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Ist kindergeld pfändbar ?

Ich habe auf meinem normalen Girokonto eine Pfändung bekommen. Nun hat der gläubiger 2 Monate das Kindergeld für meinen Sohn einbehalten.mittlerweile habe ich p-konto. Nun meine Frage kann ich vom gläubiger verlangen dass er das Kindergeld zurück zahlt und ich eine Ratenzahlung mit ihm vereinbare? Das Geld fehlt mir rapide. Bitte um viele antworten.

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 6
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Niemals.

  • vor 7 Jahren

    Mit dem P-Konto hat sich vieles verändert, ist offenbar einigen Antwortgeber gar nicht bewusst!

    Früher waren Sozialleistungen geschützt, man konnte sie innerhalb von 14 Tage abheben. Nur beim P-Konto gilt das nicht mehr. Du musst aktiv werden und das P-Konto beantragen, hast du auch schon gemacht. Nur wie hoch ist dein Freibetrag? Wenn du Alleinerziehende bist und ein Kind hast, so beträgt aktuell der Freibetrag in deinem Fall 1.622,34 €. Darin sind dann der Freibetrag für das Kind + Kindergeld mit drin.

    Über diesen Betrag zu bekommen musst du aber erneut aktiv werden und den höheren Betrag bescheinigen lassen und nachweisen (durch Bescheide usw.) Bescheinigen können das z. B. Schuldnerberatungen oder die Kindergeldstelle.

    Das Kindergeld von vor 2 Monaten ist weg, da hast du nicht reagiert und nun zu spät. Du kannst Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren, aber er muss nicht darauf eingehen.

  • vor 7 Jahren

    Schon mal drüber nachgedacht, das dem Gläubiger SEIN Geld auch fehlt. Und was die Rückzahlung angeht kannst du vergessen. Kindergeld ist theoretisch unpfändbar, aber einen verfahrenstermin bekommst du in einem halben Jahr und bis dahin brauchst du das Geld nicht mehr.

    Einen Anspuch auf eine Ratenzahlung gibt es nie, sondern höchstens eine Pfändbarkeitsgrenze. Alles was darüber liegt kann einbehalten werden. Wenn du drunter liegst brauchst du garnicht zu zahlen.

  • vor 7 Jahren

    Kannst du knicken.

    Auch Sozialleistungen sind pfändbar, wenn sie in der Monatssumme die Freigrenze überschreiten.

    Darum gibt es ja das P-Konto. Damit Geld bis zur Summe X unangetastet bleibt.

    Da du zum Pfändungszeitraum noch keinen Pfändungsschutz auf deinem Konto hattest, wurde das Geld zu Recht abgeführt und bleibt auch beim Gläubiger.

    Wenn du mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbarst und dich an den Zahlungsplan hältst, wird er die Pfändung ruhen lassen. Kommst du deiner Zahlungsvereinbarung nur einmal nicht nach, ist alles hinfällig.

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  • vor 7 Jahren

    Über eine Ratenzahlung hättest du mal nachdenken sollen BEVOR es zur Pfändung gekommen ist - denn das trifft dich ja nicht unerwartet!

    Außerdem kennt der Gläubiger ja deinen Zahlungseingang nicht und weiß nicht das bestimmte Beträge Kindergeld ist! Des weiteren hat auch er sein Recht von dir sein Geld zu bekommen - tja - ist halt dumm gelaufen! Und jetzt willst du vom Gläubiger SEIN Geld zurück weil es dein Kindergeld war? Nun ich denke dass es sich dabei um das Kindergeld handelt dürfte für dich schwer zu beweisen sein! Das es das Kindergeld war könnte ja auch einfach nur eine Behauptung von dir sein um sich irgendwie um die Pfändung zu drücken!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Jetzt hast Du p-konto, und ich gehe davon aus, dass das Kindergeld bei Dir bleibt.

    Das einbehaltenes Geld zurückfordern ist keine gute Idee. Vergangenheit ist vergangen. Allerdings für Rest der Schulden kannst Du nun Ratenzahlen vereinbaren.

    Viel Glück!

  • kurt j
    Lv 7
    vor 7 Jahren

    das Kindergeld ist nicht pfändbar und das weiß auch die Kasse oder Bank die darf das gar nicht zulassen ergo kostenpflichtig für das Institut von der Bank Kasse zurückholen lassen

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