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Könnte das Anklicken oder Runterladen von Videos von YouTube Urheberrechtsverletzung sein?

Hallo Leute,

laut Fernsehsendung "quer" von TV-Bayern, ist Vorsicht geboten (wegen Urheberrechtsverletzung) beim Anklicken oder Runterladen von Videos, Präsentationen etc. die in verschiedenen Portalen (z.B. in YouTube, etc.) veröffentlicht sind. Da ich nur an Videos, Dokumentationen und Filme wie Geschichte, Aliens (Erich von Däniken), Universum, Parapsychologie, Meditationsmusik, etc. interessiert bin (keine Erotik- und Pornopräsentationen oder Videos), stellt sich die Frage, ob für diese Tätigkeit die Regensburger Rechtsanwaltkanzlei mir auch eine Abmahnung von 250 € zusenden könnte.

Für eine fachgerechte Antwort würde ich sehr dankbar sein.

MfG

Josef

7 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Da ich kein Anwalt oder ähnliches bin kann ich dir da natürlich keine "fachgerechte" Antwort geben. Da müsstest du einen Rechtsanwalt (am besten auf diesem Gebiet spezialisiert) befragen aber meine Auffassung ist folgende:

    Wenn du ein urheberrechtlich geschütztes Video anklickst und ansiehst, muss es dein Computer zwischenspeichern, damit du es ansehen kannst. Das ist technisch bedingt. Fachleute streiten darüber, ob dieses Zwischenspeichern eine (Raub)-Kopie in diesem Sinne darstellt - genau hier liegt eigentlich der Knackpunkt. Ich würde das aus technischer Sicht mit "ja" beantworten. Wenn das ganze im RAM (temporärer Arbeitsspeicher) des Computers gespeichert ist hast du aber keinen direkten Zugriff darauf. Es ist natürlich auch möglich, das die Datei auf die Festplatte gelangt - zwecks Zwischenspeicherung- und somit zumindest indirekt dauerhaft gespeichert ist (auch gelöschte Festplatten lassen sich wiederherstellen) - womit man wieder im Besitz der Raubkopie ist. Also kurz: Rein technisch betrachtet bist du nach dem Ansehen des Videos sicherlich in irgendeiner Form im Besitz einer ggf. illegalen Raubkopie bzw. Kopie - je nach rechtlicher Auslegung. Spuren des fraglichen Materials würden nach einer umfassenden Laboruntersuchung deines Computers zum Vorschein kommen, so nicht präventive Maßnahmen (Verschlüsselung, sicheres Überschreiben usw. usf.) ergriffen wurden.

    Mal angenommen du bist rein rechtlich im Besitz einer Raubkopie: Wie will man dir das nachweisen? Wenn einer Ip-Adresse ermittelt wurde, muss diese noch deinem Namen zugeordnet werden und das kann nur dein Provider also z.b. die Firma mit dem T. Soweit ich weiß ist die Herausgabe dieser Daten nur durch richterlichen Beschluss im Angesicht eines Verdachts einer schweren Straftat (Mord, Terrorismus usw) rechtlich möglich. Das ist in dem Fall natürlich nicht gegeben. Da frag ich mich dann auch selbst, wie diese Kanzlei an die Namen gekommen ist. Würde es jemand drauf anlegen, würde sicherlich festgestellt werden das die sog. Beweise rechtswidrig beschafft wurden. Hoffentlich gibt es bald Leute, die eine Gegenklage einreichen. Das ganze funktioniert aber für diese Anwälte hervorragend weil viele wegen des fraglichen und vor allem pikanten Inhalts lieber die 250 Tacken zahlen als am Ende noch damit (öffentlich) in Verbindung gebracht zu werden.

    Fazit: Ob du durch das Anschauen in Besitz einer illegalen Raubkopie kommst ist juristisch noch nicht geklärt und sollte es tatsächlich so sein, so ist der Aufwand dich dafür an den Ar**** zu kriegen immens oder eben rechtlich mehr als fragwürdig. Ich würde mir also bzg. Youtube keine Sorgen machen und zur Not benutze ein VPN-Programm.

    Diese Anwälte betreiben nichts weiter als reine Abzocke und ich hoffe das dem bald ein Riegel vorgeschoben wird.

    Interessanter Link zu dem Thema:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/Abzock...

  • frseh
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das momentane Urheberrecht ist in meinen Augen ein Mittel um aus "ausscheidungs rückständen" (leider muss ich es so umschreiben) Geld zu machen.

    Wenn man einmal mit Sinn und Verstand an die Sache gehen würde, dann gäbe es viel weniger Probleme und die Künstler und Urheber würden auch gut damit leben können. Aber das möchten bestimmte Personengruppen nicht, weil denen dann auf einmal die Lebensgrundlage entzogen würde.

    Und die haben leider nichts anderes gelernt.

  • vor 7 Jahren

    Fachgerecht? Hier schon mal gar nicht!

    Außerdem dürfte der Fall "redtube" auf Betrug, Erpressung, fehlende Urheberrechte und falsche eidesstattliche Aussagen hinauslaufen, das wird die Zukunft ziegen. Youtube Videos anschauen als Urheberrechtsverletzung anzusehen wird sicherlich nur bestimmte Berufsgruppen, die andere als Abschaum oder Parasit ansehen.

    Lese dir mal eine Stellungsnahme zu Redtube durch, was man auch auf youtube anwenden kann

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Juristische...

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Genau. Muss nicht sein, aber könnte.

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  • Kater
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Die Urheberrechtsverletzung beginnt in jedem Fall dann,

    wenn du Videos oder Musik mittels irgendwelcher "Tools" speicherst,

    anstatt sie nur anzusehen bzw. zu hören.

    Ob der reine Konsum (streaming) bereits eine Urheberrechtverletzung darstellt, ist gerichtlich noch nicht endgültig geklärt, deshalb kann die Abmahnmafia noch ihr Unwesen treiben.

  • Flinke
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Warum willst Du eine Datei von YouTube runter laden ?ist nicht nötig Du brauchst Sie nur in den Favoriten speichern dann bleiben sie Dir auch erhalten zum weiteren abspielen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Das mit RedTube war von dieser Abmahnungs-.Maffia ja nur der Versuchsballon, in der Hoffnunmg das Vorhaben, das jeder, der ein illegal eingestelltes Video ansieht (was der Besucher der Website ja in den meisten Fällen nicht einmal erkenbnen kann) ich in so einer Schmuddel-Niesche, wo viele "rechtgläubige" ja ohnehin nichts dagegen haben, das die Nutzer einen Denkzettel bekommen, dann anstandslos durch kommt, und so die Kasse klingeln kann.

    Hätte dies geklappt, wären praktisch alle Videoportale eine unerschöpfliche Quelle von Abmahnanwälzen, denn ich bin mir nahezu 100% sicher, das jeder Besucher von Videoportalen auch mal ein Video gesehen hat, das jemand eingestellt hat, der nicht die Rechte am Video, oder an Teilen (z.B. dem Audiostream im Video) hat.

    Letztlich hätte man also dann einen Rundumschlag an wirklich JEDEN Internet-Nutzer starten können.

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