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[Handy kauf] Falsche angaben - was tun ?
Hallo,
Ein Freund von mir (Ja, es handelt sich wirklich um einen Freund und nicht um mich) hat im Internet ein Handy von einer Privatperson gekauft. Diese Person gab an, das Handy hatte NOCH NIE irgendwelche Schäden oder sonstiges gehabt und läuft perfekt.
Das Handy hat nach ca. 2 Monaten den Geist aufgegeben und daraufhin hat mein Kumpel das Telefon zur Reperatur gegeben. Die Werkstatt hat ihm dann gesagt, das Handy sei bereits mehrmals repariert worden, das könnte man sehen und es handelt sich bei dem Defekt um einen Wasserschaden.
Nun, offentsichtlich hat der Verkäufer falsche Angaben gemacht, ist der Kauf nun nichtig ?
3 Antworten
- piekelieseLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Juristisch ja, ist aber bei solchen Privatgeschäften sehr schwierig und aufwändig, vor allem mit Kosten verbunden. Dein Freund muss einen Gutachter beauftragen, der den Vorschaden des Handys dokumentiert. Und dann muss auch noch nachgewiesen werden, dass der Schaden vom Vorbesitzer stammt, dieser kann nämlich im Gegenzug behaupten, dass der Schaden durch den Käufer verursacht wurde, nach zwei Monaten ist das ja auch nicht ausgeschlossen. Das sind eben die Risiken der Privatkäufe...einfach Pech gehabt...ein Verfahren übersteigt einfach den Warenwert.
- ?Lv 5vor 8 Jahren
Rein rechtlich ja. Aber kann er sein Recht auch geltend machen, sprich beweisen?
Wurde was schriftliches festgehalten? Ein Kaufvertrag, in dem festgehalten wurde, dass das Handy noch nie repariert wurde?
- MichaelLv 7vor 8 Jahren
Ja, wenn der Verkäufer bewusst einen Mangel verschwiegen hat, so kann er den Kaufvertrag widerrufen, Sofern die Schäden nicht sofort erkannbar waren, sprich, dass das Handy von auÃen keinerlei Beschädigungen hatte.
Ins Innere kann nur eine Fachwerkstatt schauen und einen Fehler ausfindig machen. Dein Freund sollte den Verkäufer Kontaktieren und ihn darauf hinweisen, dass er sein Geld zurückmöchte. Sollte sich der Verkäufer weigern, sollte er zur Polizei gehen und ggf. einen Anwalt hinzuziehen!