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Als HartzIV Empfänger auf Hund aufpassen?

Ich fange nach einem Monat Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten, nur leider ist der Betrieb weiter weg, sodass mein Hund länger alleine ist. Und da er sich nicht mit anderen Hunden verträgt (bald gehen wir in die Hundeschule und arbeiten daran) kann ich ihn nicht bei meiner Mutter oder ihrem Hundesitter unterbringen. Meine Idee ist deshalb: ich suche nach einem Rentner oder Arbeitslosen, der tagsüber auf meinen Hund aufpasst. Einen gewissen Betrag darf man sich ja dazu verdienen, aber der Hunde wäre 8 Stunden am Tag bei der Betreuung, zählen diese 8 Stunden am Tag als Arbeitszeit? Weil soviel darf ein Arbeitsloser ja nicht arbeiten. Sonder nur 15 Stunden die Woche oder so.

Die einzigen Aufgaben wären ein bissl spielen und schmusen, Gesellschaft leisten und mal vor die Tür damit sich der Hund lösen kann. Ums Füttern und Spazieren kümmer ich mich, wenn ich den Hund nach der Arbeit wieder abhole.

Ist das möglich oder ist die Arbeitszeit lt. Gesetz zu hoch?

Update:

Es geht nicht darum, wann mein Hund wieviel frisst, sondern um die rechtliche Lage, wenn sie 8 Stunden gegen Bezahlung bei (z.B.) einem Hartz4 Empfänger verbringt

9 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Ein Arbeitsloser/ hartzIV-Empfänger darf und MUSS soviel verdienen, wie er kann.

    Er soll seine bedürftigkeit schliesslich minimieren.

    Dass er von dem geld dann nur 100€ plus 20% vom rest behalten darf, ist eine andere Sache.

    Immerhin bekommt er ja Wohnung, Krankenkasse, Nebenkosten... gezahlt und sein Verdienst ist sein Zubrot.

    TIPP:

    Geh zum Arbeitsamt und biete dieses Stellenangebot an.

    Wenn du dafür dann einen Langzeitarbeitslosen nimmst (Vermittlungsgutschein) zahlt das AA ein jahr den halben Lohn.

    Ein HOCH auf Schröder und hartz!

  • ?
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Stelle den doch fest ein mit einem Arbeitsvertrag. Zahle ihm ein Lohn von 1500 Euro Netto und alles ist gut.

    Warum soll denn jemand 8 Stunden also volle Arbeitszeit fast umsonst bei dir arbeiten?

  • Bolle
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Das ist ja keine Arbeit,also kann ein Arbeitslose ohne schlechtes Gewissen,auf einen Hund aufpassen.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Hartz4 Empfänger dürfen 100 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Einbußen an ihren Bezügen hinnehmen zu müssen. Wenn du deinen Hund für 8 Stunden jeden Arbeitstag im Monat bei einem Hartz4 Empfänger unterbringst, sind das bei 20 Arbeitstagen im Monat 160 Stunden. Das wäre ein Stundenlohn unter 1 Euro. Ist das fair? Eine Tagesmutter bekommt für ein Tageskind ca. 3 Euro die Stunde. Dies als Vergleich. Dein Hundesitter sollte sich auch versichern, da dein Hund in seiner Obhut auch Blödsinn bauen könnte.

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  • ?
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so ein Fall unter die normalen Arbeitszeitregelungen fällt. Die Person hätte den Hund zwar quasi den ganzen Tag, er würde sich aber wahrscheinlich nicht den ganzen Tag mit dem Hund beschäftigen - der Hund hätte ja sicherlich auch keine Lust darauf, 8 Stunden am Stück rumzulaufen und zu spielen.

    Du kannst das Ganze z.B. als Tagespauschale, Akkord oder Service o.Ä. abrechnen, damit umgehst du dann die Zeitangaben. Bezahlt wird dann eher pro "Stück". Nicht jeder Arbeitnehmer wird ausschließlich nach Zeit bezahlt.

  • vor 7 Jahren

    Was hast Du denn vor Deiner Arbeitslosigkeit mit dem Hund gemacht?

    Du schreibst einen ganzen Roman über Arbeitslose, was soll das!

    Bleib bei Deiner Idee, den Hund von Leuten im Ruhestand betreuen zu lassen. Vielleicht möchte dann sogar einer den Hund übernehmen, das wäre die beste Lösung für Dich und vor allem auch für das Tier.

    Vollzeit beschäftigt, Alleinstehend und dazu noch einen Hund, das passt nicht zusammen.

    Alles Gute, Wolf

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es ist reine Erziehungssache, daß so eine Töle alleine bleibt, ohne dabei die Wohnung zu zerlegen.

    Hartz4-Empfänger haben dem regulären, sozialverischerungspflichtigen Arbeitsmarkt zur Verfügungt zu stehen. Sie haben dabei alle Anstrengungen zu unternehmen, wieder in ein richtiges Arbeitsverhätnis zu kommen. Dazu gehört mit Sicherheit nicht, daß sie im Rahmen der Zusatzverdienstmöglichkeiten auf nicht erzogene Hunde aufpassen.

    Wenn der Köter nicht allein bleiben will, bzw. er in der Wohnung rumrandaliert, dann sperr ihn in eine Transportbox, und verpasse ihm ein Antibellhalsband.

    Und dann erziehe den Hund nach dem Prinzip der Rangordnung. Dabei lernt er nämlich, daß es dem Rudelführer unbenommen ist, jederzeit zu kommen und zu gehen, und er das zu akzeptieren hat.

  • Sandra
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    das ist schwierig. Wie du schon sagst, er darf nicht mehr als eine bestimmte Wochenzahl arbeiten, die er ja schon überschreitet, wenn er 5 mal die Woche a 8 Stunden aufpassen muss. Der Verdienst ist auch begrenzt.

    Du könntest dich ja in den diversen Arbeitslosforen hier im Internet erkundigen oder auch einfach mal beim Amt anrufen und nachfragen.

    Gibt es bei dir keinen Hundekindergarten in der Nähe, der das professionell betreibt?

    Es gibt ja auch Renter oder Hausfrauen, die sich Geld dazuverdienen wollen. Inserier doch einfach in der Zeitung, dass du einen Sitter suchst.

    Ansonsten kannst du es nur privat machen. Wenn ich meinen Hund einem Bekannten überlassen würde, der drauf aufpasst, wäre das rein privat und fertig.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Warum nur denkt Ihr nur an Euch selbst?

    Nimm Deinen Köter mit zur Arbeit oder schaffe den ab, was seid Ihr nur für Fachleute geworden.

    Wohnst Du auch noch in einer Stadt? Würde mich nicht überraschen.

    __________________

    11 schwarze Daumileins die fuhren mit der Kutsch,

    wir ham se einfach ausgelacht da warnse alle futsch.

    Gewonnen, habe die meisten, ähätsch !

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