder gehts hier primär um die fremde Person?

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das kann nur die Polizei. Aber verstehen tu ich das nicht. Es geht dich in der Tat einen "Dreck" an, wem das Auto gehört. Das einzige was dich was angeht, ist, wo dein Auto ist und das kann und muss dir doch deine Freundin beantworten.

  • vor 7 Jahren

    Grundsätzlich musst du dein Auto zurückverlangen.

    Und sollte das nicht unverzüglich ausgehändigt werden,

    sofort zur Polizei und Anzeige erstatten. Denn sollte

    es zB wegen Unfallflucht Probleme geben,

    bist du als Halter der erste Ansprechpartner

    für das Gericht........

  • Joe
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Es gibt einfach Dinge im Leben, die verleiht man einfach nicht!

  • vor 7 Jahren

    Die lapidare Bemerkung ist zwar sehr diskret, aber letztlich berechtigt.

    Dein "Ausgehen" ist eine ledigliche Vermutung.

    Damit wird die Polizei wenig anfangen können ...

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