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Post erstattet nicht?
Folgender Fall:
Ich verschicke einen Media Markt Gutschein (Wert 150€)
per Einschreiben (Habe es mit 500€ versichern lassen).
Nun ist das Ding laut Käufer nicht angekommen. Also der Brief ist da aber drin ist halt nichts. Laut Käufer war nur ein Zettel drin (Für Pakete oder so)
Wer haftet jetzt?
Ich werde garantiert nicht meine 130 € die ich für den Gutschein bekommen habe erstatten. Im endeffekt habe ich ja den Gutschein verkauft.
Ich habe es per Express Brief schicken müssen weil einschreiben nur bis 25€ ging. Beim Express ding hatte ich eine 500€ Absicherung
7 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Die Deutsche Post haftet nicht. Wenn du nicht beweisen kannst, dass der Gutschein in dem Einschreiben war, hat der Käufer Anspruch auf Herausgabe des Kaufpreises. Wenn der Käufer klagt, hast du keine Chance!
AGB der DP:
Haftung bei Verlust oder Beschädigung
Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25 Euro bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20 Euro bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden. Ausnahmen sind Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 Euro. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post BRIEF NATIONAL in der jeweils gültigen Fassung.
Haftung bei Einschreiben Express
Eine Haftung von 500 EUR gegen Verlust und Beschädigung ist beim DHL EXPRESS BRIEF und DHL EXPRESS PAKET inkludiert. Für besonders wertvolle Sendungen bieten wir Ihnen eine Versicherung bis 2.500 oder 25.000 Euro an. Dabei darf die äußere Verpackung keine Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen. Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise zu den zulässigen Wertgegenständen.
Beachte, dass das Einschreiben nicht verlustig und nicht beschädigt ist. Es ist unversehrt ausgeliefert worden. Für den Inhalt übernimmt die DP keine Haftung.
Der Käufer wird m. E. den Gutschein erhalten haben und will dich jetzt linken!
- KlausLv 7vor 8 Jahren
Wenn das Einschreiben beim Empfänger angekommen ist hat die Post ihren Teil erfüllt. War der Umschlag beschädigt hätte der Empfänger das beim Postzusteller reklamieren und den Brief in dessen Beisein öffnen sollen. Natürlich ist es auch möglich das der Empfänger dich linken will. Du wirst schlechte Karten haben.
- Conny NLv 7vor 8 Jahren
Geld und geldwerte Sachen wie dein Gutschein sind NICHT versichert.
Hatte den Fall mal, dass die Oma den Jungs Geld schickte. Brief kam an, eindeutig mit Tesafilm wieder verklebt doch ohne Geld. Ging mit dem Brief zur Post (da war ja der Einschreibecode drauf.
Antwort: erst mal muss einen Verlust derjenige reklamieren, der den Brief veranlasste. Also die Oma. und ihr wurde dann gesagt, dass Geld eben nicht versichert sei.
Dafür gibt es andere Wege (Western Union zum Beispiel).
Da hast du die *rschkarte gezogen.
Wenn du Zeugen fürs Bestücken und Aufgeben hast. könntest du noch davon kommen...
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
Die Post sicher nicht. Du hast ja keinen Beweis geliefert, dass Du den Gutschein verschickt hast. Auch ist es nicht sicher, dass der Käufer den Gutschein erhalten hat. Er kann ja viel sagen.
Haftbar ist nun derjenige, der für der das Transportrisiko laut Vertrag hat
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- herr_nixnutzLv 7vor 8 Jahren
Selbst per Einschreiben oder Express Brief ist nicht alles versichert, gerade nicht übertragbare Gutscheine, lese doch mal die AGB zum Express Brief genauer durch.
Ansonsten stellt sich die Frage, wer überhaupt das Transportrisiko trägt, seid ihr beiden Privatpersonen, so trägt der Käufer das Transportrisiko.
- JuliaLv 4vor 8 Jahren
Dass die Post zunächst mal alle Schuld von sich weist, ist nicht deinem konkreten Fall geschuldet sondern schlicht deren Strategie. Du solltest dich an einen Anwalt wenden, um die Sachlage aufzuklären.
- vor 8 Jahren
würde sagen der saftladen post haftet beim einschreiben. würd mich massivst bveschweren