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Laub-Laub nichts als Laub-Mietvertrag-Wer ist zuständig ?
Wenn folgendes im Mietvertrag steht :
Alle Instandhaltungsarbeiten am Gebäude, in gemeinschaftlichen Räumen & Zugängen und an gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen werden vom Träger vorgenommen.
Wer muß dann das viele Laub wegräumen ?
Täglich wächst der Laubberg an-Bei Nässe Rutschgefahr !
5 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 8 JahrenBeste Antwort
Nunja, Jürgen NRW zitiert hier zwar grundsätzlich Richtiges, jedoch wird die Frage nicht beantwortet.
Hier ist im Mietvertrag etwas vereinbart, jedoch nicht klar formuliert. Dann tritt § 305c ABs. (2) BGB in Kraft.
"(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders."
Wer ist nun Verwender?
In der Regel derjenige der den Vertrag stellt bzw. gekauft hat. Das kann schon mal auch der Mieter sein, wenngleich es selten vorkommt. Wäre also der Mieter hier auch Verwender müsste er das Laub räumen.
Hier dürfte der Träger auch der Eigentümer gemeint sein - mit oder ohne nicht eindeutiger Formulierung - muss hier der Eigentümer/Vertragspartner das Laub räumen.
Quelle(n): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter - vor 8 Jahren
Sowas gehört zum Hausmeisterdienst mit dazu und müsste daher vom Träger selbst oder, von einem von ihm beauftragten Hausmeisterservice übernommen werden, denn das gehört mit zur Pflege der Außenanlagen!
Bin nämlich selber frisch gebackener Hausmeister mit Abschluss ;-)
- Jürgen NRWLv 7vor 8 Jahren
Instandhaltungsarbeiten haben nichts mit dem Reinigen von Wegen und Flächen zu tun. Aber das Reinigen gehört zu den Aufgaben des Eigentümers, dass er jedoch per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen darf. Schau also in deinen Mietvertrag oder in die Hausordnung. Steht dort nichts, muss der Vermieter das Laub entfernen.
Eigentümer muss Laub beseitigen
So schön die bunten Blätter im Herbst auch sind, nasses Laub am Boden kann so gefährlich sein wie Glatteis. Um Unfällen vorzubeugen, muss daher das Laub auf dem Gehweg vor dem Haus regelmäßig entfernt werden. Zuständig ist hier laut Gesetz der Hauseigentümer. Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, müssen Mieter fegen; verantwortlich bleibt trotzdem der Vermieter. Er muss kontrollieren, ob die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden und seinem Mieter auch das nötige Arbeitsgerät zur Verfügung stellen. Bei benachbarten Grundstücken gilt: Das Laub entfernen muss derjenige, auf dessen Grund die Blätter liegen. Auch dann, wenn der Grundstücksbesitzer selbst gar keine Bäume hat. Rutscht ein Passant oder der Briefträger auf dem nassen Laub vor der Haustür aus, kann er Schmerzensgeld verlangen. Eigentümer sollten sich deshalb über eine Hauseigentümer-Haftpflichtversicherung absichern. Lag die Kehrpflicht beim Mieter, kann er den Fall seiner Privathaftpflichtversicherung melden.
- ArthurLv 4vor 8 Jahren
Das soll der Sturm erledigen, der aktuell tobt.
Morgen sieht es wieder ganz anders aus.
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