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Bürgschaften bei Wohnungen für fortlaufende Miete? Ist das normal?

Liebe User,

Ich suche momentan eine Wohnung zur Miete und war bereits schon auf Wohnungssuche. Bei der Besichtigung eines Objektes, sagte man uns, dass eine Bürgschaft nötig wäre. Dabei handelt es sich nicht um die Bürgschaft, die es gibt, um die Kaution nicht zahlen zu müssen. Es ging dabei um eine Absicherung für den Fall, dass man nicht mehr fähig ist die Miete zu bezahlen. Die Kaution muss also auch bezahlt werden plus, dass man einen Bürgen finden muss. Das ist mir wirklich nicht möglich.

Ich bin momentan in einem Hartz IV-Bezugs-Verhältnis und würde das Geld von der Arge bekommen.

Ist das also immer so, dass man einen Bürgen braucht, oder nur in diesem Fall?

Weiß darüber Jemand noch etwas mehr und kann mir einen Rat geben?

Liebe Grüße

Rock

9 Antworten

Bewertung
  • Bolle
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    In Deiner Lage schon.Dein Bürge wäre die Arge.Sie sollten Dir ein Schreiben mitgeben,daß die Miete von denen und nicht von Dir überwiesen wird.Das heisst,Du bekommst die Miete von dem was Du sonst an Geld bekommst,eben schon von der Arge abgezogen.Wäst Du ein Normalverdiener,würden Vermieter keinen Bürgen verlangen.

  • vor 7 Jahren

    So etwas gibt es, weil einige Leute die Hartz 4 bekommen haben ihre Miete nicht bezahlt haben. Darunter müssen die anderen jetzt leiden. Wenn das Geld von der Arge direkt an den Vermieter geht, sollte er aber zufrieden sein. Ich kann den Vermieter auch ein wenig verstehen.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Es ist gesetzwidrig aber dennoch wohl immer mehr ueblich, wenn der Mieter finanzschwach ist.

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Bei Studenten ist es nicht unüblich, dass der Vermieter eine Bürgschaft für die Mietzahlung verlangt (ob das nun zulässig ist oder nicht). Im Falle eines Hartz-IV-Bezugs ist dieser Wunsch aber unverständlich - eine bessere Absicherung kann sich der Vermieter eigentlich nicht wünschen, als dass die Miete vom Amt bezahlt wird.

    ps: In diesem relativ aktuellen Urteil wird eine Bürgschaft als zulässig angesehen: http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/freiwill...

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  • vor 7 Jahren

    Das ist unzulässig.

    Ein Mieter kann so etwas unterschreiben und muss es nicht erfüllen, da es unwirksam ist.

    Dafür gibt es extra die Kaution in § 551 BGB geregelt.

    Für den Vermieter ist die Miete von einem Arbeitslosengeld II Empfänger relativ sicher, da das Amt die Miete zahlen muss.

    Zu dem u.a. Urteil möchte ich folgendes ergänzen:

    1. Es ist es nur ein Amtsgerichturteil, d.h. erst ein BGH-Urteil macht es zu einem Grundsatzurteil

    2. Muss die Bürgerschaft von einem Dritten, also nicht von dem Mieter verlangt werden. Wird die Bürgerschaft vom Mieter selbst verlangt, bleibt diese Forderung uwnirksam.

    Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter
  • horsch
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    Eine Bürgschaft, die die Kautionshöhe von drei Monaten übersteigt oder zusätzlich dazu gefordert wird, ist unwirksam.

  • vor 7 Jahren

    ja das habe ich auch schon gehört

    meine Bekannte sollte für ihren Sohn, als der in der Ausbildung war und eine Wohnung brauchte, auch die Bürgschaft übernehmen

    den Bürgen kannst du vielleicht umgehen, wenn du mit der Arge vereinbarst, daß die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird

  • Berni
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    Wer will den HartzIV-Empfänger als Mieter ? Da wunderst du dich, dass die Vermieter für die laufenden Mietzahlungen einen Bürgen haben wollen ? Das ist doch völlig normal.

  • vor 7 Jahren

    Rein gesetzlich genügt nur die Kaution. Der Vermieter darf nicht mehr einfordern, aber es ist heute gang und gebe. Die Kaution für die Miete ist freiwillig, aber ohne sie bekommst Du die Wohnung nicht.

    Versuche dem Vermieter zu erklären, dass die Miete vom Amt gezahlt wird und sie, wenn der Vermieter das wünscht, direkt an ihn überwiesen wird. Da ist der Mieteingang sicher.

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