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Nach Unfall Nutzungsausfall, Versicherung will wieder mal nix zahlen?
Hatte 4 Wochen keinen fahrbaren Untersatz wegen Unfall, nahm Taxi, Bahn, Zug usw. nun moechte die Versicherung einen Fahrzeugschein ueber ein gemietets Auto haben, bevor sie was bezahlt??
Dachte man muss kein Auto mieten??
4 Antworten
- idril_arienLv 7vor 7 JahrenBeste Antwort
Muß man nicht. Du hast Anrecht auf einen Tagessatz für die angemessene Zeit der Neubeschaffung oder Reperatur. Entweder das oder eben einen Leihwagen. Die Taxifahrten oder Behnkarten werden als solche nicht bezahlt. Nur die Pauschale.
- BerniLv 7vor 7 Jahren
Du hättest dir ein Fahrzeug mieten können, dass in der Grösse eine Klasse unter deinem Unfallfahrzeug liegt. Die rechnung hätte die Versicherung bezahlen müssen, jedoch nur solange, wie der Gutachter
für die Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges o d e r der Reparatur deines fahrzeuges angesetzt hat !
Wer ein Taxi nimmt (dümmste Wahl, sorry) muà nachweisen, dass die Taxifahrt nicht teurer als die Miete eines Mietwagens ist. Soll heiÃen, dass für kurze Entfernungen durchaus ein Taxi bezahlt wird.
Wende dich an d e i n e Kfz.-Versicherung, damit die dich beraten und dir helfen. Ich habe es über einen Versicherungsmakler laufen. da ist die Abwicklung viel einfacher.
- Mr. MarlboroLv 6vor 7 Jahren
Zuerst einmal musst Du nicht den Fahrzeugschein der Versicherung vorlegen (der gehört zum Kfz), sondern den Mietvertrag.
AuÃerdem dauert KEINE Reparatur 4 Wochen.
Die Versicherung zahlt nur für die Ausfallzeit in der das Fahrzeug wieder hergestellt werden kann.
Wenn du es nicht reparieren lassen möchtest, hast du das Recht für diese Tage einen Betrag als Nutzungsausfall zu verlangen.
Jedoch nur für die Tage der tatsächlichen Reparatur.
- ALv 5vor 7 Jahren
Soweit ich weià kannst du Nutzungsausfal geltend machen (so 30€ am Tag oder so). Mein Kenntnisstand bezieht sich auf unverschuldeten Unfall und gegnerische haftpflicht; falls du aber selber Mist gebaut hast und deine Vollkasko an dich zahlen soll kann es auch anders aussehen.