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Sollte der "Protz-Bischof" Tebartz- Van Elst zurücktreten?
Er ist für viele nur noch der "Protz-Bischof" und steht wegen der enormen Kosten für den Neubau seiner Bischofsresidenz unter Druck. Was denken Sie: Sollte der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst dem Papst seinen Rücktritt anbieten? Bei Yahoo Nachrichten lesen Sie einige Meinungen von hohen Geistlichen zu dem Fall: http://de.nachrichten.yahoo.com/gespr%C3%A4che-in-...
61 Antworten
- You Know WhoLv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Ich habe den Eindruck, dass der Herr Bischof völlig den Bezug zur Realität und auch zu den meisten Mitgliedern seiner Gemeinde verloren hat. Selbstüberschätzung, die schon in Richtung Hybris geht, Missachtung zahlreicher Anstandsregeln, Verdrängung der Realität - was kann man da noch erwarten? Hinzu kommt das Strafverfahren wegen Falschaussage - ein Bischof, der gelogen haben soll?
Er sollte sich schnellstens komplett von allen Ämtern und aus der Öffentlichkeit zurückziehen. Buße tun könnte er beispielsweise, indem er zukünftig als einfacher Mönch in einem Bettelorden in völliger Bescheidenheit lebt.
- vor 8 Jahren
Das wird ihn bestimmt vom Papst sehr nah ans Herz gelegt werden.
Manche leben eben in ihrer eigenen Welt und verlieren den Bezug zur Realität....
BW
- MisterPiLv 6vor 8 Jahren
Na ja, eines hat der "Protz-Bischof" immerhin erreicht: Publicity.
Ich weiß nicht wieviele Verantwortliche im Vatikan noch vor wenigen Monaten überhaupt eine Ahnung davon hatten, wo die Diözese Limburg liegt (eine der kleinsten und unbedeutendsten Diözesen der Weltkirche) - jetzt weiß das jedenfalls jeder.
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- John DDLv 7vor 8 Jahren
Er kann nicht zurücktreten, das sieht das Kirchenrecht nicht vor - aber der Papst kann ihn feuern oder in eine Missionsstation nach Nordkorea schicken.
Vielleicht geht er aber auch zu Benedikt ins Kloster - der hat ihn schließlich zum Bischof gemacht ...
- ?Lv 7vor 8 Jahren
das zu entscheiden ist sache seines obersten dienstherren, also des papstes.
unsere meinungen werden übrigens herrn TvE wenig beeindrucken ...
- aeneasLv 7vor 8 Jahren
Ich verstehe nicht, wie man einen Hochkriminellen und Meineidigen auf "Protz-Bischof" verniedlichen und fragen kann,ob er zuruecktreten "sollte". Jeder andere Normalsterbliche saesse bereits in Untersuchungshaft und ihm wuerde in Kuerze der Prozess gemacht. Meineid wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet. So, wenn ein Ruecktritt aufgrund kirchenrechtlicher Aspekte nicht moeglich ist , besteht immernoch seitens der Justiz die Moeglichkeit, ihn aus dem Verkehr zu ziehen; wir leben ja gluecklicherweise nicht mehr im Mittelalter, in einer Zeit, in welcher klerikale Rechtsbrecher unantastbar waren,
- Anonymvor 8 Jahren
Unverzüglich sofort!
- ParinamLv 4vor 8 Jahren
Die Millionen, die verbaut wurden, sind, sind so oder so weg. Das einzige wäre jetzt eine Buße aufzuerlegen : 20 Jahre im Steinbruch Steine brechen und Armenhäuser errichten.