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Kann ich mich wehren trotz hartz 4?

Mein Vermieter droht mir mit dem Anwalt, sollte ich meine Miete tatsächlich kürzen.

Seit April diesen jahres habe ich einen Wasserschaden und ich habe jetzt, evt. zu spät damit gedroht, die Miete zu kürze.

War bisher immer lieb und nett und "ja mal gucken, woran es liegen könnte"... Klar, ich war doof.

Jetzt habe ich ihm mit Mietminderung gedroht und er mir gleich im gegenzug mit seinem Anwalt.

Ich lebe derzeit von Hartz4, mache nebenbei nen Brückenjob und kann mir einen Anwalt definitiv nicht leisten. Kann mir jemand sagen, was ich tun könnte?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    wen du mit der arge nicht kannst oder wer weiß warum dann beantrage Prozesskosten Beihilfe bei hartz4 kriegst du die bestimmt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Geh zu einer Mieterberatungsstelle!!!

    Du bist im Recht, du weißt nur nicht, wie du es durchsetzen kannst. Dort helfen sie dir dabei.

    Die korrekte Vorgehensweise ist, dem Vermieter eine Mängelmeldung zu schicken (per Einschreiben) und zu verlangen, dass die Mängel innerhalb von 14 Tagen beseitigt werden. Danach kommt der Satz, sollten die Mängel nicht innerhalb dieses Zeitraums beseitigt werden, wirst du die Miete um soundsoviel Prozent mindern. Wieviel Prozent bei dem speziellen Schaden zulässig ist, sagt dir die Mieterberatung.

    Bei ganz üblen Mängeln (z.B. Ratten, Schimmel, kein Trinkwasser, Toilette kaputt) kannst du auch das Wohnungsaufsichtsamt anrufen. Die schauen sich das an und zwingen dann den Vermieter dazu, die Mängel zu beheben.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ...anwalt ist umsonst...frag die arge....

  • vor 8 Jahren

    Du kannst mit deine Fallmamager reden-Arbeitsvermttler im Jobcenter.Die Wissen Rat.

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  • vor 8 Jahren

    Ich würde versuchen mit dem Vermieter nochmal zu sprechen: Ihr habt beide einen Vertrag geschlossen. Du zahlst monatlich die Miete und der Vermieter verpflichtet sich dazu, den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Berufe dich darauf, dass Du die Miete immer pünktlich gezahlt hast und dass Du deinen Teil des Vertrages erfüllt hast.

    Wasserschäden müssten doch auch über Haftpficht/Wohnraumversicherung abgedeckt werden. Einer meiner Vermieter bestand sogar einmal darauf, dass ich so etwas abschließe.

  • vor 8 Jahren

    Wende DIch an Sozialanwälte oder an das Amt.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du kannst zum Gericht gehen, und dort dir einen Beratungsschein austellen lassen dazu benötigst du deinen Hartz4 bescheid was du an regelleistung beziehst, wen du diesen Beratungsschein hast kannst du dir einen Beliebigen Anwalt aufsuchen und bezahlst nur 15 euro, der wird dich dan Beraten

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