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Kann der Arbeitgeber den Kirchenaustritt herausfinden?

ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber irgendwo nachfragen kann, ob man irgendwann AKTIV aus der kirche ausgetreten ist, z.b. beim amtsgericht oder so?

Update:

es interessiert kirchliche arbeitgeber z.b.

Update 2:

nochmal: es geht nicht darum, ob jemand in der kirche ist, das sieht man ja an der lohnsteuerkarte, sondern ob jemand AUSGETRETEN ist, ob man das abfragen kann

15 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Nein, kann er nicht.

    Wenn du beim Eintritt in das Unternehmen in der Kirche warst und deine Lohnsteuermerkmale dies ausweisen, sieht der Arbeitgeber, dass du in einer Kirche bist.

    Nun trittst du aus der Kirche aus, meldest dies aber nicht bei deinem Arbeitgeber. Dir wird weiterhin die Kirchensteuer vom Lohn abgezogen und der Arbeitgeber geht weiterhin davon aus, dass du noch in der Kirche bist.

    Kein Arbeitgeber wird dann irgendwo nachfragen, ob du aus der Kirche ausgetreten bist! Zudem würde er auch darüber gar keine Auskunft erhalten, weil das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dies nicht zulässt!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es steht auf der Lohnsteuerkarte !? Spätestens wenn die neue kommt weiß der Arbeitgeber bescheid.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja, denn dann wird keine Kirchensteuer mehr vom Bruttolohn abgezogen.

  • vor 7 Jahren

    doch der arbeitgeber sieht das auch an deiner lohnsteuerkarte.wegen datenschutz würde man ihm bei keiner behörde auskunft geben

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  • vor 7 Jahren

    Wenn Dein Arbeitgeber die Kirche ist, kann sie natürlich herausfinden, daß Du ausgetreten bist. Schließlich ist ja sowohl Deine Taufe als auch Dein Austritt dort mal registriert worden. Laß Dich da besser auf keine Lügen ein. Kirchliche Arbeitgeber brauchen sich an viele Bestimmungen des Arbeitsrechtes nicht halten, die schmeißen Dich ggf. von einem Tag auf den anderen raus. Entweder sie nehmen Dich, so wie Du bist, oder sie nehmen Dich nicht.

  • vor 7 Jahren

    Er braucht ja nur bei der Sachbearbeitung der Gehälter nachfragen.

    Sofern Du ausgetreten bist, hast Du ja irgendwann Kirchensteuer bezahlt.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Naja wenn der Arbeitgeber die katholische Kirche ist dann wahrscheinlich schon.

    Aber übrigens ist es rechtswidrig jemanden wegen seiner Religionszugehörigkeit abzulehnen.

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  • vor 7 Jahren

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

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  • vor 7 Jahren

    Selbst wenn du es dem Arbeitgeber nicht sagst, EGAL ob die Kirche dein Arbeitgeber ist oder ein anderer, so wird dein Arbeitgeber irgendwann die Mitteilung bekommen, dass kirchensteuer überwiesen wurde, die nicht berechtigt ist. Denn dass ist dann die deutsche Bürokratie. Keine Behörde nimmt Geld ein, ohne zu prüfen, von wem das Geld kommt. Die Gezahlte Kirchensteuer ist mit deiner Steuernummer verbunden. Kommt also Geld rein und deine Steuernummer ist nicht mehr im System der steuereinnehmenden Behörde, wird diese den AG das melden!

    In diesem Sinne....

  • vor 7 Jahren

    Religionszugehörigkeit geht aus der Lohnsteuerkarte hervor. Der

    Arbeitgeber führt sie ab - bei erfolgtem Kirchenaustritt wird also

    keine Kirchensteuer vom Gehalt/Lohn abgezogen.

    Wenn kein Kirchenaustritt erfolgte, dann ist die Religionszuge-

    hörigkeit also noch aus der Lohnsteuerkarte ersichtlich.

    Der Arbeitgeber braucht also gar nicht zu fragen.

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