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Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf?

Ich brauche mal eure Hilfe...., und zwar war meine Mutter nach schweren Depressionen und paar Operationen in einer stationären Behandlung und die letzten 3 Jahre von 2010 bis 2013 in einer Einrichtung was einem "betreutes Wohnen" ähnlich ist, nur etwas kleiner mit weniger Personen untergebracht, juetzt will sie aber nach ihrer Leidenszeit da es ihr wieder besser geht wie in ihre alte Wohung "eigenes Haus" zurückkehren, Problem dabei: ist die Wohnung wurde seit 1 Jahr wieder neu vermietet..... da die Einrichtung auch Geld kostete (war dafür nötig zu vermieten)...., wie kann man der Mieterin "geschieden" nun kündigen ?.... zwecks "Eigenbedarf" ....

Frage 1: wie kann man da nun kündigen wegen Eigenbedarf ?

Frage 2: reicht wenn man der Mieterin die Kündigung dann in den Briefkasten wirft (wohne im gleiche Haus) oder per Einschreiben (mit deren Unterschrift), oder persönlich ?

Frage 3: Ab wann kann man kündigen ab heute (15.11.2013) auf den somit 15.02.2014 ? oder erst am 01.12.2013 auf 01.03.2014 ?

Danke schonmal, für eure Antworten.

Update:

Habe das jetzt mal geschrieben ... eure Meinungen ....

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An

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.........

.........

....., den 16.11.2013

Betreff: "Kündigung wegen Eigenbedarf" / Kündigung des bestehenden Mietvertrages

Sehr geehrte .....,

hiermit kündige ich Ihnen ..... den bestehenden Mietvertrag zwecks Eigenbedarfes unter

Wahrung der Frist von 3 Monaten zum 16.02.2014.

Die Kündigung erfolgt bedingt durch Eigenbedarf.

Nachdem ich eine schwere Zeit durch Krankenhausaufenthalte und Pflege durchlebt habe,

und ich auf ständige Pflege durch Pflegepersonal angewiesen war.

Dies war natürlich auch durch Kosten verbunden deswegen auch Ihre Wohnung damals vermietet werden musste, aber da ich nun wieder voll geschäfsfähig bin, habe ich mich nun daz

Update 2:

..... u entschlossen Ihre Wohnung auf "Eigenbedarf" zu kündigen.

Ihr Verständnis vorausgesetzt bitte ich um eine Bestätigung dieser Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

......

5 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Kündigung dürfte so unwirksam sein.

    Außerdem kann der Mieter - vorausgesetzt er ist aufgeklärt - der Kündigung widersprechen, da er erst seit einem Jahr dort wohnt. Der BGH hat hier 4 Jahre Kündigungs:Schutz gewährt.

    Die Kündigung sollte von einem Fachmann formuliert werden.

    Ein Bote reicht als Überbringer völlig aus. Er ist für die ordnungsgemäße Zustellung Zeuge.

    Quelle(n): IHK-zertifzierter Immobilienverwalter
  • vor 8 Jahren

    Das Mietrecht kennt Kündigungen nur zum Monatsende, man kann sich aber auf einen anderen Termin einigen. Die Kündigung kannst Du mit Zeugen direkt in den Briefkasten werfen. Der Zeuge sollte aber auch gesehen haben, dass das Schreiben im Briefumschlag war. Dies kannst Du auf dem Schreiben vermerken "Zugestellt mit Zeugen."

    Wenn der Mieter nicht von Anfang an mit sich reden lässt, nimm gleich einen Anwalt. Auch wenn die Kündigung rechtens ist, ist der Mieter noch lange nicht aus der Wohnung

  • vor 8 Jahren

    klingt kompliziert ..............

    natürlich kann man wegen Eigenbedarf kündigen ................. natürlich mit Einschreiben

    aber ob die Mieter dann ausziehen ist auch fraglich ................

    und du musst mindestens zum Quartalsende kündigen ............. also wie du schon beschrieben hast .............

    wünsche euch alles Gute..................

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Mach mal. Aber hab wenigstens die Eier und gib das der Mieterin persönlich in die Hand und lass dir den Empfang bestätigen mit Unterschrift.

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  • vor 8 Jahren

    Das ist ja ein Dringlichkeitsfall.

    Ich würde ein schriftliche Vereinbarung vorbereiten, wo sich die Mieterin verbindlich

    einverstanden erklärt zu einem zeitnahem Termin auszuziehen.

    Da würde ich an Anwalt Beratungskosten nicht sparen.

    Die Mieterin hat ein Recht auf Kostenerstattung, die ihr durch den von ihr nicht gewollten

    Umzug entstehen.

    Eine kompetente, faire gütliche Einigung ist für beide Parteien von Vorteil.

    Die allerersten Kosten sind die günstigsten.

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