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Ich wurde an einer Kreuzung geblitzt...?

Hallo und Frohes neues Jahr,

Gestern fuhr ich gegen Mitternacht auf eine Kreuzung zu. Es gab 3 Streifen eine für Links eine für gerade aus und eine nach rechts. In der Stadt kenne ich mich nicht gut aus und fuhr auf die linke Spur und dort und in der Mitte war die Ampel rot. Allerdings zeigte das Schild nur eine Autobahn an, welche ich nicht kannte und auf der Spur nach rechts war die Ampel grün mit einem schwarzen Pfeil drin. Auf dem Schild zur rechten Seite stand dass ich ins Zentrum fahren kann. Und im Zentrum kenne ich Mich ein bisschen besser aus. Also entschied ich rechts zu fahren und bin von der linken Spur nach rechts abgebogen und genau in dem Moment wurde ich zweimal geblitzt wahrscheinlich weil der blitzer dachte ich würde über Rot fahren. Dabei bin ich doch nach rechts gefahren und da war grün. Kann man mir jetzt die Punkte und die Strafe wegen der Roten Ampel aufbrummen oder kann ich Widerspruch einlegen?

Der Fehler von mir war dass ich einfach den Streifen gewechselt habe was man eig nicht darf wenn man falsch gefahren ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen ...

MFG Deniz

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, Du bist ja nicht bei rot in die Kreuzung gefahren, sondern abbiegen. Der Blitzer macht 2 Bilder. Das 1. löst aus, wenn man über die Induktionsschleife am Boden fährt. Das 2. einige Sekunden später. Das 2. Bild beweist, ob jemand kurz nach der Haltelinie zum Stehen kam, oder wie Du schlicht falsch abgebogen ist.

    Du musst aber damit rechnen, dass Du wegen dem falschen Abbiegen ein Verwarnungsgeld bezahlen musst.

    Solltest Du ein Schreiben bekommen, was sich auf einen Rotlichtverstoß bezieht, teilst Du im beiliegenden Anhörungsbogen den Sachverhalt mit.

    Falls das alles nichts nützt, könntest Du noch Einspruch einlegen. Denn wenn schon länger als 1 Sekunde rot war, wäre die Strafe etwa 300 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

  • vor 7 Jahren

    Ich befürchte, das ist ein bisschen Grauzone. Logisch gesehen, hast du natürlich nur Haltestreifen gewechselt, um rechts abbiegen zu können. Rechtlich gesehen, bist du aber bei Rot angefahren egal, ob du nur Haltestreifen gewechselt hast od. ��¼ber die rote Ampel gefahren bist. Und natürlich darfst du auch nicht aus dem Stand über 2 Fahrstreifen drüberziehen. Wie gesagt, ich hoffe sie lassen die Bewegungsfotos zu. Logisch gesehen, bekommst du vielleicht eine Ministrafe wegen unerlaubtem Fahrstreifenwechsels aber nicht wegen Überfahren einer roten Ampel. Ich drück dir die Daumen!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Danke, dito!

    Du hast vermutlich allein vor der LZA gestanden, also direkt an der Haltelinie, und von da aus die Kurskorrektur vorgenommen – und eben dabei die Kontaktschleife überfahren.

    Solange keiner hinter Dir steht, den Du gefährden oder gar schädigen könntest, solltest Du in solchen Situationen lieber erst ein Stück zurücksetzen, bevor Du die Spur wechselst – schon allein deswegen, weil Du sonst die durchgezogene Linie überfahren würdest, was ja auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Das, was Du hier erzählt hast, würde ich auch in den Anhörungsbogen schreiben.

    Vielleicht hast Du dann bessere Chancen auf eine Änderung der Strafe.

    Mit ein wenig Glück wird das Verfahren ja auch eingestellt, wenn Du glaubhaft versichern kannst, daß Du letztendlich einer im betreffenden Moment freigegebenen Fahrtrichtung gefolgt bist.

    Dann wäre ggf. "nur" noch ein Verwarnungsgeld wegen Überfahrens der durchgezogenen Linien fällig, was wohl eher zu verschmerzen wäre als Bußgeld und Punkte.

    Im Zweifelsfall würde ich trotzdem einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

  • vor 7 Jahren

    Bei Rot-Blitzern werden immer zwei Fotos gemacht, um zu sehen ob und wie sich das Fahrzeig bewegt hat. Damit werden die sehen dass du nach rechts unterwegs warst.

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  • vor 7 Jahren

    rein juristisch hast du wohl die induktion beeinflusst und es kam zu einer fotoaufnahme, d.h. du hast eine grenze überschritten, ob du dabei den verkehr gefährdet hast oder sofort stehen geblieben bist, spielt keine rolle mehr -, du hast eine grenze überschritten.

    nur noch entgegenkommen des sachbearbeiters kann dich retten.

    bin auch mal über linksabbiegerspur (rot) geradeaus (grün) weiter gefahren. ich habe dabei die linke fahrbahn nur berührt, weil ich grossräumig an einem wagen vorbei gefahren bin, der kurz vor der ampel auf geradeausspur liegen geblieben war (warnblinker an).

    musste zahlen.

  • Habu
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Mit der grünen Ampel aus der falsche Spur abgebogen , könnte sich gut für dich

    auswirken , aber wenn du Pech hast , dann sieht eine Beamter darin eine

    Verkehrsgefährdung und ob das dann besser ist , kann ich dir nicht sagen.

    Beim Abbiegen aus der 2. Spur hast du " Sinngemäß" den nachfolgenden

    Abbiege Verkehr behindert / gefährdet . ;)

  • vor 7 Jahren

    Seit wann kann ein Blitzer "denken"?

    Du hast die linke Spur bei Rot benutzt.

    Also wurdest du zu Recht erfasst.

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