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Kirchensteuer??????????

Bei uns muss man sich beim Amtsgericht melden um aus der Kirche austreten zu können. Das kostet 30.00 Euro. Wird dieses Geld weitergeleitet an die Kirche, oder wo geht das Geld hin?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Das kassiert das zuständige Standesamt Deines Wohnortes.

    Festgelegt werden die Gebühren von den Bundesländern - in einigen Städten/Landkreisen sind die Gebühren sogar mit 60€ belegt!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Austr...

    s. 5.1.6 Austrittsgebühren

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Das kann dir dann ja wurscht sein, da du in der Folge keine Kirchensteuer mehr bezahlen wirst. Sowas nennt man eine Investition.

  • vor 8 Jahren

    In die Beamten-Kaffeekasse. ;-)

    Nein,das ist die Bearbeitungsgebühr, die behält der Staat.

  • Bei uns geht das auf dem Rathaus und kostet 50.-€! Sind wohl eher Bearbeitungsgebühren....

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  • vor 8 Jahren

    Mein Austritt in Hamburg wurde im Bezirksamt/Einwohnermeldeamt bearbeitet und war kostenlos. Ist aber schon sehr lange her ...

  • Lord M
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wohin das Geld geht, kann ich dir auch nicht sagen. Aber auf lange Sicht rechnet sich diese Gebühr, von daher solltest du austreten, wenn das dein Wunsch ist. Als ich ausgetreten bin hat es allerdings nur 10 Euro gekostet.

  • vor 8 Jahren

    Von dem Geld für den Austritt sieht die Kirche nichts mehr. Das wird für den Verwaltungsakt des Austritts erhoben, nicht als "Strafgebühr" der Kirchen, auch wenn man sich des Verdachts nicht erwehren kann, dass da bewusst eine solche Hürde gesetzt wird.

    Den amtlichen Wisch zum Austritt solltest du dir auch gut wegheften. Es könnte irgendwann einmal wichtig werden, den Nachweis zum Austritt erbringen zu können. Als die DDR in die Bundesrepublik einverleibt wurde, gab es besipielsweise zahlreiche "Karteileichen", die die Eltern taufen ließen und die sich plötzlich mit der Kirchensteuer konfrontiert sahen. Da hat auch keiner gefragt, ob es einen willentlichen Ein- oder Austritt in den "Club" gab.

    Das Sakrament der Taufe wird durch den Verwaltungsakt auch nicht aufgehoben. Daraus könnten die Kirchen dir möglicherweise in Zukunft auch einen Strick drehen und Nachforderungen beanspruchen.

    Auf Antrag kann die Gebühr in NRW übrigens auch erlassen werden, aus "sozialen Gründen". Näheres hier: http://www.kirchenaustritt.de/nrw/

  • vor 8 Jahren

    Die 30,- EUR sind Gebühren und landen im Stadtsäckel. Jede Behörde, die aus Steuergeldern finanziert wird, erhebt Gebühren, wenn sich die Beamten mal bewegen müssen... :-)

  • vor 8 Jahren

    Nein , Dieser Betrag geht in die Gerichtskasse . Die machen die Arbeit . Ich habe kein Geld bezahlt

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Vermutlich deswegen 30,-, weil eigentlich das Standesamt zuständig ist. Wird wohl eine Bearbeitungsgebühr sein. Meine Abmeldung bei meiner Gemeinde hat jedenfalls nix gekostet.

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