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aus einer Laune heraus einfach den Kredit nicht mehr bezahlen?

Wie sieht es rechtlich aus, wenn eine Person X die Hausbank anweist, den Kredit fuer einen Kredit bei einer anderen Bank nicht mehr zu begleichen, damit so eine Zwangsversteigerung von einer Immobilie kuenstlich herbei gefuehrt wird. Ist so ein Verhalten strafbar? Denn die finanzielle Moeglichkeit zur Begleichung des Kredites war ja vorhanden.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 7 Jahren
    Beste Antwort

    Das ist ohne Problem möglich und eignet sich besonders dann, wenn man Geld verballern will.

  • vor 7 Jahren

    Nun, wenn die betreffende Immobilie mit Hypotheken belastet ist, dann sind das meist Grundschulden die im Grundbuch an rangbereiter Stelle eingetragen sind und die es zu den Fälligkeitsterminen mit Zinsen und Tilgung zu bedienen gilt. Werden diese eingetragenen Schulden nicht bedient, dann fallen zusätzlich Verzugszinsen und Säumniszuschläge an. Des weiteren können andere Gläubiger, z. B. das Finanzamt, oder die Gemeindeverwaltung / Stadtkasse, oder andere Gläubiger,Sicherungshypotheken in das betreffende Grundbuchblatt eintragen lassen. So ruhen z.B. auch rückständige Grundsteuern auf dem Grundstück als dingliche öffentliche Last und diese genießen ein Vorrecht gegenüber sonstigen anderen nachrangigen Eintragungen.

    Die in der Abteilung II eines Grundbuchblattes eingetragenen Lasten und Beschränkungen enthalten eine Unterwerfungsklausel in die sofortige Zwangsvollstreckung.

    Banken und sonstige andere Grundpfandgläubiger dürften das Baujahr und den Verkehrswert der Immobilie bereits kennen oder sie lassen ein Wertgutachten erstellen.

    Wenn der Schuldendienst für diese Immobilie nicht mehr bedient wird, dann wird wohl einer der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung für diese Immobilie stellen.

    Merke: Im ersten anberaumten Zwangsversteigerungstermin müssen mindestens 7/10 des Verkehrswertes geboten werden, weil die Immobilie nicht verschleudert werden soll. Wird dieses Mindestgebot im ersten Termin nicht erreicht, oder hat der Schuldner oder ein anderer Gläubiger durch Umschuldung den Zwangsversteigerungstermin nicht abgewendet, dann wird gegebenenfalls ein weiterer neuer Zwangsversteigerungstermin von einem der Gläubiger beantragt, mit der Besonderheit, dass dann bezüglich des Mindestgebotes für diese Immobilie die 7/10 Grenze aufgehoben wird, und dann ein Mindestgebot von nur 5/10 erfolgen kann. Wird in diesem Termin die 5/10 Grenze auch nicht erreicht, dann kann das Amtsgericht in einem 3. Termin auch diese Wertgrenze aufheben und ein neues Mindestgebot festlegen.

    Meist ist es dann wohl so, dass einer der Grundpfandgläubiger die betreffende Immobilie selbst ersteigert oder durch Umschuldung erwirbt.

    Grundpfandgläubiger sind in den meisten Fällen Banken und diese können über ihre eingetragenen Grundschulden das Geschehen steuern.

    In Bankenkreisen gibt es dafür einen Begriff und der heißt: "Kunden Intensiv Betreuung", bis hin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, das ist ein beschworenes Vermögensverzeichnis,oder früher auch Offenbarungseid genannt.

  • vor 7 Jahren

    Strafbar ist das nicht, aber Du wirst einen Eintrag ins Schufaregister bekommen und damit in der Zukunft Probleme bekommen, wenn Du mal einen Kredit benötigen solltest.

    Falls Du finanziell abgesichert bist, dann kannst Du Dir auch solche Launen leisten.

  • vor 7 Jahren

    strafbar ist es nicht

    nur teuer

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  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Ja, kann man problemlos machen wen man die Konsequenzen nicht scheut!

  • vor 7 Jahren

    Bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt, kann der Kreditgeber Deine Konten pfänden lassen. Hierbei fragt die Bank nicht wer das Geld schuldet sondern kann bei allen die den Kreditvertrag unterschrieben haben einzeln die komplette Summe holen. Ferner ist eine Zwangsversteigerung immer ein schlechtes Geschäft. Auch sollte man an die Meldung an die Schufa denken

  • vor 7 Jahren

    Reine Nervensache.

    Darfst dich nur nicht wundern, wenn deine Bankauskunft darunter leidet.

    Kann aber auch auf Kreditbetrug rauslaufen!

  • vor 7 Jahren

    So kannst Du Dir am Einfachsten Deine Zukunft verbauen.

    Diese blöde-a-soziale Gesinnung ist

    Deine 1. Stufe zur bevorstehenden Obdachlosigkeit.

    Verträge werden abgeschlossen, damit beide Vertragspartner sie verbindlich einhalten.

  • vor 7 Jahren

    Das verstehe ich nicht ganz, das man wegen einer solchen Sachen sich einfach traut alles lieber zunichte macht, eine erworbene Immobilie wechselt dafür ... man hat eine Immobilie mit Mieter mit dem Geld kann man doch einen Kredit ab bezahlen,... oder sollte das Geld zum Leben gedacht werden, welches dann wieder ausgegeben wird,.. das ist kein gutes Argument ... besser finde doch den Kredit langsam zu zahlen um dann schuldenfrei wieder zu sein,.. je kleiner der Kredit desto besser,.. für was auch einen großen Kredit,.. die Fragestellerin schreibt a bissl zu wenig,..

    Ich würde sagen ich bin nicht alleine,.. die Wohnung wird gebraucht der Kredit wird abgezahlt, wenn es denn sein sollte dann eben ohne Zwangsversteigerung,.. die Wohnung braucht der zum darin zu Wohnen,.. seinen Kredit abzuzahlen und die Miete zu zahlen,.. da gibt es kein schönes Leben,.. nein und ich begleite ihn auch nicht von Gerichtstermin zum Anderen,..

    gibt es keine große Diskussion mehr,.. der würde wenn es meiner mehr sparen lernen,.. gut ich bin nicht so das ich nicht zusehe wie schlecht es ihnen geht,.. helfen ja aber nicht bis zu, Exzess,.. lehnt er jegliche Hilfe ab,.. und ich merke da tut sich nichts,.. würde ich die Hilfen langsam zudrehen,.. um ihm zu zeigen das Geld ist nicht unendlich,.. aber das lassen wir erst nach Weihnachten aus die Kiste,..

    jeder hat Sorgen, nur darf man nicht alles als ein Chaos auswachsen lassen,.. das man eine friedlich Lösung findet ist für alle des Beste,..

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