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frage zu wohnung und alg 2?

Ich bin momentan arbeitslos, beziehe aber kein alg 2.(da Ablehnung wegen Vermögen)

Habe meine Wohnung gekündigt. Möchte aber nicht wieder zuhause einziehen, da ich schon 26 bin.

Kann mir das Jobcenter da helfen??

Lg

7 Antworten

Bewertung
  • Tupelo
    Lv 7
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Du wirst selbst schon gemerkt haben, dass die zu schnelle

    Kündigung ein Fehler war, deshalb reite

    nicht darauf herum.

    Ist mir übrigens im letzten Jahr auch passiert.

    Da habe ich mich auf die Zusage eines Vermieters

    verlassen, habe gekündigt und mußte, als es nicht

    klappte meinem alten Vermieter in den Hintern kriechen,

    damit ich noch zwei Monate wohnen bleiben durfte.

    (Das war nur der Kurzbericht)

    So etwas kann also jedem passieren.

    Es gibt nämlich Situationen in denen man die ganze

    Atmosphäre kaputt macht, wenn man umgehend alles

    schriftlich haben möchte...

    Allerdings muß ich Dir sagen, dass das Jobcenter Dir

    als Nicht"Kunde" nicht helfen wird, denn sie sehen sich,

    trotz Deiner Arbeitslosigkeit, nicht für Dich verantwortlich.

    Wobei die bei der Wohnungssuche eh nicht helfen können,

    weil sie keine Verbindungen zu Vermietern haben.

    Dir bleibt nichts anderes übrig als selbst tätig zu werden.

    Wohnungsamt, Zeitungen und so weiter...

    Und wenn Du tatsächlich einen guten Geldbetrag übrig hast,

    solltest Du eigentlich keine Probleme haben.

    Wedel einfach mit ein paar Scheinchen...

    Ich weiß, das hört sich bekloppt an... aber es hilft......

  • top
    Lv 6
    vor 7 Jahren

    das jobcenter ist für jobs zuständig, nicht für wohnungen. am besten hilft man sich immer selbst und verlässt sich nicht auf die hilfe anderer. zb. wäre es eine möglichkeit dir eine zeitung zu kaufen und die wohnungsanzeigen zu lesen. so machen das jedenfalls die meisten menschen. oder da du ja vermögend bist, kannst du auch einen makler beauftragen.

  • vor 7 Jahren

    Wenn du Vermögen hast, wird dir keine Stelle Unterstützung anbieten.

    Wohngeld wird nur gezahlt, wenn du unter dem Schnitt bist, was dein Einkommen/ Vermögen angeht.

    ALG2 ebenso.

    Wenn du arbeitslos bist, kannst du ALG1 beantragen, wenn du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast (2 Jahre, glaube ich, einzahlen und 1 Jahr Anspruch).

    Ansonsten kannst du nur dein Vermögen angreifen/ aufbrauchen und dir halt ne billige Whg suchen, oder eben wieder nach hause ziehen. Dass du das nicht möchtest, ist mir schon klar, doch du bist halt nicht bedürftig.

    Und wenn du morgen ohne Vermögen da stehst, zahlt dir das JC auch kein ALG2, da die deinen Fall ja kennen und wissen, dass du XY Vermögen hast und davon XY Monate leben kannst. erst nach der zeit wird man dir Zahlungen gewähren. Die Idee hatten schon einige zu sagen - upps, alles weg, jetzt brauch ich aber. Nix da! Und auch zu Recht, wenn du ehrlich darüber nachdenkst.

    Zum Wohnungsamt brauchst du auch nicht zu gehen. Die vermitteln zwar Wohnberechtigungsscheine und haben Listen, um von der Obdachlosigkeit bedrohten ein Dach über dem Kopf zu ermöglichen, da auch da ist dein Vermögen ein Ablehnungsgrund.

    Ebenso beim Amt für Obdachlose und der Möglichkeit, eine Notunterkunft zu beziehen.

    Denn du kannst dir ja eine Wohnung leisten, willst nur dein Vermögen dafür nicht antasten.

    Und das beschert dir überall absagen!

    Sprich mit dem Vermieter, ob du die Kündigung zurück nehmen kannst, oder such dir ne bezahlbare Wohnung.

    Ich wünsch dir trotz der bescheidenen Situation einen schönen 1. Advent!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Geh einfach dorthin, bevor Du auf die Straße landest, und erkläre Dein Anliegen.

    Wenn sie was für Dich bezahlen, und Du hättest Recht auf Unterhalt von der Familie, werden sie es selbst das einholen, was sie für Dich bezahlt haben.

    Ganz genau weiß ich aber nicht.

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  • vor 7 Jahren

    Wenn Du keine Leistung beziehst, bist Du kein "Kunde"

  • vor 7 Jahren

    Man kündigt keine Wohnung ohne vorher einen neuen Mietvertrag abgeschlossen zu haben !!!

  • vor 7 Jahren

    Also eine Wohnung können Sie dir nicht beschaffen dafür ist das

    Wohnungsamt der Stadt zuständig.

    Wieso du deine Wohnung gekündigt hast wo du eigentlich keine andere hast

    ist mir ein Rätsel.

    Keine Ahnung zu welchem Termin du Sie gekündigt hast ? , aber wenn du bis

    dahin keine andere Wohnung hast dann musst du wohl vorübergehend bei deinen

    Eltern einziehen das ist immer noch besser als auf der Straße oder im Hotel.

    Du solltest Versuchen mit deinem Vermieter zu Reden vielleicht kannst du die

    Kündigung zurück ziehen.

    Es soll Jobcenter geben die mit der Gemeinde zusammen Arbeitet, da musst du

    Nachfragen.

    http://www.gutefrage.net/frage/steht-mir-eine-wohn...

    Wenn du dein Vermögen aufgebraucht hast dann muss die ARGE eine Wohnung

    bezahlen.

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