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PKW hat Totalschaden, wie geht es jetzt weiter?
Gestern habe ich meine Mutter zu einer
ambulanten Behandlung zum Krankenhaus gefahren.
Weil ihr geraten wurde danach nicht mehr selber zu fahren.
Als wir schon fast wieder zurück auf dem Grundstück waren,
knallte mir ein LKW in Mutti´s Wagen hinten rein.
Sah aber auf den ersten Blick alles noch glimpflich aus.
Wir sind zum Glück nicht verletzt worden!
Mama war aber mit den Nerven total runter.
Der LKW- Fahrer gestand aber seine Schuld sofort ein,
als der Polizist das Unfallprotokoll ausfüllte.
Es war den ganzen Tag regnerisch, die Fahrbahn nass.
Er unterschrieb dann auch das Protokoll mit seinem
Schuldeingeständnis.
Heute rief die gegnerische Versicherung an und erkundigte
sich nach unserem gesundheitlichen Zustand.
Fragte ob wir für den Wagen schon einen Gutachter bestellt hätten,
wo das Auto jetzt stünde und teilte uns mit,
das uns ein Opferfragebogen in den nächsten Tagen zugeschickt wird!
Der Wagen steht inzwischen in der Werkstatt, bei der Mutti auch sonst
immer alle Reparaturen machen lässt.
Die haben einen eigenen Gutachter und wollten sich um
alles notwendige kümmern.
Eben rief meine Mutter schluchzend bei mir an und erzählte mir,
dass ihr Auto nun als ein Totalschaden bewertet worden ist...!
Dabei ist sie auf ihr Auto angewiesen,
weil sie nicht mehr so gut zu Fuß ist!
Sie sagte, sie würde ganz bestimmt auch wenigstens
einen Leihwagen brauchen, weil sie sonst nicht alles
schaffen könne.
Habt Ihr Ahnung was jetzt alles auf meine Mutter zukommt?
Hat sie jetzt Pech weil ihr Auto nicht´s mehr Wert ist?
Es war ein 10 Jahre alter Opel Vectra und der LKW hat
den Wagen genau auf der Hinteren rechten Ecke getroffen.
10 Antworten
- ?Lv 5vor 8 JahrenBeste Antwort
Sind ein paar gute Antworten dabei, aber Leute...Ein 10 Jahre alter Vectra dürfte so um 4500- 5000 € beziffert werden.
Da muss mehr kaputt sein, als nur ne Stoßstange. Und für das Geld kriegt man auch leicht adäquaten Ersatz. :-)
Leihwagen wie schon gesagt, eine Klasse kleiner nehmen...Corsa oder so.
Zum Anwalt nüsst Ihr nur, wenn Ihr Euch von der Versicherung übern Tisch gezogen fühlt.
Aber eigentlich schätzt ein neutraler Gutachter den Schaden, die Versicherung zahlt und vermittelt auf Wunsch einen Käufer für das beschädigte Fahrzeug.
Wenn die Schuldfrage klar ist, haben die auch kein Interesse rumzuzicken, weil dann klar ist, dass ein Anwalt eigenschaltet wird, den die Versicherung zusätzlich bezahlen muss.
- Anonymvor 8 Jahren
Jetzt bekommt deine Mutter den Schaden ersetzt, und von der Erstattung kann sie sich wieder einen zehn Jahre alten Vectra (oder was anderes) kaufen. Falls sie in der Zwischenzeit auf ein Leihfahrzeug angewiesen ist, zahlt die Versicherung auch das.
- Anonymvor 8 Jahren
1) Sie kann sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt nehmen.
2) Ihr steht für einige Tage ein Mietwagen zu (allerdings ein kleinerer, oder sie muss etwas zuzahlen)
Das ist mit der Werkstatt zu klären, die hilft.
3) Totalschaden bedeutet (nur), dass die Reparatur teurer wäre als der Zeitwert des Autos vor Unfall.
Alles Gute!
- blaucleverLv 7vor 8 Jahren
"Wie setzt sich die Zahlung der Versicherung zusammen? In jedem Fall wird der Restwert, den ein Auto auch nach einem Totalschaden noch hat, in die Zahlung der Versicherung einbezogen. Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem von einem Sachverständigen ermittelten Restwert. Aber Achtung: Den Sachverständigen darf im Kaskofall nur die Versicherung beauftragen. Bei einem Haftpflichtschaden darf dagegen der Geschädigte den Sachverständigen frei wählen. Um den Restwert gibt es mitunter Streit. Denn je höher er ausfällt, desto billiger wird es für die Versicherung. Deshalb gilt, dass diese dem Geschädigten auch nachweisen muss, wo der angesetzte Restwert tatsächlich zu erzielen ist. Der Betroffene kann seinen Wagen dann bei dieser Adresse veräuÃern, muss es aber nicht. Er kann ihn auch anderweitig verwerten."
"Was zahlt die Versicherung bei einem Unfall auÃerdem? Im Haftpflichtfall hat man Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall, bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung darauf nur so weit vertraglich ausdrücklich vereinbart. Für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs werden in der Regel bis zu 14 Tage als ausreichend angesehen, für die dann ein Mietwagen oder der Nutzungsausfall gezahlt werden. AuÃerdem kann man in Haftpflicht die Ãbernahme der angefallenen Ab- und Anmeldekosten verlangen."
