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Zählt Schwangerschaft als Grund für einen dringenden Wohnbedarf?
5 Antworten
- XLv 6vor 7 JahrenBeste Antwort
Bei Sozialwohnung gibt es da Regeln. Wie die heute sind, weiß ich nicht. Aber bei uns war es so, dass die Schwangerschaft ab dem 6. Monat anerkannt wurde, so als sei das Kind schon da. Hatte man ein Kind und die Frau war schwanger, dann wurde der jungen Familie der Anspruch auf eine Wohnung für 4 Personen zugesprochen. Damals war das noch möglich, doch heute, bei dem Mangel an Sozialwohnungen, mag das schwer sein, denn wo nichts ist, da kann man auch nichts bekommen. Trotzdem würde ich das mit in die Waagschale werfen, denn bei uns wurde das 2x akzeptiert. Bei ersten Mal wusste wir das gar nicht, beim zweiten Mal warfen wir das bewusst in die Waagschale. Also, nachfragen wie die Regeln heute ist und hoffen, dass was frei ist/wird.
- Der ElchLv 7vor 7 Jahren
Wenn die aktuelle Wohnsituation so ist dass das Wohl des Kindes in dieser Wohnung gefährdet wäre dann ja!
- ?Lv 7vor 7 Jahren
Wenn Dein Mann und Du nur ein Zimmer zur Verfügung habt,dann zählt Schwangerschaft als Grund für einen dringenden Wohnbedarf.
LG Marita
- Janet MLv 7vor 7 Jahren
Schwangerschaft sicher noch nicht, aber wenn das Kind dann da ist und die Wohnsituation unzumutbar ist.
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- ?Lv 7vor 7 Jahren
Nein. Du nimmst zwar am Bauchumfang zu, das begründet aber noch nicht, dass du eine gröÃere Wohnung brauchst.