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Mietminderung Nachzahlung etc.?

Hallo Ihr Cleveren,

habe zu folgendem Thema ein paarFragen u.hoffe Ihr könnt mir helfen:

Ich wohne seit 30 Jahren in einem Mehrfamilien Haus -10Parteien - Von Beginn an waren vorhanden,

gemeinsame Waschküche mit 4 Waschmaschinen u. abschließbare Trockenräume.

Diese Trockenräume sind vor ca.4 Jahren zwar noch vorhanden, es wurden aber die Türen ausgebaut.Das hatte zur Folge, das Wäsche aller Art geklaut worden ist. Ich machte den Vermieter darauf aufmerksam mit der Bitte, die abschließbaren Türen wieder einzubauen u. darauf hingewiesen

das ich eine Mietminderung vornehmen werde wenn dies nicht erledigt wird. Da ich keinerlei Nachricht/Post erhalten habe ging ich davon aus, das der Vermieter mit der Mietminderung einverstanden ist. Somit kürzte ich die Netto Miete um 5% 14,50€pro Monat seit vier Jahren.

In dieser sehr langen Zeit, hat sich der Vermieter nicht ein einziges Mal schriftlich gemeldet u.auch die Türen sind bis heute nicht wieder eingebaut.

Nun hat mich der Vermieter nach 4 Jahren angeschrieben u. verlangt eine Nachzahlung der Mietminderung. Wie gesagt, er hat sich vier Jahre überhaupt nicht gekümmert u. sich auch nicht schriftlich bei mir gemeldet.

Nun meine Frage:Kann der Vermieter nach so langer Zeit überhaupt die Nachzahlung einfordern ??

obwohl er sich in der Zwischenzeit nie gemeldet hat.Ich war der Meinung, da er sich nicht zu dem Vorfall geäußert hat, das er mit der Mietminderung einverstanden ist.Alsomindere ich seit 4 Jahren u. auch weiterhin. Er hat auch jetzt keine Stellungnahme abgegeben, sondern verlangt nur eine Nachzahlung.

Ist das alles Rechtens ???????

Ich weiß es ist ein schwieriges Thema, bitte aber trotzdem um Hilfe...

vielen dank im Voraus u. einen schönen Tag

mit freundlichen Grüßen

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ich halte das Nichtvorhandensein von (abschließbaren) Türen bei den Trockenräumen wegen Geringfügigkeit für keinen ausreichenden Grund für eine Mietminderung.

    Nicht eingemahnte Forderungen verjähren nach 3 Jahren.

    Weiters stellt sich die Frage, ob du beweisen kannst, dass du dem Vermieter den erwähnten Brief geschrieben hast.

  • vor 8 Jahren

    Stehen denn abschließbare Trockenräume ausdrücklich im Mietvertrag? Das wäre wichtig, um überhaupt die Miete kürzen zu können. Wenn nur Trockenräume angegeben sind, hast du schon schlechte Karten. Zudem hättest du anwaltlich abklären müssen, ob die fehlenden Türen überhaupt zu einer Mietminderung berechtigen, da sie keine Einschränkung deiner Wohnräume oder Wohnqualität darstellen.

    Hast du die Mietminderung per Einschreiben/Rückschein angekündigt, so daß du beweisen kannst, sie dem Vermieter geschickt zu haben? Wenn nicht, hast du nichts in der Hand, was dich zum Einbehalt berechtigt hätte.

    Mietschulden verjähren innerhalb von drei Jahren. Gerechnet ab dem letzten Tag des Jahres. Der Vermieter kann also alles Einklagen was nach dem 31.12.2009 offen war. Und das bis zum 31.12.2013.

    So wie es jetzt aussieht, schuldest du fast zwei Monatsmieten. Was zur Kündigung führen kann.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Geh zum Mieterverein. Grundsätzlich denke ich dass du Recht hast, die Mietminderung einzubehalten. Du hast einen berechtigten Mangel gemeldet- ein Türenausbau in den Trockenräumen ist eine Verschlechterung der Mietsache und somit ein Mangel- und der Mangel wurde nicht abgestellt.

    Wiederhole deine Mängelanzeige als Reaktion auf sein Verlangen. Dann muss er Stellung nehmen oder die MM akzeptieren.

    Ich denke, dass du einen elektrischen Wäschetrockner angeschafft hast und der verursacht schließlich Kosten. Wenn nicht- Wäschetrockenständer in der Wohnung nehmen Platz weg und sehen auch nicht ansprechend aus- auch eine Mangelbegründung.

    Dass er sich jetzt meldet bedeutet meiner Ansicht nnach, dass er versucht, die Verjährung seiner Ansprüche auszusetzen. Das heißt aber noch lange nicht dass du zahlen musst.

  • vor 8 Jahren

    Sofern die Räume nicht von außen zu erreichen sind, war die Mietminderung falsch. Forderungen verjähren nach 3 Jahren (jeweils zum 31.12). Mietminderungen sollte man nie ohne Anwalt durchführen. Du hast noch Glück, dass keine fristlose Kündigung erfolgte, da Du mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand bist. Kannst Du Deine Brief mit der Mietminderung beweisen? Hast Du die Einschreibequittung? Entweder zahlst Du schnellstens oder lässt einen Juristen einen Brief schreiben

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Wie sich jetzt herausstellt, war deine Annahme, der Vermieter sei mit der Mietminderung einverstanden, irrig. Wer von euch beiden nun im Recht ist, klärt ggf. ein Richter.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    völlig unverständlich, dass du überhaupt im Waschkeller wäscht. Warum stellst du deine Maschine nicht in deine Wohnung, ist doch viel praktischer.

    Eine Mietminderung sollte man immer absichern lassen. Warum bist du nicht zum Mieterbund gegangen und hast denen den Fall geschildert? Die hätten dir dann genau sagen können, ob und wieviel Anspruch du auf eine Mietminderung hast. Denn vorher musst du dem Eigentümer Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Das muss immer schriftlich erfolgen und mit einer Fristsetzung.

    Ist dies so geschehen?

    Kannst du beweisen, dass du den Mangel schriftlich angezeigt hast?

    Unabhängig davon benötigst du ja nun doch rechtliche Hilfe. Ich würde sagen, der Vermieter kann die Miete nicht zurückfordern, da wahrscheinlich die Frist längst abgelaufen ist. Da hätte er viel früher reagieren müssen.

    Ich würde an deiner Stelle zum Mieterbund gehen und mich rechtlich absichern. Ferner können die dem Vermieter eine entsprechende Antwort schreiben, bei der er dann ganz schnell einen Rcükzieher machen wird.

  • vor 8 Jahren

    Ich hätte zwei Tipps:

    1. Entweder in den Mieterschutzbund eintreten und sich dort Rat holen oder

    2. einen Anwalt konsultieren, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

    Du hast es vielleicht noch nicht gemerkt, aber Dienstleistungen sind nicht gratis!

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