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Ein Bekanter vom mir ist Verheiratet,er will sich Scheiden lassen,er ist All2 Empfänger .Was kann er tun?

Er hat sich in eine andere Frau verliebt.Er hat keine Kinder mit ihr!!

9 Antworten

Bewertung
  • Eric
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Zum Anwalt gehen und der Beantragt die Kostenübernahme bei Gericht.Den All 2 als Kopie mit Einreichen.Außerdem muss er vom Bürger Büro eine Bescheinigung das er Getrennt Lebt und die muss bei der Arge Eingereicht werden um eine neue Berechnung für sein Unterhalt festgestellt werden kann.Sollte die noch Ehefrau über ein Höheres Einkommen verfügen besteht der Anspruch auf Unterhalt von der Frau.Dein Bekannter sollte aber darauf Achten das er zu einen Scheidunganwalt geht und nicht zu einen Verkehrsanwalt.Ein guter Anwalt sollte ihn auf alle diese Dinge Hinweisen.

  • vor 8 Jahren

    Ich würde es vielleicht nicht so drastisch ausdrücken, aber ich stimme ReGnau absolut zu, unsere Gesellschaft geht langsam aber sicher den Bach runter!

  • vor 8 Jahren

    Das gleiche auch wie andere die Geld haben - einen Anwalt nehmen - den braucht er nicht bezahlen, beiH4

    Sein Trennungsjahr beantragen - da keine Kinder da sind, sich entscheiden ob sie oder er in der Wohnung bleibt - dem Amt auch seine neue Familinangelegenheit Mitteilen - sehr wichtig! -

    Mit seiner noch Frau alles gerecht teilen und es sich schriftlich bestädiegen lassen, was er mit genommen hat - damit sie nicht irgendwann sagen kann, dass gehört mir- haben sie Vermögen- Auto, Sparbuch, noch Kredite alles muss geregelt werden und nichts den Anwalt verschweigen

    Die neue Liebe nun als Trennungsgrund anzugeben, wäre nicht so gut - die solte rausgehalten werden

    Fals seine Frau gut verdient kann er sogar noch Unterhalt für sich beantragen - darf aber dann nicht bei der neuen Frau wohnen

    Also erster Schritt - Trennungsjahr beantragen - na dann viel Glück und nicht so schnell die neue Liebe heiraten

  • vor 8 Jahren

    Du solltest dich schämen.

    reGnau hat 100% recht.

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  • vor 8 Jahren

    Er muß alle Finanziellen Angelegenheit vorher klären. Wer was aus dem Haushalt bekommt. Vermögen dürfte wohl keins da sein. Aber die Haushaltssplittung sollte geklärt sein. Am besten natürlich schriftlich von beiden unterschrieben.

    Dann müssen beide zum Anwalt gehen und Prozeßkostenhilfe für die Scheidung beantragen. Vor dem Scheidungsrichter braucht jeder einen eigenen Anwalt. Wenn alles vorher schon ohne Anwalt geklärt wurde und es nur noch um die Scheidung direkt geht, kostet es auch nicht so viel.

    Wichtig ist, daß sie ein Jahr getrennt voneinander sind. Das geht auch in der gleichen Wohnung, wenn sie das glaubhaft vortragen können. Erst dann wird geschieden.

    Bevor er zum Anwalt geht, sollte er dort schon am Telefon vortragen, worum es geht und daß er Prozeßkostenhilfe braucht.

  • AnPa
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    als erstes zum Amtsgericht, dort nen Beratungsschein holen - Kostenpunkt 10 € . Damit sucht er sich nen Anwalt und regelt das mit seiner Scheidung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Er kann sich scheiden lassen und mit einer anderen Frau Kinder zeugen.

  • vor 8 Jahren

    Er sucht sich einen Anwalt, erklärt ihm Lage und Finanzen und lässt den dann alles machen.

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