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PKW UNfall beide Seiten tragen zu 50% Schuld.. wie läuft das nun ab?

Hi folgende Frage:

Ich war an einem Unfall beteiligt. Im Polizeibericht steht 50% / 50% Schuld. Der Beamte dort sagte auch , dass beide Beteiligten Schuld waren.

Ich möchte mein Auto nicht zur reperatur bringen aber möchte dennoch fragen.

WENN die andere Seite ihren PKW zur Reperatur gibt... muss ich mich zu 50% daran beteiligen ? Oder zahlt jeder für sein Auto.. weil wie gesagt beide Seiten waren Schuld.. wessen Versicherung kommt auf ? Jeder für sich oder beteiligt sich jeder zu 50% bei dem anderen?

Also z.B wenn die Gegenseite eine Reperaturkosten von 2000€ hat.. muss ich 1000€ davon zahlen ? Und er dann bei mir ? Oder zahlt jeder für sich weil beide Seiten gleich stark die Schuld trugen? Wie läuft das ab ?

Kennt sich einer damit aus ? Würde mich feruen , DANKE :)

5 Antworten

Bewertung
  • vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Der Polizeibericht muss als solcher nicht als Schuldzuweisung anerkannt werden, aber gehen wir einmal davon aus, das sich die Versicherungen auf 50/50 einigen.

    Wie schon vermutet - jeder zahlt die Haelfte seines Schadens, die andere Haelfte wird von 'Gegner' bzw. dessen Versicherung uebernommen. Eine Vollkasko traegt dann idR. die fehlende Haelfte des eigenen Schadens.

    Als naechstes sollte man nun den Schaden begutachten lassen, Nutzungsausfall, Wegekosten, etc addieren und Gegner vorlegen. Der wird dann das Gleiche tun.

    Dann kann sich jeder selbst ueberlegen, ob er das selbst zahlt oder ueber die Versicherung abwickelt.

    Unbedingt auf die Meldefrist achten (meist 1 Woche ohne und 1 oder 2 Tage mit Personenschaden).

  • ?
    Lv 5
    vor 7 Jahren

    Die richtigen Antworten wurden schon gegeben. Wichtiger Nachtrag noch: die Polizei hat keine Schuld festzulegen. Die können nur Verstöße ahnden. Entweder einigen sich die Versicherungen, oder das Gericht klärt die Schuldfrage.

    Melde den Schaden unverzüglich Deiner Versicherung und lass Dich dort beraten. Dazu bist Du sogar verpflichtet. Wenn der zu begleichende Schaden nicht so hoch ausfällt, kannst Du das Geld immer noch der Versicherung zurückzahlen um Deinen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Genau jeder zahlt seinen Schaden selbst, aber das muß auch im Einverständnis mit deinem Unfallgegner erfolgen, Nur weil der Bulle meinte 50 : 50 ist damit ja keine eindeutige Rechtslage geschaffen. Und es hängt eben auch von der jeweiligen Versicherungssituation ( Kasko, Teilkasko. mit oder ohne Selbstbeteilligung, usf) und der Schadenshöhe ab wie du vorgehen solltest. Wird irgendwas über deine Versicherung reguliert, egal ob bei ihm oder bei dir, ist auf jeden Fall dein Schadensfreiheitsrabatt gemindert

  • vor 7 Jahren

    Du musst gar nichts bezahlen .Das macht die Versicherung!

    50:50% heißt lediglich das du die Hälfte deines Schadens du selber tragen musst.

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  • vor 7 Jahren

    jeder zahlt seinen schaden selbst,ob das nun über deine versicherung laufen lässt oder laufen lassen kannstoder es aus eigener tasche zahlst bleibt dir überlassen.

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