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Darf ein Arzt ohne Einverständnis oder Unterschrift eine Biopsie durchführen?

Update:

schön dich zu lesen symmetrie...

während eines Eingriffs oder auch so...

Das haben sie bei der Mama einer Bekannten von mir gemacht...ich zitiere:

"Das war bei ihr der Fall und seit dem ist der Tumor aufgegangen."

6 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Ergibt sich die Notwendigkeit einer Biopsie waehrend eines laufenden Eingriffs, ja, dann "darf' er, denn eine Biopsie ist keine Behandlung, sondern der Erhebung einer Diagnose dienlich. Ausserhalb eines Eingriffs muss vor einer Biopsie selbstverstaendlich das Einverstaendnis des Patienten eingeholt werden.

    Uebrigens: Freue mich auch, Dich hier wiederzusehen!

  • Marita
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Nein, das darf der Arzt auf keinen Fall.

    LG Marita

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    ((Ich freu mich auch..Dich mal wieder zu *sehen*))

    Während eines Eingriffs??

    Gynäkologe??

    Schau mal..ÄRZTE dürfen DAS nicht..nur nach Aufklärung und Einwilligung

    http://ingridriedl.net/01_patienten_info/Patienten...

    ###########

    Aus dem Selbstbestimmungsrecht ergibt sich der Grundsatz, daß eine medizinische Heilbehandlung immer nur mit Zustimmung des Patienten vorgenommen werden darf. Damit der Patient einer Heilbehandlung aber überhaupt rechtswirksam zustimmen kann, bedarf es einer ausreichenden und so zeitgerechten Aufklärung von Seiten des Arztes, dass ihm noch ausreichend Zeit zum Überlegen bleibt. Ausreichend muß die Aufklärung sein, damit der Patient überhaupt weiß worauf er sich einlässt. Deshalb muss die Aufklärung über die Art der Erkrankung (Diagnoseaufklärung), über die Art des Eingriffs und sein Risiko (Risikoaufklärung), über mögliche oder spätere Komplikationen und Misserfolge (Verlaufsaufklärung), über die Dringlichkeit des Eingriffs und über Nachteile bei Unterbleiben des Eingriffs umfassen. Weiters hat der Patient das Recht auch Informationen über Alternativbehandlungen zu bekommen.

    Erst nach dieser ausführlichen Aufklärung kann der Patient rechtswirksam in die Heilbehandlung einwilligen. Gleichzeitig nimmt er mit der Einwilligung in die Heilbehandlung der ärztlichen Tätigkeit auch den Unrechtsgehalt, der sich nach dem Strafrecht aus einer eigenmächtigen Heilbehandlung ergibt. Das bedeutet freilich umgekehrt, dass ohne ausreichende Aufklärung die Zustimmung des Patienten zur Heilbehandlung unwirksam und somit rechtswidrig ist. Denn derjenige, der eine Heilbehandlung durchführt, ohne dass der Patient eingewilligt hat, macht sich des Vergehens der "Eigenmächtigen Heilbehandlung" strafbar und zwar auch dann, wenn die Heilbehandlung medizinisch sachgerecht durchgeführt wurde.

  • David
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Nein die dürfen es nicht.

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  • savage
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    darf er natürlich nicht. bei derartigen eingriffen muss man vorher über risiken aufgeklärt werden und das natürlich mit seiner unterschrift absegnen. sie kann da gerichtlich dagegen vorgehen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja, dann darf er den Patienten einfach sterben lassen!

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