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Darf ein Mieter im Notfall die teuerste Instandsetzung wählen?

Ein Mieter läßt den Notfalldienst für die Instandsetzung einer Heiztherme kommen. Der Monteur kommt am nächsten Tag noch einmal. Er informiert den Vermieter nicht. 6 Wochen später stirbt er. Seine Tochter (alleinige Erbin) verlangt nach einer weiteren Woche die Zahlung der Rechnung. Der Notfall ist zweifelhaft, da der Monteur einenn Tag später noch einmal kommt. Für 10 Euro hätte man bei bei dem milden Wetter 11./12 November 60 Stunden mit Infrarotstrahlern, die in der nebenan liegenden Wohnung lagerten heizen können. Der Mieter muß sie dort auch gesehen haben, da diese Wohnung öfter besucht wurde, obwohl der Mieter behauptete, daß er alle Schlüssel dafür abgegeben hätte. Der Vermieter wohnt in einer Entfernung von weniger als 20km vom Mietobjekt und ist mehrmals in der Woche in in dem Mietshaus und hätte die Instandsetzung selbst ausführen können. Obwohl der Vermieter immer verlangt hat, daß Arbeiten an dem Haus nur unter seiner Aufsicht vorgenommen werden dürfen und die ausgetauschten Teile auszuhändigen sind, hat er sie wieder einmal verschwinden lassen. Das ist schon zum zweiten Mal passiert, da der Mieter die Ansicht vertrat, daß ohne diese Teile nicht nachzuweisen ist, daß die Instandsetzung in Höhe von 330 Euro überzogen ist oder auch von ihm verursacht wurde.

8 Antworten

Bewertung
  • Habu
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Der Mieter hat nicht das Recht selbst einen Handwerker zu bestellen und die Kosten auf den

    Vermieter abzuwälzen. Er MUSS seinen Vermieter informieren und von dem einen Handwerker

    bestellen lassen. Die Kosten für sein eigenmächtiges Handeln muss er selber bezahlen.

    Wir hatten eine Woche vor Weihnachten eine Abgasüberprüfung der Gastherme und weil ich

    einen Schlüssel habe und der Mieter nicht da war , habe ich mich darum gekümmert. Die

    Therme war alt und wurde stillgelegt. Die Firma unseres Hauses konnte mir auch keinen

    Termin für eine Instandsetzung geben. Das hat dann fast 4 Wochen gedauert , bis eine neue

    Therme eingebaut wurde. Da niemand da war ist das nicht schlimm gewesen und wenn dann

    hätte sich der Vermieter eine Lösung einfallen lassen müssen , vielleicht mit einem Notdienst

    einer anderen Firma oder Mieter wäre solange in ein Hotel gegangen. Aber dann kann man

    auch keine Zimmer für 300e am Tag nehmen , sondern nur in einem eng gesteckten Rahmen.^^

    Der Mieter kann seine selbst in Auftrag gegeben Handwerksleistungen selber bezahlen und dazu

    gibt es auch jede Menge Gerichtsurteile, wo das schon versucht wurde und die Richter eine

    Erstattung abgelehnt haben. Selbst der Vermieter darf nicht das teuerste Angebot der Stadt

    nehmen und dann auf die Betriebstkosten der Mieter umlegen .;)

  • vor 7 Jahren

    Kann ein Mieter überhaupt einen Handwerker bestellen, ohne den Vermieter zu informieren? Normalerweise bestellt doch der Vermieter die Handwerker. Wenn der Mieter den Service bestellt hat, muß er ihn auch bezahlen. So würde ich das sehen.

  • vor 7 Jahren

    Für den Handwerker ist es egal, ob der Mieter oder Vermieter ihn gerufen hat. Der der ihn beauftragt, hat die Rechnung zu bezahlen.

    Was zwischen dem Mieter und dem Vermieter läuft, interessiert ihn nicht.

    Ob der Mieter für eine umfangreiche Reparatur einen Auftrag, der vom Vermieter zu zahlen ist, geben durfte, muß der Mietvertrag regeln. Ohne den Vermieter vorher zu informieren, darf ein Mieter normalerweise keine Reparaturen durchführen lassen. Geht die Heizung nicht, muß er erst einmal den Vermieter verständigen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Die Geschichte enthält zuviele Fragezeichen, um sie einfach beantworten zu können. Offenbar ist da einiges nicht so gelaufen, wie es sollte.

    Im Prinzip steht einem Mieter notfalls durchaus die Möglichkeit der Ersatzvornahme zu, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist. Grundsätzlich ist zunächst der Vermieter zu informieren, und erst wenn der die Mängelbehebung nicht rechtzeitig angeht, kann der Mieter von sich aus aktiv werden. In besonders gravierenden Fällen kann das auch kurzfristig passieren, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.

    Ob die Situation im dargelegten Fall so war, dass das Handeln des Mieters gerechtfertigt war, lässt sich aus der oberflächlichen Schilderung (der "Gegenseite") nicht beurteilen.

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  • kaelon
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die Frage ist, lag ein Notfall vor oder nicht, und war die Hausverwaltung zu erreichen.

    Wenn ein Mieter bei mildem Wetter den Notdienst kommen lässt und ihn eigenmächtig beauftragt die Heizung zu reparieren, dann darf der Mieter das am Ende auch bezahlen.

    Anders sieht es natürlich aus wenn am 24 Dezember bei Minus 20 Grad die Heizung ausfällt und niemand zu erreichen ist.

  • vor 7 Jahren

    Therme gehört direkt zur Mietsache somit müsste Wartung und Instandhaltung auch dem Vermieter obliegen.

  • vor 7 Jahren

    Wer ohne Rückmeldung und Genehmigung des Vermieters bestellt,

    der bezahlt.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Wenn er es auch bezahlt dann schon.

    Aber nur wenn der Vermieter zustimmt. Denn der hat das Recht den Ursprungszustand wieder herstellen zu lassen.

    Das kostet den Umbau und den Rückbau.

    Ohne Absprache geht da NIX.

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