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Fernstudium steuerlich absetzbar?

Hallo & guten Tag,

auf diesem Wege die Frage, ob ich als Student mit voller Berufstätigkeit und der Idee den Master über ein Fernstudium mit monatlichen knapp 500 € Studiengebühren für Unterlagen, Prüfungen & Co. - ein erfolgreiches Erststudium ging voraus - KOMPLETT von der Steuer absetzen kann?

Ist jenes dann so geregelt, dass ich praktisch monatlich - also insgesam 12mal - in Vorkasse treten muss, so dass ich dann einmal jährlich den kompletten Betrag zurück erhalte oder gibt es diesbzgl. andere Mittel und Wege, dass ich jenes monatlich erhalte?

Freue mich über eine nette & informative Rückmeldung und sende viele Grüße, besten Dank, Olli ;-)

4 Antworten

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  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    IM NET GEFUNDEN. QUELLE SEHE UNTEN .........

    die Absetzbarkeit von Studienkosten ist in der Steuergesetzgebung umstritten. Es gibt mehrere Klagen vor dem Bundesfinanzhof diesbezüglich die m.E. noch nicht entschieden sind. Allerdings sind Studienkosten nur in dem Jahr ansetzbar, in dem Sie auch als Kosten entstanden sind. Wenn also in diese Zeit keine Steuererklärungen gemacht wurden, aus denen ggf. Verlustvorträge resultieren wird das wohl nichts mehr, selbst mit Blick auf die anhängigen Verfahren. Sind die Kosten von den Eltern getragen worden, kann ohnehin nichts abgesetzt werden. Selbst wenn die Klagen erfolgreich würden, hätten spätestens im ersten Jahr der Berufstätigkeit die Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden müssen.

    Bitte beachten Sie, das meine obigen Informationen rein informativen Charakter haben und keinesfalls eine Steuerberatung durch einen zugelassenen Steuerberater ersetzen.

    Wenn Sie mich allerdings fragen ob es sich lohnen würde einen Steuerberater diesbezüglich zu kontaktieren, heisst die Antwort Nein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lutz Langefeld (Bankkfm., zert. Erbschaftsplaner EAFP)

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Es gibt zwei Steuertatbestände, unter denen diese Kosten abgesetzt werden können. Die exakten Begriffe sind mir nicht geläufig, aber die Unterscheidung ist etwa so: Wenn du damit eine zusätzliche Qualifikation erwirbst, die aber nichts mit dem gegenwärtig ausgeübten Beruf zu tun hat, dann kannst du das (glaube ich) unter Werbungskosten anrechnen, aber nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag, den du vermutlich überschreitest. Wenn die Ausbildung aber der Erweiterung deiner Qualifikation für den jetzigen Job bildet (du also im gleichen Fach weiterstudierst), kannst du es als Sonderausgaben unbegrenzt geltend machen. Genaueres sagt dir ein Steuerberater oder einschlägige Steuerliteratur.

    Dass du nicht die Kosten erstattet bekommst, sollte hoffentlich klar sein. Du zahlst nur auf einen um diese Kosten verringerten Betrag deine Steuern.

    Es wird sich auch kaum vermeiden lassen, dass du die Kosten komplett vorstreckst.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das fragst Du am besten Dein Finanzamt!

    Die sind zuständig für die Eintragung von Vorabzügen.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Du kannst dein Studium von der Steuer absetzen.

    Aber das heißt nicht, dass du dieses Geld auch von der Steuer wieder bekommst.

    Es kommt auf deinen persönlichen Steuersatz an.

    Wenn du z.B. nur 10% Steuern auf deinen Lohn bezahlst,

    dann bekommst du auch nur 10 % von deinen Aufwendungen erstattet.

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