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- HermannLv 6vor 8 Jahren
deine Mutter sollte sich mit ihren Versicherungsvertreter in Verbindung setzen.Der weiss am besten, was sie jetzt machen kann.Rechtsanwalt wäre anzuraten, den die kennen sich mit den ganzen Papierkram aus.Vorraussetzung wäre halt eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrechtschutz.
- vor 8 Jahren
1. Da Schuldfrage geklärt ist, hat sie eh wenig Probleme.
2. Das gerade ältere Wagen, mit wenig Wert schnell mit wirtschaftlichen Totalschaden
bewertet werden, ist rechnerisch normal. Denn es kommt billiger einen gebrauchten Ersatz
zu besorgen als zu reparieren. Das bedeutet aber jetzt nicht, das es sich nicht lohnt,
mit gebrauchten Teilen vom Schrotti zu reparieren. Hier sollte man mit der Werkstatt reden.
3. Sie hat theoretisch Anrecht auf einen Leihwagen, ABER der muss auch benutzt werden.
Wenn es voraussehbar ist, das nur wenige Kilometer zusammen kommen,
ist auch eine Pauschale nehmen und damit Taxifahrten bezahlen billiger.
4. Sie bekommt jetzt Zeitwert minus Restwert, aber die gegnerische Versicherung muss
zusehen, das auch ein Käufer für den kalkulierten Restwert zu finden ist.
Dazu Auslagen wie neue Kennzeichen usw, solange sie angemeldet werden.
- ALv 5vor 8 Jahren
Einen (gleichwertigen) Leihwagen zahlt die gegnerische Versicherung, setzt aber auch voraus dass der andere Schuld ist (es geht darum wie das die Versicherung sieht, nicht ob der LKW Fahrer irgendwas eingesteht, Aber wenn der andere auffuhr dürfte das eher klar sein). Also nicht unbedingt das dickste Auto mieten sondern eher nen Kleinwagen oder so.
Und das mit Totalschaden ist auch nicht schlimm, sie bekommt dann Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet und bei einem älteren Auto ist jede Macke ein Totalschaden weil es ein Riesenaufwand ist eine Macke wiederrauszukriegen oder eine StoÃstange in Wagenfarbe zu lackieren.
Falls nur der StoÃfänger oder so kauptt ist, sonst aber alles noch funktioniert und deine Mutter auf Optik wenig Wert legt: Einfach irgendeine StoÃstange oder so dranbauen, fiktive Abrechnung machen und (ich will jetzt nicht direkt sagen vom Rest in den Urlaub fahren, aber z.T. sind da Versicherungen recht spendabel bzw. nicht nachvolliehbar). Wenn an einem roten Auto nachher z.B. eine schwarze StoÃstange ist mach es ja nichts, aber im Gutachten geht man davon aus dass die StoÃstange nachher wieder rot sein soll und so lackieren in Wagenfarbe kostet halt schnell paar hunderter, was den Restwert (1000€) leicht übersteigen kann. AuÃerdem könnt ihr ja auch im Internet nach nachgebauten oder gebrauchten Teilen suchen.
Also, ihr müsst zwischen einem wirstschaftlichen Totalschaden und technischem Totalschaden unterscheiden, und wenn man paar Sachen selber macht kostet vieles auch nicht die Welt. Wäre halt interressant, wie das Auto jetzt genau aussieht.
- Mii🐼Lv 7vor 8 Jahren
Nehmt auch auf alle Fälle einen Rechtsanwalt, der sich um alles kümmert.
Das bezahlt die gegnerische Versicherung.
- BerniLv 7vor 8 Jahren
Je nachdem wieviel Kilometer deine Mutter täglich fährt, kann sie einen Leihwagen (eine Klasse kleiner als ihr altes Fahrzeug) nehmen. Wie lange, geht aus dem Bericht des Gutachters der Werkstatt hervor. Der
beurteilt, wie lange in etwas die Wiederbeschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges dauert.
Für den Totalschaden erhält deine Mutter den "Zeitwert" ihres Fahrzeuges. Bei einem alten Fahrzeug muà man damit rechnen für den Zeitwert kein anderes Auto kaufen zu können.
Auf dem Schaden bleibt deine Mutter sitzen.
Bis ihr Geld seht, kann es zwischen 2 und 3 Monaten dauern.
Quelle(n): habe das Gleiche mit meinem alten, aber technisch sehr guten Fahrzeug erlebt. - PetraLv 7vor 8 Jahren
Auf alle Fälle erst mal Rücksprache mit der Versicherung halten.
Natürlich ist ein Schuldeingeständnis gut, löst aber nicht automtisch alle in Deutschland geltenden Mechanismen aus.
Am allerwenigsten würde ich im Moment auf die Worte der Unfallverursacherseite hören.
Die wollen das u.U. geringfügig hinbiegen.
Ich würde sogar einen Anwalt konsultieren.
Denn:
Wenn Ihr an irgendeiner Stelle zu früh JA sagt, kann das genau verkehrt sein.
Und der Anwalt weià genau, wen er wie zu Eurem Gunsten ansprechen muÃ.
Aber wichtig ist wie immer erst mal, dass es Euch gut geht.
Ich aber würde morgen dennoch einen Arzt aufsuchen und auf Halskrause wegen Schleudertrauma hinwirken. Was soll denn werden, wenn der Hals in einer Woche so richtg weh tut??? Bitte vorbeugen. Ist in eurem Sinne.